wenn beim Arbeiten in der Garage durch eine unglückliche Drehung mit der Leiter die Heckscheibe kaputt gegangen ist? Kennt sich da jemand aus? Oder ist das leider nur dumm gelaufen und die man muß die Kosten selber tragen?
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JA! Du darfst die Scheibe nur nicht vorsätzlich zerstören. Aber bei einem Unfall: Klar!
Raparaturen bei Glasschäden werden bei der Teilkasko prinzipiell übernommen (vgl. http://www.kfz-versicherungen.cc/kfz-teilkaskoversicherung.html), wobei ich mal dazu raten würde, die Versicherung zu kontaktieren und den Schaden zu melden. Im Übrigen ohne Phantasie. Viel mehr als ablehnen kann die Versicherung das auch nicht.
malli am 23. März 2009 10:00 genau so ist das DH!

Ein versuch ist es wert ,aber Ich sag mal Pech gehabt

Du kannst ja erzählen , daß dir mit 150K/mh rückwarts auf der Autobahn Steinschlag hattest
legal zahlen sie nicht. Da brauchst du viel Phantasie

klar geht das! musst du in deine versicherungsbedingungen schauen ob grobefahrlässigkeit versichert ist!wenn es jemand war wo dessen haftpflicht greift dann zahlt natürlich die haftpflicht dieser person.
DH!