stef1601 am 19.09.2009 um 12:07 Uhr
Wenn man z.b. eine Betrugsanzeige bekommt, würde da eine Rechtsschutzversicherung zahlen?
Ich frage das, weil wir überlegen uns mal eine zuzulegen, und wollen halt wissen was alles abgedeckt ist. Nicht das ihr denkt wir wollen betrügen, aber man kann ja nie wissen was passiert. Denn eine Bekannte bekam mal eine Anzeige obwohl sie nix gemacht hat, sie hat das Verfahren auch gewonnen, hatte aber keine Versicherung...deswegen weiß sie auch nicht ob sie das übernommen hätten.

Nein, für potentielle Kriminelle gibt es die "MachwasDuwillstwirzahlen"-Versicherung der Humbug-Alzheimer!

Ja das wäre übernommen worden...aber bei einem wirklichen Betrug nicht, da es ja strafbar ist
stef1601 am 19. September 2009 12:08 aber das weiß die Versicherung ja vorher nicht
bei Straftaten hilft KEINE Rechtsschutzversicherung
Das kommt darauf an, was für ein Rechtsschutz besteht!
Bei Vorsatz zahlt die Versicherung grundsätzlich nicht. Und ein echter -verurteilter- Betrug setzt Vorsatz voraus!
das ist eine frage die man so nicht beantworten kann ;) denn das hängt davon ab ob du vorsätzlich betrug begangen hast oder gar nicht und es wird dir unterstellt....aber eine rechtsschutz mit spezial-strafrechtsschutz wäre da sinnvoll..siehe AGB
ne Anzeige machen kann ja jeder, auch und wenn man aber nix gemacht hat, muss man sich ja überlegen wer die Anwaltskosten erstmal trägt.