Eine Freundin von mir hat abends ihre Spülmaschine eingeschaltet und ist ins Bett gegangen. Unglücklicherweise ging die Maschine währenddessen kaputt und setze einen Großteil der Wohnung unter Wasser. Zahlt die Versicherung den Schaden oder muss meine Freundin selbst für den Schaden aufkommen?
Wenn sie "vorsätzlich" ins Bett gegangen ist kann die Vers. sich quer stellen. Wenn sie "aus Versehen" eingeschlafen ist muss die Vers. zahlen.
Normalerweise schon. Es gibt tatsächlich ein Urteil zur "Fahrlässigkeit", wobei das Urteil so ausgegangen ist, dass die Hausratversicherung zahlen musste. Es ging um Wasserschaden, aber ich weiß nicht mehr ob es Waschmaschine oder Spülmaschine war. Jedenfalls waren die Besitzer während des Betriebes des Gerätes nicht zuhause und hatten dann die Sauerei in der Wohnung. Erkundige dich doch mal.
Bei einem Wasserschaden zahlt die Hausratversicherung relativ unproblematisch, es sei denn der Versicherte hat im Vorfeld gewisse Sorgfaltsregeln missachtet. Schaut mal in die Bedingungen.
Sie darf nicht die Aufsichtspflicht verletzen, indem sie schlafen geht.Sie soll sich etwas Anderes einfallen lassen.LG
das ist eher ein fall für die haftpflicht, wenn fremdschaden entstanden ist, z.b. an der wohnund, oder der darunter. die hausrat ersetzt nur eigenschaden, die unterstellen aber gerne eine eigenschuld, z.b. wegen nicht beaufsichtigung

das sollte in der hausrat versichert sein, auch wenn diese erst einmal versucht auf grobe fahrlässigkeit zu gehen, aber da gab es schon urteile zu - google ist dein freund...
Kommt auf die Versicherung an, ob sie in dem Unbeaufsichtigten grobe Fahrlässigkeit sieht.
Das stammt wohl nicht aus einer versicherungsbedingung
dürfte trotzdem keine beanstandung geben.