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Da ein gekipptes Fenster laut Gerichtsurteil(en) nicht als grob fahrlässig gilt, muß die Hausratversicherung zahlen.

Ich glaube da gab es vor ca. 10 Jahren mal eine Gesetzesänderung, dass Fenster im EG nicht gekíppt bleiben dürfen, wenn keiner zuhause ist. Also zahlen die wahrscheinlich nicht, wenn das Fenster im EG ist.
so ist es.