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Zahlt die Rechtsschutzversicherung

gefragt von stef1601stef1601 am 19.09.2009 um 12:07 Uhr

Wenn man z.b. eine Betrugsanzeige bekommt, würde da eine Rechtsschutzversicherung zahlen?

Ich frage das, weil wir überlegen uns mal eine zuzulegen, und wollen halt wissen was alles abgedeckt ist. Nicht das ihr denkt wir wollen betrügen, aber man kann ja nie wissen was passiert. Denn eine Bekannte bekam mal eine Anzeige obwohl sie nix gemacht hat, sie hat das Verfahren auch gewonnen, hatte aber keine Versicherung...deswegen weiß sie auch nicht ob sie das übernommen hätten.


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hajottka
beantwortet von hajottka am 19. September 2009 12:08
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Nein, für potentielle Kriminelle gibt es die "MachwasDuwillstwirzahlen"-Versicherung der Humbug-Alzheimer!

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 19. September 2009 12:11

ne Anzeige machen kann ja jeder, auch und wenn man aber nix gemacht hat, muss man sich ja überlegen wer die Anwaltskosten erstmal trägt.


NadineVEC
beantwortet von NadineVEC am 19. September 2009 12:08
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Ja das wäre übernommen worden...aber bei einem wirklichen Betrug nicht, da es ja strafbar ist

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 19. September 2009 12:08

aber das weiß die Versicherung ja vorher nicht

Kommentar von 52c75dcfada94efef29a396e43212e22smallNadineVEC am 19. September 2009 12:12

erstmal zahlt sie dann

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 19. September 2009 12:13

achso und wenn man verliert holt die sich das wieder und wenn man gewinnt zahlt ja eh die andere Seite?

Kommentar von 52c75dcfada94efef29a396e43212e22smallNadineVEC am 19. September 2009 12:15

mmmmhhhh...

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 19. September 2009 12:24

das dachte ich auch, denn dann braucht man ja keine Versicherung wenn die eh nichts zahlen


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 19. September 2009 12:08
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Muss sie.
Kann man auch in den AGB nachlesen.


anonym
beantwortet von jofischi am 19. September 2009 12:08
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bei Straftaten hilft KEINE Rechtsschutzversicherung


anonym
beantwortet von sonntagskind72 am 19. September 2009 12:13
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Das kommt darauf an, was für ein Rechtsschutz besteht!

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 19. September 2009 12:24

ich interessiere mich für DAS Gold, da steht nix das solche Sachen nicht gezahlt werden

Kommentar von Wolko am 20. September 2009 11:14

Dann schau einmal unter § Leistungsarten - Straf-Rechtsschutz. Dort steht es.


anonym
beantwortet von missfiftyone am 20. September 2009 12:26
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Bei Vorsatz zahlt die Versicherung grundsätzlich nicht. Und ein echter -verurteilter- Betrug setzt Vorsatz voraus!


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 21. September 2009 01:56
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das ist eine frage die man so nicht beantworten kann ;) denn das hängt davon ab ob du vorsätzlich betrug begangen hast oder gar nicht und es wird dir unterstellt....aber eine rechtsschutz mit spezial-strafrechtsschutz wäre da sinnvoll..siehe AGB


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