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Zahlt die Versicherung einen Wildschaden am Auto?

gefragt von marokusmarokus am 03.08.2009 um 17:09 Uhr

Habe mal gehört, das das nicht Teil der Versicherung sein soll?


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tembaak
beantwortet von tembaak am 3. August 2009 17:12
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Bei Teilkasko wird Haarwildschaden bezahlt. Bescheinigung durch Polizei, Jagdpächter oder Förster erforderlich. Selber schon ein paarmal gehabt

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 3. August 2009 20:55

Total richtig. DH
Sollte keine der aufgezeigten Möglichkeiten machbar sein, so schnell wie möglich zur Versicherung oder von dort Gutachter benennen lassen um den Schaden festzustellen, z.B. Blut undHaare am Auto. Keine Zeit verlieren damit Spuren nicht durch Regen etc. verwischt/vernichtet werden.

Kommentar von 2cf879e51f1514468daa2c3001ccf95esmallspaniennetz am 6. August 2009 01:30

Alles völlig korrekt - wenn keiner erreichbar ist und die Gefahr besteht dass Spuren verwischt werden (durch Regen etc.) ist auch ein Handy-Foto sinnvoll. Schräg wirds, wenn vor Wildwechsel per Beschilderung gewarnt wurde und die Aufschlagspuren überhöhte Geschwindigkeit ergeben....


anonym
beantwortet von rafl1983 am 3. August 2009 17:10
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Kommt drauf an. Vollkasko oder Haftpflicht? Am besten in deiner Versicherungspolizze nachlesen


Kroeger
beantwortet von Kroeger am 3. August 2009 17:10
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bei teilkasko ja, wenn es die beweislage eindeutig zeigt


curafe
beantwortet von curafe am 3. August 2009 17:10
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wenn teilkassko hast und haarwld inkluiert ist ja


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 3. August 2009 17:10
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bei kaskoversicherten ist das mit drin



vernunft0
beantwortet von vernunft0 am 3. August 2009 17:10
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Kommt auf die Versicherung an meines wissens nur bei Kasko bzw. Teilkasko


makoerner
beantwortet von makoerner am 3. August 2009 17:10
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Wildschäden sind bei Teilkasko beinhaltet. Was aber nun genau bezahlt wird steht in deinem Versicherungsveretrag. Oderdu rufst da einfach mal an und frags nach.


Ozeander
beantwortet von Ozeander am 3. August 2009 17:11
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Wildschaden zahlt die Teilkasko


drdrakken
beantwortet von drdrakken am 3. August 2009 17:11
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Wenn es eine Wildschadenversicherung ist: Ja, wenn es eine Parkschadenversicherung ist: eher nicht :)

Kommentar von 2cf879e51f1514468daa2c3001ccf95esmallspaniennetz am 6. August 2009 01:33

??? Parkschadnversicherung deckt NUR Shäden an geparkten KFZ. Kein Hirsch war je so doof gegen ein geparktes Auto zu rennen. Parkshadendeckung war früher ein tolles Angebot bei NECKURA, heute ZÜRICH


anonym
beantwortet von CalleMalle am 3. August 2009 17:17
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Wenn es in der versicherung mitbeinhaltet ist ja. brauchst aber auch einen Beweis, wenn du z.B. ausgewichen bist und dadurch einen Schaden hast, zahlt die versicherung nicht. Unteranderem deshalb sollte man auch nicht ausweichen.


almmichel
beantwortet von almmichel am 3. August 2009 17:21
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Du mußt Kontakt mit dem Tier gehabt haben. Selbst Tierhaare lassen sich nachweisen. TK zahlt bei Polizeiinfo.


malli
beantwortet von malli am 4. August 2009 11:14
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ist in ab der teilkasko mit dabei! lg malli


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