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Zahlt Hausratversicherung bei Einbruch, wenn ein Fenster gekippt war?

gefragt von karle am 12.07.2007 um 13:07 Uhr

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anonym
beantwortet von Auskunft am 12. Juli 2007 13:11
1x
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Da ein gekipptes Fenster laut Gerichtsurteil(en) nicht als grob fahrlässig gilt, muß die Hausratversicherung zahlen.


Luise
beantwortet von Luise am 12. Juli 2007 19:42
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Ich glaube da gab es vor ca. 10 Jahren mal eine Gesetzesänderung, dass Fenster im EG nicht gekíppt bleiben dürfen, wenn keiner zuhause ist. Also zahlen die wahrscheinlich nicht, wenn das Fenster im EG ist.

Kommentar von vincent am 12. Juli 2007 19:43

so ist es.



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