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Zahlt Haftpflicht bei einem Schaden am Auto wenn es nicht gefahren wurde?

gefragt von kleinebuze am 28.05.2009 um 15:26 Uhr

Hallo zusammen,

meine Freundin hatte eine Kette am Rückspiegel hängen, die wie auch immer nicht mehr runter ging.

Daraufhin habe ich den Spiegel entfernt. Als ich ihn wieder in sein Gelenk zurückgedrückt habe, ist direkt ein Riss in der Frontscheibe entstanden.

Kann ich sowas über meine Haftpflicht laufen lassen?


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anonym
beantwortet von bibsi73 am 28. Mai 2009 15:28
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Dafür tritt deine Privathaftpflicht ein


wernilein
beantwortet von wernilein am 28. Mai 2009 15:27
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über deine Private Haftpflicht evtl. frag aber mal nach,..


anonym
beantwortet von Kaktus60 am 28. Mai 2009 15:27
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Nein, aber die Privathaftpflicht der Freundin eventuell.


Heiko075
beantwortet von Heiko075 am 28. Mai 2009 15:27
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kanns mir nicht vorstellen. Selbst Schuld


Benjy
beantwortet von Benjy am 28. Mai 2009 15:27
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Ja. Kein Problem



anonym
beantwortet von alexthek am 28. Mai 2009 15:27
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dein e privathaftpflicht müsste da eintreten...(nicht die autohaftpflicht) hat ja nix damit zu tun, ob das auto gefahren wurde...


asomy1
beantwortet von asomy1 am 28. Mai 2009 15:28
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wenn du etwas an ihrem wagen beschädigst kann nur deine private haftpflicht helfen / oder du zahlst selbst ;)


HERS100
beantwortet von HERS100 am 28. Mai 2009 15:30
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Deine Privathaftpflichtversicherung!!


anonym
beantwortet von MeinPapa am 28. Mai 2009 15:31
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Frag bei deiner privaten Haftpflicht nach. Wegen Glassbruch. Hat, nicht jede, gild aber nur bei einem selbst nicht, glaube ich.


paps1959
beantwortet von paps1959 am 28. Mai 2009 19:20
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Grundsätzlich ist erst mal die Frage nach der gefälligkeit zu stellen. Erfolgte das ganze mit Einverständniss der Freundin, müßten Gefälligkeiten in der Privathaftpflicht schon mitversichert sein.

Erfolgte die Prozedur ohne Einverständnis der Freundin, sollte die Privathaftpflicht für den Schaden aufkommen.

Wie allerdings bei dem beschriebenen Vorgang eine Scheibe reißen kann? Das läuft m.E. auf ein Gutachten hinaus.

Vielleicht sollte man sich bei Bestehen einer Teilkasko auf die Beseitigung des Glasschadens und die Zahlung der SB der Teilkasko durch die PHV einigen können.


malli
beantwortet von malli am 29. Mai 2009 10:49
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prinzipell schon! allerding ist das ein schaden aus gefälligkeit und das haben nur wirklich gute versicherer wie zum beispiel die aachenmünchener dabei! ansonsten ist es aber auch ein ganz normaler Teilkaskoschaden! lg malli


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