marokus am 03.08.2009 um 17:09 Uhr
Habe mal gehört, das das nicht Teil der Versicherung sein soll?

Bei Teilkasko wird Haarwildschaden bezahlt. Bescheinigung durch Polizei, Jagdpächter oder Förster erforderlich. Selber schon ein paarmal gehabt
Kommt drauf an. Vollkasko oder Haftpflicht? Am besten in deiner Versicherungspolizze nachlesen
bei teilkasko ja, wenn es die beweislage eindeutig zeigt
Kommt auf die Versicherung an meines wissens nur bei Kasko bzw. Teilkasko

Wildschäden sind bei Teilkasko beinhaltet. Was aber nun genau bezahlt wird steht in deinem Versicherungsveretrag. Oderdu rufst da einfach mal an und frags nach.

Wenn es eine Wildschadenversicherung ist: Ja, wenn es eine Parkschadenversicherung ist: eher nicht :)
spaniennetz am 6. August 2009 01:33 ??? Parkschadnversicherung deckt NUR Shäden an geparkten KFZ. Kein Hirsch war je so doof gegen ein geparktes Auto zu rennen. Parkshadendeckung war früher ein tolles Angebot bei NECKURA, heute ZÜRICH
Wenn es in der versicherung mitbeinhaltet ist ja. brauchst aber auch einen Beweis, wenn du z.B. ausgewichen bist und dadurch einen Schaden hast, zahlt die versicherung nicht. Unteranderem deshalb sollte man auch nicht ausweichen.

Du mußt Kontakt mit dem Tier gehabt haben. Selbst Tierhaare lassen sich nachweisen. TK zahlt bei Polizeiinfo.
Total richtig. DH
Sollte keine der aufgezeigten Möglichkeiten machbar sein, so schnell wie möglich zur Versicherung oder von dort Gutachter benennen lassen um den Schaden festzustellen, z.B. Blut undHaare am Auto. Keine Zeit verlieren damit Spuren nicht durch Regen etc. verwischt/vernichtet werden.
Alles völlig korrekt - wenn keiner erreichbar ist und die Gefahr besteht dass Spuren verwischt werden (durch Regen etc.) ist auch ein Handy-Foto sinnvoll. Schräg wirds, wenn vor Wildwechsel per Beschilderung gewarnt wurde und die Aufschlagspuren überhöhte Geschwindigkeit ergeben....