Gestern zwischen 15 und 17 Uhr wurde mein Auto aufgebrochen. Ich hatte die Anlage von einem Freund wert 5000 Euro im Auto, zahlt die Versicherung?

Nur, wenn sie fest eingebaut, also sozusagen Bestandteil des Fahrzeugs, war. Das muss aber eine verdammt teure "Anlage" (ich nehme an, du meinst eine "Audio-Anlage" gewesen sein). Da wirst du dir schon Nachforschungen gefallen lassen müssen.
zunaechst ein klares: n e i n ausser... wenn die Anlage fest im Auto montiert war, wird diese bis zu 2.500 euro ersetzt-manche gesellschaften haben in den versicherungsbedingungen nur 1.500 euro vereinbart. ueber die hausratversicherung kann der inhalt des kfz mitversichert sein - die hoechstgrenze liegt bei 500 euro erstattung - wenn es vereinbart war. besteht fuer die anlage eine "spezialversicherung" - z.b. elektronikversicherung ? diese wuerde m.E. den kompletten schaden ersetzen. in jedem fall ist eine polizeiliche meldung erforderlich. die aufbruchspuren am fahrzeug zahlt die teilkasko.

Ich fürchte nicht. Seid ihr noch Freunde;-(? Gab es für die Anlage eine eigene Diebstahlversicherung? Die würde aber vermutlich nicht greifen, da das Alleinelassen im geparktem Auto eine grobe Fahrlässigkeit ist . (es gibt diesbezgl Urteile, wenn ein Laptop versichert war, der zB gestohlen worden ist und sichtbar im Auto lag). Ansonsten könnte ja nur noch Deine Hausratsversicherung greifen. Die zahlt aber meist so hohe Werte nicht. Ich fürchte Du musst zahlen und lernst hoffentlich draus.
Hört sich ganz stark an nach "Nachtigall, ick hör Dir trapsen...."
Da wird wohl Einiges an Beweisen nötig werden und dann noch die Frage der Fahrlässigkeit....
manni1937 am 13. Dezember 2007 12:44 so sehe ich das auch.
sofort, du must nur mit rechnung zur versicherung und bekommst euro.
miccy am 12. Dezember 2007 21:28 Blödsinn ist das,man bekommt nicht den vollen Kaufbetrag erstattet!

bei der Teilkasko-Versicherung kannst zusätzliche Einschlüsse für hochwertige FESTEINGEBAUTE Sachen abschließen, hast du das nicht getan kommt die maximale Summe, die sich an normalen anlagen orientiert zur Anwendung
In der Hausrat wäre dies unter bestimmten Umständen möglich.Das Fahrzeug hätte dann zum Zeitpunkt in einem geschlossenen Raum hätte stehen müssen (Garage, Parkhaus).Im Rahmen der Außenversicherung würde dann der Schaden für Einbruchdiebstahl dann ersetzt, da ein verschlossenes Behältnis innerhalb eines Gebäudes aufgebrochen wurde.Die Außenversicherung leistet 10% der Versicherungssumme,begrenzt auf 10000,-€.Dies wäre die einzige Möglichkeit der Erstattung,ansonsten gehst du wohl leer aus.