Bei dem schönen Wetter, das wir momentan genießen dürfen laufe ich echt gerne in FlipFlops oder Sandalen herum und fahre damit auch Auto. Meine Freundin meinte dann gestern zu mir, dass dann die Versicherung nicht zahlt, wenn ich in einen Unfall verwickelt bin. Stimmt das? Soll man da dann immer mit einem Zweitpaar Turnschuhen im Auto rumfahren?

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Das sollte man. Es kann sein, dass die Versicherung Dir im Schadensfall eine grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Wenn dann noch ein Gutachter bescheinigt, dass der Unfall beim Tragen von normalen Schuhen nicht passiert wäre, wirst Du leer ausgehen.

Es heißt, du mußt sicheres Schuhwerk tragen. Das ist zwar nicht genauer definiert, aber allgemein gelten FlipFlops als ungeeignet und sie sind es auch. Darüber kann man eigentlich nicht streiten. Die Versicherung würde da vermutlich recht kriegen, wenn sie nicht zahlen möchte. In meinen Augen ist das Fahren mit solchen Schuhen grob fahrlässig.
Seit die Versicherungen auch für Dummheit aufkommen müssen, sind sie schier unbezahlbar geworden.
albundysohn am 13. April 2009 09:41 Eigene Erfahrung?
Bislang mußte ich noch keine in Anspruchnehmen, aber zahlen muß ich ordentlich.

Kann sein, daß du damit Probleme kriegst. Fahr mit Turnschuhen

könnte sein das du nix bekommst...extra Schuhe sind Sinvoll...
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, mit welchen Schuhen Du zu fahren hast.
Allerdings musst Du für eine sichere Fahrweise sorgen.
Wenn das mit den Flip Flops nicht geht, handelst Du u.U fahrlässig.
Genau darauf kann sich auch eine Versicherung berufen - muss sie aber nicht.
Also frage bei der Versicherung nach.
Gruß wiele
die Versicherung wird erstmal schon zahlen, aber wenn der Unfall nachweislich auf schlechtes Schuhwerk zurückzuführen ist, wird sie versuchen, sich das Geld wieder zurückzuholen.

Ich habe noch nie erlebt, das eine Versicherung bei einer Schadenmeldung fragt, was man für Schuhe an hatte. Ich der Stvo steht nichts drin, das Flips verboten sind
Das ändert doch nichts an der Verantwortungslosigkeit!!
Die StVO sieht aber ne Generalklausel vor:
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Das beeinhaltet alles, was in der StVO nicht abschliessend geregelt ist.

"...In diesem Sinne bringt auch ein Gerichtsurteil von Nov. 2006 Klärung und stellt fest, dass keine gesetzliche Grundlage besteht, gegen das Fahren ohne Schuhe vorzugehen."
Hier gibt´s den Kontext dazu:
Wenn man barfuss fährt, kann sich aber auch nicht ein vorhandener FlipFlop zum Beispiel am Gaspedal verklemmen.
mia68 am 13. April 2009 09:52 ...!?!?WAS meinst du!?
Aber davon abgesehen: Das hier stammt ja nun nicht von mir. Stellt lediglich dar, wie die Gesetzeslage ist. Und dass -darüber hinaus- vieles tatsächlich im eigenen Ermessen liegt...
Wann hast Du Deine Führerscheinprüfung gemacht?? Bist Du wirklich so verantwortungslos? KEINE Versicherung zahlt. Mach Dich und andere nicht unglücklich. Kleiner Rat: Hab vernünftige Schuhe im Auto parat, so kannst Du schnell wechseln.

FlipFlops sind quasi Schuhe, und somit ist das relativ. Ich denke wenn du nicht bei den letzen Geizsäcken verischert bist, wird das kein Problem.
Im Fernsehen kam kürzlich ein Beitrag darüber, dass die Versicherung in jedem Fall zahlen muss, egal ob man Flip Flops oder High Heels trägt. Nur Barfuß fahren darf man nicht (das vestehe, wer will).
Lege Dir in das Aut ein paar Fahrtaugliche Schuhe, dann bist du immer auf der Sicheren Seite. Die Versicherung kann bei einem Unfall das Schuhwerk, zu deinen Ungunsten bewertaen.

also hier muss mann ganz klar unterscheiden die haftpflicht ZAHLT! bei der kasko kann es sein das sie auf grob fahrlässig(ist nicht immer mit versichert ja nach bedingungen) gehen und deshalb eine zahlung verweigern wollen!
Ok, nehme meine Aussage zurück! Gute Antwort buebue! DH!