Wenn ein knapp 3-jähriger sich versehentlich einschliesst und man keine andere Wahl hat, als die Tür aufzubrechen (in einer Mietwohnung) übernimmt das wohl die Haftpflicht???Danke ;-)
würde sagen, wenn die aufsichtspflicht verletzt war, dann ja.
wenn keine vorgelegen hat nein, denn das kind ist mit 3 jahren nicht schuldfähig.

Es mag die eine oder andere Versicherung geben, die das aus Kulanz übernimmt. Ansonsten eher nicht.
Nein. Das sind quasi Bergungskosten, die durch die Haftpflicht nicht gedeckt werden. Wenn es die eigene Wohnung war, sowieso nicht, da die Haftpflicht Schäden an der eigenen Mietsache ausschließt. Die Kosten werdet Ihr übernehmen müssen. Kulanz könntet Ihr bei der Hausratversicherung stellen, wenn es Eure Mietwohnung war.
Kr4bat am 14. Mai 2008 21:45 Super Vergleich, gute Antwort. DH

ja, bedingt dadurch das es die Tür Deines Vermieters ist, wäre es Deine Eigene sieht das schon wieder anders aus.....
Stell dir folgende Frage: Hast du die Aufsichtspflicht verletzt ? Ja oder nein ?! Bei Nein zahlt die Versicherung nicht! Bei Ja: Es besteht die Möglichkeit das deine Versicherung den Schaden übernimmt! Dein Sohn ist ist nicht deliktfähig und somit nicht haftbar zu machen! Du als Aufsichtsperson bist somit die nächste Instanz! Hast du deine Aufsichtspflicht NICHT vernachlässigt, so kannst auch du nicht für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden, bzw. deine Haftpflichtversicherung zahlt nicht!

Die Haftpflicht reguliert keine Schäden, die man sich selbst verursacht!
für unter 7jährige muss man aber eine gesonderte haftpflicht abschließen. manchmal ist es einfach so mit drin, aber es kann sein, dass eine haftpflicht für so kleine kinder generell nicht haftet, weil sie als nicht geschäftsfähige nicht haftbar gemacht werden können. da muss man aufpassen.