Zahlt dies die KFZ-Teilkasko ohne Selbstbeteiligung.......
wenn beim Arbeiten in der Garage durch eine unglückliche Drehung mit der Leiter die Heckscheibe kaputt gegangen ist? Kennt sich da jemand aus? Oder ist das leider nur dumm gelaufen und die man muß die Kosten selber tragen?
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Raparaturen bei Glasschäden werden bei der Teilkasko prinzipiell übernommen (vgl. http://www.kfz-versicherungen.cc/kfz-teilkaskoversicherung.html), wobei ich mal dazu raten würde, die Versicherung zu kontaktieren und den Schaden zu melden. Im Übrigen ohne Phantasie. Viel mehr als ablehnen kann die Versicherung das auch nicht.
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JA! Du darfst die Scheibe nur nicht vorsätzlich zerstören. Aber bei einem Unfall: Klar!
Kommentar von mallimalli 23.03.2009DH!
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klar geht das! musst du in deine versicherungsbedingungen schauen ob grobefahrlässigkeit versichert ist!wenn es jemand war wo dessen haftpflicht greift dann zahlt natürlich die haftpflicht dieser person.
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legal zahlen sie nicht. Da brauchst du viel Phantasie
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ich denke doch....
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Du kannst ja erzählen , daß dir mit 150K/mh rückwarts auf der Autobahn Steinschlag hattest
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Ein versuch ist es wert ,aber Ich sag mal Pech gehabt
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Leiter dumm gelaufen ;)
genau so ist das DH!