Zahlt JobCenter trotz Sanktion od. Sperre die volle Miete an den Vermieter?

3 Antworten

ABER was mache ich wenn der Kandidat nicht zu seinen Beratungsgesprächen geht, sich nicht bewirbt oder nicht zu seiner Maßnahme aufläuft und Sanktionen wenn nicht sogar Sperren bekommt. WER ZAHLT MIR DANN DIE MIETE?

In manchen Fällen gibt es eine komplette Sperre in anderen Fällen nur die der Regelleistung.

Du könntest z.B. vielleicht einen Bürgen verlangen oder z.B das ein Elternteil mit ihm Mietvertrag steht; was nicht bedeuten muss, dass die Person dort auch wohnt. ( Ist nur zusätzliche Sicherheit für den Vermieter)

Man kann Mietausfallversicherungen abschließen, dürfte aber bestimmt nicht billig sein, hab es aber noch nicht gegoggelt.

Auch wenn Jemand eine Arbeit hat, ist das keine Sicherheit, ob er die Miete zahlt, bzw. zahlen kann.



Danke für deine Antwort mein Bester. Gabs nicht mal ein Fall wo eine Mutter freigesprochen wurde weil Sie mit im Mietvertrag ihrer Tochter zur Sicherheit war aber da nicht gewohnt hat und somit nicht zahlen musste. Ist mir zu unsicher. Glaube wenn die Person im Mietvertrag drin steht aber da nicht da wohnt habe ich wens hart auf hart kommt schlechte karten

@AllRoundBoy

Gabs nicht mal ein Fall wo eine Mutter freigesprochen wurde weil Sie mit im Mietvertrag ihrer Tochter zur Sicherheit war aber da nicht gewohnt hat und somit nicht zahlen musste.

Nein, habe es nicht gelesenund wahrscheinlich das Urteil eines kleinen Gerichts.

Wäre der Vermieter in die nächste Instanz gegangen, hätte er vielleicht gewonnen.

Ist mir zu unsicher. Glaube wenn die Person im Mietvertrag drin steht aber da nicht da wohnt habe ich wens hart auf hart kommt schlechte karten.

Wer im Mietvertrag steht, ist Vertragspartner. Nicht mal der Mieter wird gezwungen in die gemietete Immobilie einzuziehen.

Der Leistungsempfänger KANN eine direkte Zahlung des JobCenters beantragen.  Diese Verfügung kann er aber jederzeit auch widerrufen.

Nur wenn es nachweislich zu einer Falschverwendung der Mietzahlung gekommen ist, kann die Behörde diese Verwendung unterbinden.

Bei einer vollen Sanktion ist auch die Miete vollständig verweigert werden, wenn der Empfänger  hartnäckig die Mitwirkung unterlässt.

1.) Wenn Mieter und Vermieter beide unterschreiben das die Miete direkt auf das Konto des Vermieters eingeht wie kann er da diese wiederufen?? Das geht doch nur noch mit meiner Unterschrift?

2.) Also wenn er eine Vollsperre hat bekomme ich also meine Miete nicht???

@AllRoundBoy

Du bist doch nicht "Kunde" des JobCenters. Dieser kann ohne weiteres eine solche Vereinbarung widerrufen. In der regel sind eben Leistungen auf das Konto des Leistungsempfängers zu zahlen.

Bei einer vollen Sanktion ist auch die Miete vollständig verweigert
werden, wenn der Empfänger  hartnäckig die Mitwirkung unterlässt.

Aber nur bei U25.

@beangato

Wie meinst du das??? Wenn der ALg II Empfänger über 25 bekomme ist bekomme ich trotz Vollsperre meine Miete??

@AllRoundBoy

Darauf würde ich mich nicht verlassen. Nur wenn der VERMIETER eine verbindliche Vereinbarung mit dem JobCenter hat, um Obdachlosigkeit zu verhindern, hat er EINIGERMASSEN die Sicherheit, auch sein Geld zu erhalten.

@DerHans

Das heißt es besteht die Möglichkeit vertraglich mit dem JobCenter festzuhalten das egal was passiert solange der Mieter in meiner Wohnung lebt das ich auch die Miete bekomme egal ob Sperre oder nicht?

@AllRoundBoy

es besteht die Möglichkeit vertraglich mit dem JobCenter festzuhalten

Nein, da jeder Mensch (auch ALG-II-Bezieher) mündig ist und SELBST entscheiden kann, wie er das mit der Miete macht.

@beangato

Wieso schickst du mir einen Link wo nichts über die Miete zwischen Vermieter und Mieter steht?? Da steht nix drüber das ich trotz Vollsperre bei einem Ü25 meine volle Miete bekomme

@beangato

Einer solchen Vereinbarung wird das JobCenter  (oder auch das Sozialamt) aber nur zustimmen, wenn hier eine Familie mit Kindern obdachlos werden könnte.

@AllRoundBoy

@derHans das heißt wenn ich eine Familie habe von 1 bis 5,6,7 Kinder deren Eltern momentan Arbeitslos sind könnte ich das mit dem Amt vereinbaren das auch bei einer Vollsperre wegen Obdachlosigkeit mir trotzdem die Miete zu steht. WAS ABER wenn...

1.) Der Vater arbeitet und grade mal so die Miete zahlen kann und die Ehefrau arbeitslos oder Hausmutter ist.

2.) Eltern arbeitslos sind und nur einer der Kinder arbeitet oder in Ausbildung ist?

als Mieter hat man doch kein Nerv bisschen was vom Vater zu holen und sich den Rest vom Amt auszahlen zu lassen. Wer macht sowas mit?

@AllRoundBoy

Eine Sanktion wegen irgendeiner Verweigerung soll ja nur denjenigen selbst treffen, und NICHT seine Familie. Die Kinder sind ja wohl auf keinen Fall daran beteiligt, wenn der Vater sich weigert seine Auflagen zu erfüllen.

Die Miete KANN, MUSS aber nicht an Dich überwiesen werden. Es ist eher die Ausnahme, dass das gemacht wird.

Sanktionen betreffen (bei Ü 25) nur die Regelleistung. Bei U25jährigen kann allerdings auch bis auf Null gekürzt werden - dann gibts auch keine Miete.

Wenn Du kein Vertrauen hast, dass Deine zukünftigen Mieter die Miete überweisen, vermiete besser nicht.

So gut wie alle ALG-II-Empfänger, die ich kenne (mich eingeschlossen), überweisen die Miete an den Vermieter selbst.

ja und dann? Hast du ne Vollsperre bekomme ich meine Miete nicht. Dann geht der Salat mit Räumungsklage los. Bis die Räumungsklage durch ist sind 6 Monate vergangen und ich ums 6 Monatsmieten ärmer. Das kanns ja nicht sein

@AllRoundBoy

Deswegen ja:

Wenn Du kein Vertrauen hast, dass Deine zukünftigen Mieter die Miete überweisen, vermiete besser nicht.

Übrigens gibt mehr als genug Normalverdiener, die auch keine Miete überweisen - Stichwort Mietnomaden.