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Zahlt eine Versicherung, wenn mein Auto eine Schramme hat, der Täter aber geflohen ist?

gefragt von DieHelene am 28.06.2007 um 23:47 Uhr

Habe mein Auto auf einem großen Parkplatz abgestellt und als ich vom eiknaufen wiederkam, war eine große Schramme vorne drin. Denke, da hat jemand versucht ein- oder auszuparken nd mein Auto dabei voll erwischt. Vom Übeltäter keine Spur. Habe aber keine Vollkaskoversicherung. zahlt die Versicherung trotzdem?


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Reply


Simple_avatar10
beantwortet von am 28. Juni 2007 23:50
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da wirst du wohl selber zahlen müssen, denn es ist unwahrscheinlich, dass der täter ermittelt wird.

und wenn keine vollkasko hast, zahlt auch deine versicherung nicht, leider :o(


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 28. Juni 2007 23:54
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Der geschilderte Fall ist ein klassischer Vollkaskoschaden. Weshalb sollte eine Versicherung also zahlen, wenn dieses Wagnis nicht versichert ist.

Sollte der Schädiger doch noch zu ermitteln sein, zahlt natürlich seine Versicherung.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 28. Juni 2007 23:49
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Kasko. Teilkasko zahlt auch Wandalismusschäden.

Kommentar von Simple_avatar10small am 28. Juni 2007 23:52

vandalismus? das ist im höchstfalle unfall mit fahrerflucht oder unerlaubtes entfernen vom unfallort.

Kommentar von Simple_avatar9smallvincent am 29. Juni 2007 00:03

@Indy72: Der geschilderte Vorgang, ist k e i n Wandalismusschaden. Die Helene hat die Arschkartem wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist.

Kommentar von Simple_avatar9smallvincent am 29. Juni 2007 00:04

@Indy72: Der geschilderte Vorgang, ist k e i n Wandalismusschaden. "Die Helene" hat die Arschkarte, wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist. Ist mir auch schon passiert.

Kommentar von Simple_avatar9smallvincent am 29. Juni 2007 00:02

@Indy72: Der geschilderte, ist k e i n Wandalismusschaden. Die Helene hat die Arschkartem wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 29. Juni 2007 00:43

Vielleicht könnte man so tun als ob?

Kommentar von Simple_avatar9smallvincent am 29. Juni 2007 09:41

@Indy72: So etwas nennt man, Erschleichung von Versicherungsleistungen und kann zur fristlosen Kündigung des Vertrages führen.

Kommentar von Simple_avatar6smallkomaberl18m am 29. Juni 2007 09:58

Welche Teilkasko zahlt Vandalismus??? Brand und Explosion, Glasbruch, Wildschäden, Elementarschäden, Kurzschlussschäden, Marderbiss und Entwendung sind Teilkasko. Leistungen bei selbstverschuldeten Unfällen oder Leistungen für Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter sind immer Vollkasko!

Kommentar von 345b91b71226a3c3dc19086ee5c77bfdsmallloopwithme am 29. Juni 2007 10:16

...und wieder ein Beispiel, in dem Indy72 gewaltigen Blödsinn verzapft... Hey Indy, das hier heißt gutefrage, da sollen auch gute Antworten bei rauskommen... BTW, wenn du schon mit Fremdwörtern rumschmeißt, dann schreib sie wenigstens richtig! Es schreibt sich Vandalismus, kommt von den Vandalen, nicht vom Wandern...


anonym
beantwortet von SaLu2006 am 29. Juni 2007 08:27
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Also meine KFZ-Versicherung hat mir so einen schaden bezahlt. Ich musste nur eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei stellen, und die Abschrift der Anzeige und den Kostenvoranschlag b.z.w. die Rechnung der Werkstatt zur Versicherung Faxen und bekam dann das Geld dafür auf mein Konto.

Kommentar von Simple_avatar6smallkomaberl18m am 29. Juni 2007 09:55

Ohne Vollkasko??? Und ohne Hochstufung???

Kommentar von Simple_avatar9smallvincent am 29. Juni 2007 12:05

@SaLu2006 Sagst Du uns, wo Du versichert bist (Name der Gesellschaft)




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