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Zahlt eine Rechtsschutzversicherung bei jedem noch so sinnlosen Rechtsstreit?

gefragt von power07 am 18.05.2008 um 23:10 Uhr

Muss eine Rechtsschutzversicherung für jeden Rechtsstreit aufkommen, den man eingeht auch wenn er noch so sinnlos ist? Oder gibt es da vorab eine Prüfung, ob der Weg zum Anwalt wirklich was bringen kann?


Reply


Indy72
beantwortet von Indy72 am 18. Mai 2008 23:13
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Nein, die RV zahlt nur bei Erfolgsversprächenden Fällen. In der Regel gibt es auch einen Mindeststreitwert, wenn die RV einspringen sollte.


Qetan
beantwortet von Qetan am 18. Mai 2008 23:13
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Es muß eine Aussicht auf Erfolg der Klage bestehen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 18. Mai 2008 23:15
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  1. muss geklärt sein, ob der Fall über eine bestende RS-Versicherung überhaupt abgedeckt ist

  2. ein bevollmächtigter Anwalt, der mit der RS abrechnet nimmt dann den Fall auf und holt sich Deckungszusage bei der Versicherung

  3. stellt die RS-Versicherung im Vorfeld schon fest, daß es sich um keine oder nur sehr geringe Gewinnaussichten für den Rechtstreit gibt, gibt es keien Deckungszusage

  4. Ehescheidungen mit allem Drum- und Dran sowie Vorsatzdelikte aller Art sind nicht versicherbar bzw. es erfolgt keine Deckugszusage.

  5. sollte nach einer Verhandlung die Person vom Vorsatz freigesprochen werden, kann die RS-Versicherung die Kosten für Anwalt und Gericht nachhaltig übernehmen

Kommentar von Simple_avatar6smallkomaberl18m am 19. Mai 2008 07:52

Sehr gute Übersicht, aber einige Anmerkungen möchte ich gerne noch machen.

  1. Das Klären sollte man VOR dem Besuch beim Anwalt selbst mit der Versicherung machen
  2. s. 1, denn wenn der Anwalt anfragt und der Versicherer sagt nein, dann hast du gleich ne fette Rechnung ohne echte Gegenleistung.
  3. Vollkommen richtig.
  4. Familienrecht ist meist generell außen vor, auch Erbrecht usw. Bedingungen lesen!
  5. Entzieht sich meiner Kenntnis, würde ich aber nicht unbedingt darauf wetten. (Siehe mein Posting hier)
Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 19. Mai 2008 08:01

ein guter anbwalt holt sich die Deckung von der RS, man muss ihn halt nur direkt darauf ansprechen, OB er mit RS zusammenarbeitet

und der letzte Punkt, das ist so, da ich es selbst erlebt habe und das auch den Vertragsbedingungen entspricht


anonym11
beantwortet von anonym11 am 18. Mai 2008 23:12
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wenn es das erste mal ist ja. Aber habe gehört wenn man wegen "jeden kleinen Mist" den Rechtschutz nutzt bzw. nutzen will, dann macht die Versicherung da nicht mit.

Kommentar von Simple_avatar6smallkomaberl18m am 19. Mai 2008 07:53

Der Versicherer hat nach jedem Schaden ein Sonderkündigungsrecht. Die müssen jeden Schaden übernehmen, der a) Erfolgsaussicht hat und b) laut Versicherungsbedingungen versichert ist. Aber Sie können Dich dann unmittelbar vor die Tür setzen.


luckytess
beantwortet von luckytess am 18. Mai 2008 23:17
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Ich habe die Erfahrung in einem Nachbarschaftsstreit (Bagatellfall) gemacht, dass eine Rechtsschutzversicherung den Fall nicht auf Erfolg prüft, obwohl eindeutig zu erkennen war, dass der Kläger kein Recht bekommen würde.




Kommentar von Simple_avatar6smallkomaberl18m am 19. Mai 2008 07:55

Weil der Versicherer entgegen geltender Vorurteile auf den Kosten sitzen bleibt. Die holen sich nicht nach jedem Streit die Kosten vom Verlierer, weil der Aufwand teurer ist als selbst zu zahlen und die Versicherer untereinander eine entsprechende Absprache haben.


anonym
beantwortet von Brianna am 18. Mai 2008 23:25
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Die Rechtschutzversicherung prüft erst einmal, wie die Erfolgschancen sind. Zumindest steht das so in den AGB meier Rechtschutzversicherung.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 19. Mai 2008 00:00
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Nein. Nur wenn der Rechtsatreit auch erfolversprechend ist.


komaberl18m
beantwortet von komaberl18m am 19. Mai 2008 08:06
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Der bisher beste Beitrag gehört Andreas48, der umfassend informiert.

Ergänzen möchte ich noch folgendes: Meine Rechtschutzversicherung hat sich bei meinem letzten Schaden auf einen "Gummiparagraphen" in den Bedingungen gestützt, um die Deckungszusage abzulehnen.

Zitat: Der Rechtschutzfall gilt als eingetreten, wenn der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten begangen hat oder begangen haben soll. Dieg Gegenseite behauptet nun, dass ich etwas nicht gesagt hätte, was für den Vertrag relevant gewesen wäre. Ich habe es nicht gesagt, weil ich es zu diesem Zeitpunkt nicht wußte und erst im Rahmen der Klage 3 Jahre später erfahren habe. Die Gegenseite sagt einfach: "Das wussten Sie". Kein Beweis dafür, Indizien dagegen, Gutachten dagegen. Trotzdem zahlt der Versicherer aufgrund dieser Aussage den gesamten Fall nicht, weil ich ja einen Verstoß "begangen haben soll".

Fazit: Nicht der Preis sollte entscheident sein: Such in Foren nach den Versicherern deiner Wahl und achte darauf, dass solche Klauseln sich nicht auch in deinen Vertrag schleichen. (PS: Die HUK kannste gleich ausschließen: Guter Preis aber beim Leisten machen die jedes Mal Probleme, siehe einschlägige Foren).


anonym
beantwortet von Dingofox am 19. Mai 2008 08:52
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Es gibt Versicherer die auf die Erfolgsaussicht verzichten(z.b. Advocard),aber die Frage ist wenn ich meine Rechtschutz für jeden kleinen Mist nutze, so muß ich damit rechnen das mein Versicherer nach dem Schadenfall kündigt oder mir einen derben Risikozuschlag draufknallt. Also:mmer erst überlegen ob es wirklich Sinn macht zum Anwalt zu gehen. oder ob man die Angelegenheit nicht aussergerichtlich klären kann.


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