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Zahlt die Teilkasko, wenn mutwillig das Dach eines Cabrio aufgeschlitzt wird?

gefragt von stuermer am 31.05.2007 um 10:29 Uhr

Freunde rieten meiner Schwester zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung, da das angeblich nicht von der Teilkasko bezahlt wird. Weiß jemand Bescheid?

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Auto x 22.977 Versicherung x 5.639 Cabrio x 113 Vollkasko x 80 Teilkasko x 50

Kabark
beantwortet von Kabark am 31. Mai 2007 10:32
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Die Teilkasko zahlt das nicht, weil es nicht zu den "versicherten Gefahren" gehört.

Kommentar von Simple_avatar1smallulrike1974 am 31. Mai 2007 10:34

Genau. Aus diesem Grund hab ich Vollkasko für mein Cabrio.


pooky
beantwortet von pooky am 31. Mai 2007 10:59
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Nein, Vandalismus wird von der Teilkasko nicht abgedeckt. Der Bundesgerichtshof hat dies auch bestätigt. Nur Schäden, die unmittelbar mit einem Diebstahl im Zusammenhang stehen, seien von der Teilkasko zu regulieren.

In dem konkreten Fall ging es um das gestohlene Gerät sowie den Glasschaden, der durch die eingeschlagene Fensterscheibe entstanden ist. Die mutwillige Zerstörung des Cabrioverdecks sowie die Schäden an der Karosserie seien einem Vandalismus zuzuordnen und somit seitens der Versicherung nicht erstattungspflichtig, so das BGH.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 31. Mai 2007 10:32
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Kommt immer auf die Versicherung an und wo es passiert ist. Bei Parkplatzschäden zahlen die meisten Versicherungen nicht.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 31. Mai 2007 10:33

Unsinn. Sorry...

Kommentar von A7ee77a58b6a4f516be279d53e83a9aesmallevistie am 31. Mai 2007 14:41

KEINE Versicherung zahlt das über die Teilkasko, weil es kein versichertes Risiko ist, und mit "Parkplatzschaden" hat das auch nichts zu tun. Richtig haben pooky und auch Kabark geantwortet!


anonym
beantwortet von cougarweibchen am 31. Mai 2007 20:57
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Die Teilkasko zahlt nur für das aufgeschlitzte Dach, wenn gleichzeitig ein Diebstahl begangen wurde.

Ansonsten wird der Schaden nur im Rahmen der Vollkasko ersetzt.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 31. Mai 2007 15:10
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Wenn das Dach aufgeschlitzt wurde, um einen Diebstahl zu ermöglichen, dann muss die TK zahlen, sonst nicht.


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