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zahlt eigene haftpflicht

gefragt von suesszahnsuesszahn am 28.03.2008 um 22:56 Uhr

ein freund erzählte mir gerade das sein sohn heute einen stein auf sein auto geworfen hat und dabei seine scheibe kaputt gegangen ist...er hat seinen sohn (4jahre alt) mit in der haftpflicht drin...würde die denn schaden übernehmen ??? auto läuft nur auf haftpflicht weil es ein älteres fahzeug ist...

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auto x 22.859 Haftpflichtversicherung x 628 schaden x 470 haftpflicht x 413

HerrLich
beantwortet von HerrLich am 28. März 2008 22:57
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Nein, den Schaden muss er selbst tragen. Eine Haftpflichtversicherung haftet nur für an fremden Fahrzeugen durch das eigene Kfz verursachte Schäden.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 28. März 2008 22:57
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Nein, Angehörige der Haftpflichtversicherung können nicht untereinander haften. Das macht die Versicherung nicht mit.

Kommentar von 42569b043137a5970e672a201383e1e6smallsuesszahn am 28. März 2008 22:58

na dann lag ich doch richtig...war mir nicht sicher...danke


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 28. März 2008 23:01
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Nein, da ist die Haftpflichtversicherung nicht verpflichtet, zu leisten.

Falls er die Aufsichtspflicht verletzt hat, ist das zwar grundsätzlich ein Fall für seine Haftpflicht, aber da der Schaden ebenfalls in seinem Bereich entstanden ist, liegt kein Fremdschaden vor. Nur dafür aber ist die Haftpflichtversicherung da.

(Etwas anders ist das nur bei der Kfz-Haftpflicht.)

Kommentar von 42569b043137a5970e672a201383e1e6smallsuesszahn am 28. März 2008 23:03

die kfz-haftpflicht bezahlt nicht dazu...geht doch erst mit der teilkasko...oder lieg ich da falsch ???

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 28. März 2008 23:13

Nein, nein: Meine Klammerbemerkung bezog sich nicht auf Deinen Fall, sondern darauf, daß die Kfz-Haftpflicht zahlt, wenn z.B. Du in Deinem Auto verletzt wirst, wenn Deine Frau fährt. (Was ja auch nach allgemeinem Verständnis kein Fremdschaden wäre.) Vergiß einfach die Klammer.

Kommentar von 42569b043137a5970e672a201383e1e6smallsuesszahn am 28. März 2008 23:32

ok...dachte schon das ich jetzt ganz auf dem holzweg bin


Qetan
beantwortet von Qetan am 28. März 2008 22:59
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Für Schäden, die von Familienmitgliedern an eigenem Besitz verursacht werden, zahlt die Haftpflicht nicht. Sie zahlt nur bei Beschädigung fremden Eigentums.


anonym
beantwortet von anjanni am 28. März 2008 23:33
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Nein - der Schaden ist dem Versicherten selbst entstanden, da zahlt keine Haftpflicht.

Und selbst wenn es ein fremdes Auto wäre: Ein Vierjähriger ist noch nicht für solche Taten verantwortlich, also haftbar. Die Haftpflicht tritt nur an die Stelle dessen, der haftbar ist - und davon geht man erst ab etwa sieben Jahren aus.


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