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Zahlt dies die KFZ-Teilkasko ohne Selbstbeteiligung.......

gefragt von Agnes10Agnes10 am 21.03.2009 um 18:19 Uhr

wenn beim Arbeiten in der Garage durch eine unglückliche Drehung mit der Leiter die Heckscheibe kaputt gegangen ist? Kennt sich da jemand aus? Oder ist das leider nur dumm gelaufen und die man muß die Kosten selber tragen?


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anonym
beantwortet von docbde am 21. März 2009 18:22
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JA! Du darfst die Scheibe nur nicht vorsätzlich zerstören. Aber bei einem Unfall: Klar!

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 23. März 2009 10:00

DH!


anonym
beantwortet von carlosanz am 21. März 2009 20:24
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Raparaturen bei Glasschäden werden bei der Teilkasko prinzipiell übernommen (vgl. http://www.kfz-versicherungen.cc/kfz-teilkaskoversicherung.html), wobei ich mal dazu raten würde, die Versicherung zu kontaktieren und den Schaden zu melden. Im Übrigen ohne Phantasie. Viel mehr als ablehnen kann die Versicherung das auch nicht.

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 23. März 2009 10:00

genau so ist das DH!


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 21. März 2009 18:20
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Leiter dumm gelaufen ;)


thedude
beantwortet von thedude am 21. März 2009 18:20
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Ein versuch ist es wert ,aber Ich sag mal Pech gehabt


Tux31
beantwortet von Tux31 am 21. März 2009 18:21
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Du kannst ja erzählen , daß dir mit 150K/mh rückwarts auf der Autobahn Steinschlag hattest


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 21. März 2009 18:21
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ich denke doch....


anonym
beantwortet von newcomer am 21. März 2009 18:25
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legal zahlen sie nicht. Da brauchst du viel Phantasie


malli
beantwortet von malli am 23. März 2009 10:00
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klar geht das! musst du in deine versicherungsbedingungen schauen ob grobefahrlässigkeit versichert ist!wenn es jemand war wo dessen haftpflicht greift dann zahlt natürlich die haftpflicht dieser person.


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