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Zahlt Haftpflicht?Sohn hat sich eingeschlossen...

gefragt von NadineDo am 14.05.2008 um 20:12 Uhr

Wenn ein knapp 3-jähriger sich versehentlich einschliesst und man keine andere Wahl hat, als die Tür aufzubrechen (in einer Mietwohnung) übernimmt das wohl die Haftpflicht???Danke ;-)


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Versicherung (1897)
HAftpflicht (115)
Tür (72)
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Reply


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 14. Mai 2008 20:15
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würde sagen, wenn die aufsichtspflicht verletzt war, dann ja.

wenn keine vorgelegen hat nein, denn das kind ist mit 3 jahren nicht schuldfähig.

Kommentar von Karli123 am 21. Juli 2008 13:09

für unter 7jährige muss man aber eine gesonderte haftpflicht abschließen. manchmal ist es einfach so mit drin, aber es kann sein, dass eine haftpflicht für so kleine kinder generell nicht haftet, weil sie als nicht geschäftsfähige nicht haftbar gemacht werden können. da muss man aufpassen.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 14. Mai 2008 20:14
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Es mag die eine oder andere Versicherung geben, die das aus Kulanz übernimmt. Ansonsten eher nicht.


anonym
beantwortet von fairlane am 14. Mai 2008 20:35
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Nein. Das sind quasi Bergungskosten, die durch die Haftpflicht nicht gedeckt werden. Wenn es die eigene Wohnung war, sowieso nicht, da die Haftpflicht Schäden an der eigenen Mietsache ausschließt. Die Kosten werdet Ihr übernehmen müssen. Kulanz könntet Ihr bei der Hausratversicherung stellen, wenn es Eure Mietwohnung war.

Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 14. Mai 2008 21:45

Super Vergleich, gute Antwort. DH


Joshua W.....
beantwortet von Joshua W..... am 14. Mai 2008 20:13
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ja, bedingt dadurch das es die Tür Deines Vermieters ist, wäre es Deine Eigene sieht das schon wieder anders aus.....


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 14. Mai 2008 20:14
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nein, wieso sollte sie?





anonym
beantwortet von Henry p. Deising am 14. Mai 2008 20:21
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Stell dir folgende Frage: Hast du die Aufsichtspflicht verletzt ? Ja oder nein ?! Bei Nein zahlt die Versicherung nicht! Bei Ja: Es besteht die Möglichkeit das deine Versicherung den Schaden übernimmt! Dein Sohn ist ist nicht deliktfähig und somit nicht haftbar zu machen! Du als Aufsichtsperson bist somit die nächste Instanz! Hast du deine Aufsichtspflicht NICHT vernachlässigt, so kannst auch du nicht für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden, bzw. deine Haftpflichtversicherung zahlt nicht!


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 14. Mai 2008 20:48
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Die Haftpflicht reguliert keine Schäden, die man sich selbst verursacht!




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