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Zahlt Hausratversicherung gestohlene Gartenmöbel?

gefragt von keyplayer am 28.09.2008 um 22:54 Uhr

Meine Eltern sind im Urlaub und ich bin kurzzeitig wieder zu Hause eingezogen. Vor ihrer Abreise hat mich meine Mutter mehrmals eingehend darum gebeten, die schönen Gartenmöbel doch bitte ins Haus zu bringen, weil sie sonst geklaut würden. Zahl das nicht die Hausratversicherung wenn die wegkommen?

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sender
beantwortet von sender am 28. September 2008 22:56
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Nein. Die musst Du von Deinem Taschengeld zahlen. So steht es zumindest in der Versicherungspolice Deiner Eltern.

Kommentar von Simple_avatar2smallLiviaCat am 28. September 2008 23:02

Lol!!

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 29. September 2008 19:31

Schön, Dich mal wieder zu lesen, Livia.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 28. September 2008 22:57
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Kommt auf die Versicherungs-Police an. Bei uns wären sie mitversichert.


anonym
beantwortet von docbde am 28. September 2008 22:57
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Standen die im Garten oder auf einer fest mit dem Haus verbundenen Terasse? Im Garten hast du keine Chance...

Kommentar von Simple_avatar2smallLiviaCat am 28. September 2008 23:01

Das kommt auf die Police an.


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 28. September 2008 22:55
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Kommt doch darauf an, was alles mitversichert ist.


Alleskoenner
beantwortet von Alleskoenner am 28. September 2008 23:17
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sofern die möbel nicht eigentlich euren nachbarn gehören. also raus mit der sprache.. aber moment mal: du bist zu faul, das gebälk abends reinzutragen und verlässt dich lieber auf euren versicherer??


LiviaCat
beantwortet von LiviaCat am 28. September 2008 22:58
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Normalerweise schon - aber du musst deine Versicherungsbedingungen lesen. Meine zahlt sogar geklautes Sattelzeug aus der Sattelkammer.

Ersetzt werden normalerweise auch Gartenmöbel und im Garten aufgehängte Wäsche, wenn das Abhandenkommen nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Also Wäsche tagelang draussen hängen lassen oder teure Teakmöbel im Urlaub stehen lassen ...

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 28. September 2008 23:11

Richtig! So zahlen die meisten Versicherungen auch nicht, wenn bei längerer Abwesenheit die Haustür nicht abgeschlossen war oder ein Fenster z.B. auf Kipp stand.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 28. September 2008 22:57
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Wenn sie im Freien stehen, zahlt die Versicherung mit Sicherheit nicht!


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