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Zahlt Hausratversicherung bei Wasserschaden?

gefragt von rotebeeren am 16.07.2008 um 12:46 Uhr

Eine Freundin von mir hat abends ihre Spülmaschine eingeschaltet und ist ins Bett gegangen. Unglücklicherweise ging die Maschine währenddessen kaputt und setze einen Großteil der Wohnung unter Wasser. Zahlt die Versicherung den Schaden oder muss meine Freundin selbst für den Schaden aufkommen?

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Finanzen x 23.751 Versicherung x 5.660 Hausratversicherung x 234

sprotty01
beantwortet von sprotty01 am 16. Juli 2008 12:48
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Wenn sie "vorsätzlich" ins Bett gegangen ist kann die Vers. sich quer stellen. Wenn sie "aus Versehen" eingeschlafen ist muss die Vers. zahlen.

Kommentar von bernardo am 13. August 2008 12:52

Das stammt wohl nicht aus einer versicherungsbedingung

Kommentar von raul79 am 14. Dezember 2009 11:12

dürfte trotzdem keine beanstandung geben.


russeliana
beantwortet von russeliana am 16. Juli 2008 12:51
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Normalerweise schon. Es gibt tatsächlich ein Urteil zur "Fahrlässigkeit", wobei das Urteil so ausgegangen ist, dass die Hausratversicherung zahlen musste. Es ging um Wasserschaden, aber ich weiß nicht mehr ob es Waschmaschine oder Spülmaschine war. Jedenfalls waren die Besitzer während des Betriebes des Gerätes nicht zuhause und hatten dann die Sauerei in der Wohnung. Erkundige dich doch mal.


anonym
beantwortet von vincent am 16. Juli 2008 12:50
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Bei einem Wasserschaden zahlt die Hausratversicherung relativ unproblematisch, es sei denn der Versicherte hat im Vorfeld gewisse Sorgfaltsregeln missachtet. Schaut mal in die Bedingungen.


marbeja
beantwortet von marbeja am 16. Juli 2008 12:49
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Sie darf nicht die Aufsichtspflicht verletzen, indem sie schlafen geht.Sie soll sich etwas Anderes einfallen lassen.LG


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 16. Juli 2008 12:49
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das ist eher ein fall für die haftpflicht, wenn fremdschaden entstanden ist, z.b. an der wohnund, oder der darunter. die hausrat ersetzt nur eigenschaden, die unterstellen aber gerne eine eigenschuld, z.b. wegen nicht beaufsichtigung


BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 16. Juli 2008 12:48
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das sollte in der hausrat versichert sein, auch wenn diese erst einmal versucht auf grobe fahrlässigkeit zu gehen, aber da gab es schon urteile zu - google ist dein freund...


Resistance
beantwortet von Resistance am 16. Juli 2008 12:47
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Kommt auf die Versicherung an, ob sie in dem Unbeaufsichtigten grobe Fahrlässigkeit sieht.


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