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Zahlt die Versicherung wenn man wegen des Fahnenwimpels im Autofenster beklaut wurde?

gefragt von derseibert am 09.06.2008 um 18:24 Uhr

Durch den Fahnenwimpel ist das Autofenster ein wenig geöffnet. Dadurch kann es leichter fallen es zu öffnen und in das Innere des Autos zu gelangen. Übernimmt die Versicherung die Schäden vom Diebstahl?


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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 9. Juni 2008 19:24
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Delot
beantwortet von Delot am 9. Juni 2008 18:27
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Nein, es gab schon bei der Weltmeisterschaft eindeutige Urteile, das bei nicht vollständig geschlossenen Fenstern die Teil / Vollkasko nicht bezahlt. Besser den Wimpel beim Parken abnehmen...


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 9. Juni 2008 18:28
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Bei wegen der Hitze leicht geöffneten Fenstern sind Versicherungen schon zur Zahlung verurteilt worden.

Fälle mit Fahnen sind mir jetzt nicht bekannt, aber eigentlich müßte hier ähnliches gelten. (Aber vor Gericht und auf hoher See...)


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 9. Juni 2008 18:25
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ich denke mal, die Versicherung zahlt es nicht. Was hast du denn für ein Auto? Ich kann mein Fenster auch mit dem Flaggenwimpel ganz schließen.


superkorrekt
beantwortet von superkorrekt am 9. Juni 2008 18:26
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gestern gab es einen link dazu,das sie nicht zahlen muss...



Lenin
beantwortet von Lenin am 9. Juni 2008 20:44
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Nein,denn hier liegt ein eindeutiger Mißbrauch der Straßenverkehrsordnung vor.Hänge lieber eine Fahne aus Deinem Fenster raus.


justii
beantwortet von justii am 10. Juni 2008 09:43
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Zu den Wimpeln am Auto gibt es einige wichtige Infos, die man nicht außer Acht lassen sollte:

* Versicherung zahlt nicht! (siehe focus.de/finanzen/steuern/wm-fahne-am-auto_aid_22327.html)
* Strafe fuer Wimpel in Austria (siehe swr.de/swr1/bw/tipps/automobil/-/id=446370/nid=446370/did=3578552/1k19bgp/index.html)

Die österr. Regierung hat zwar Einsehen signalisiert, aber was die Beamten vor Ort daraus machen, haben wir ja seit einigen Monaten im Wochenblatt lesen können. Selbst vor zweifelhaften Maßnahmen hat man da nicht zurück geschreckt.

Zwei Freyunger mußten gar ihr Auto in Salzburg stehen lassen, weil die Bodenfreiheit zwar in Deutschland mit 8cm ausreichend vorhanden war (TÜV geprüft), aber in Österreich 11cm vorhanden sein müssen. Ihre Papiere und die Wagenschlüssel bekamen die Freyunger erst gegen Bezahlung von jeweils 750.-Euro Strafe wieder. Laut internationalen Abkommen sollten solche Repressalien nicht möglich sein, wenn ein Fahrzeug in seinem Heimatland ordnungsgemäß zugelassen und den Vorschriften entspricht. Doch was interntionales Recht ist, gilt anscheinend noch lange nicht für "Ausländer" in Österreich...


Clemence
beantwortet von Clemence am 10. Juni 2008 19:23
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Das ist schon grobe Fahrlässigkeit das Fenster geöffnet zu lassen... und lädt zum Öffnen des Fensters direkt ein...


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