Zahlt die Vollkaskoversicherung wenn man eine Selbstbeteiligung (z.B. 500€) hat...

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hä? Dann zahlst du 500 Euro minus X!

Beim anderen Wagen, wie hier von anderen angemerkt zahlt deine Haftpflicht!

Die hat aber auch eine Selbstbeteiligung bzw. Hochstufung die dann so ähnlich wirkt - und da läuft es genau so.

Üblicherweise bekommst du dann eine Info mit einer Gegenüberstellung von den Kosten der Hochstufung und wenn du selber zahlen würdest.

Dann kannst du entscheiden.

@Cornyx

Hochstufen - ja; Selbstbeteiligung bei KFZ - Haftpflicht - ??

@Einzelfahrer

Die hat aber auch eine Hochstufung die dann so ähnlich wirkt wie eine Selbstbeteiligung.

Klingt besser, meint:

400 jetzt zahlen. Also aus deinem Geldbeutel

400 zahlt die Versicherung jetzt, Du zahlst jetzt gar nix!

Bei Hochstufung wirst du in den nächsten 3 Jahren je nach Tarif und Prozenten z.B. 550 Euro los.

Dann kannst du dich zwischen "jetzt zahlen" und "Stundung" entscheiden. Für die "Stundung" durch höhere Beiträge zahlst du dann "Zinsen" in Hohe von 150 Euro über die nächsten 3 Jahre z.B.. Was ich als "Selbstbeteiligung" bezeichnet habe.

Kann aber auch sein, dass dein Tarif gar keine Hochstufung vorsieht.

@Cornyx

Vielen Dank fürs Sternchen :-)

Du hast also verstanden, was ich meinte.

@Cornyx

Ja vielen Dank. Dann ist es bei solchen "kleineren" Beträgen also immer besser selbst zu zahlen?

@Cornyx

Das ist aber keine Selbstbeteiligung. Bei einer Selbstbeteiligung im Versicheurngsrecht zahle ich grundsätzlich die vereinbarte SB, geht der Schaden höher, zahlt die Versicherung den Rest und stuft mich trotz gezahlter SB hoch. Was Du beschreibst, ist den Schaden selbst zu regulieren, ohne Leistungsinanspruchnahme der Versicherung (bzw. nachträglich die von der Versicherung bereits geleisteten Zahlungen erstatten), kein Schaden - keine Hochstufung.

@Cornyx

@Cornyx,

erstens falsch zweitens saukompliziert erklärt drittens immer noch falsch :-))

@Schneckeee

Wie gesagt, das rechnen die von der Versicherung dir aus! Du meldest den Schaden und bekommst im Anschluss eine Aufstellung. Ich würde da mal anrufen und nachfragen, um 100 % Sicher zu gehen, aber üblicherweise machen die das genau so. Es gibt ja auch zur zeit viele Tarife ohne Hochstufung, da hat sich so manches geändert. Nachfragen kostet nix.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es bei mir in einem Fall besser war nach Durchsicht der Aufstellung selber zu zahlen. Das entsprach ungefähr dem Beispiel oben.

@SgtMiller

Dann machs besser Miller!

Dafür hat GF ja schließlich die Antwortfunktion eingeführt.

Diese von mir beschriebene Handhabung ist absolut korrekt und basiert auf eigener Erfahrung. Lass es dir (an den Fragesteller) aber nochmal telefonisch von deiner Versicherung bestätigen.

@Einzelfahrer

Das ist schöner formuliert, ja, aber es gibt auch Menschen die verstehen das so. Wozu 2 Millionen Fachbegriffe benutzten, wenn man die Begrifflichkeiten die Vorhanden sind zur Veranschaulichung nutzen kann?

Du hast auch irgendwie vergessen, dass GF hier eine Antwortfunktion implementiert hat, oder?

@Cornyx

Ihr seid beide recht herzlich eingeladen dem Fragesteller mit einer eigenen fundierten Antwort mit den richtigen Begrifflichkeiten zur Seite zu stehen.

Und falls ihr euch an der frühen Vergabe der HA stört, so soll es euer Schaden nicht sein, meine DH hättet ihr sicher. Und gerne auch noch ein zwei mehr.

Wenn Du den Unfall veschuldet hast: Den Schaden am anderen Auto zahlt Deine Kraftfahrthaftpflichtversicherung - ohne Selbstbeteiligung! Schäden an Deinem eigenen Auto übernimmt Deine Vollkaskoversicherung mit dem Betrag, der die Selbstbeteiligung übersteigt.

Die Vollkasko-Vers. zahlt den Schaden am eigenen Fahrzeug. In Deinem Falle jedoch nicht einen Betrag unter 500 €. Wenn ein Schaden am fremden Fahrzeug entstanden ist, ist hierfür Deine Haftpflichtversicherung zuständig. Hierin gibt es auch keine Eigenbeteiligung. Wenn der Schaden nur geringfügig ist, würde ich hierfür nicht die Haftpflicht in Anspruch nehmen, denn unabhängig wie hoch der Schaden ist, wirst Du dann im Folgejahr höher eingestuft. Um solche Folgen künftig zu vermeiden, erkundige Dich bei Deiner Versicherung nach dem sogenannten Rabattschutz. Für einen verhältnismäßig geringen Mehrbetrag hast Du dann einen Schaden im Jahr frei, d.h. Du wirst dann nicht höhergestuft im Schadenfreiheitsrabatt. Lg Renate

bei einem anderen Auto zahlt deine Haftpflichversicherung, die Vollkasko ist nur fürs eigene Auto

Bei einem Schaden zahlst du zuerst 500 Euro, die Versicherung den Rest.