Hallo zusammen,
meine Freundin hatte eine Kette am Rückspiegel hängen, die wie auch immer nicht mehr runter ging.
Daraufhin habe ich den Spiegel entfernt. Als ich ihn wieder in sein Gelenk zurückgedrückt habe, ist direkt ein Riss in der Frontscheibe entstanden.
Kann ich sowas über meine Haftpflicht laufen lassen?
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über deine Private Haftpflicht evtl. frag aber mal nach,..
Nein, aber die Privathaftpflicht der Freundin eventuell.
dein e privathaftpflicht müsste da eintreten...(nicht die autohaftpflicht) hat ja nix damit zu tun, ob das auto gefahren wurde...

wenn du etwas an ihrem wagen beschädigst kann nur deine private haftpflicht helfen / oder du zahlst selbst ;)
Frag bei deiner privaten Haftpflicht nach. Wegen Glassbruch. Hat, nicht jede, gild aber nur bei einem selbst nicht, glaube ich.

Grundsätzlich ist erst mal die Frage nach der gefälligkeit zu stellen. Erfolgte das ganze mit Einverständniss der Freundin, müßten Gefälligkeiten in der Privathaftpflicht schon mitversichert sein.
Erfolgte die Prozedur ohne Einverständnis der Freundin, sollte die Privathaftpflicht für den Schaden aufkommen.
Wie allerdings bei dem beschriebenen Vorgang eine Scheibe reißen kann? Das läuft m.E. auf ein Gutachten hinaus.
Vielleicht sollte man sich bei Bestehen einer Teilkasko auf die Beseitigung des Glasschadens und die Zahlung der SB der Teilkasko durch die PHV einigen können.

prinzipell schon! allerding ist das ein schaden aus gefälligkeit und das haben nur wirklich gute versicherer wie zum beispiel die aachenmünchener dabei! ansonsten ist es aber auch ein ganz normaler Teilkaskoschaden! lg malli