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Zahlt die Rechnung der Feuerwehr wegen ausgelaufenen Öl´s durch den PKW eine Versicherung?

gefragt von xxManuelaxx am 20.05.2009 um 6:22 Uhr

Ich habe mit meinem PKW sehr viel Öl auf einer Bundesstraße verloren. Die Feuerwehr hatte mit 6 Leuten 1 Stunde einen Einsatz, indem sie mit ein paar Säcken Ölbinder das Öl binden mußten. Die Rechnung über 500 Euro habe ich gestern bekommen. Zahlt das irgendeine Versicherung? Muß ich das überhaupt zahlen, da es eine freiwillige Feuerwehr ist, die den Schaden behoben hat? Welchen Versicherung würde da zahlen?


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Kessko
beantwortet von Kessko am 20. Mai 2009 06:31
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Falls du eine Vollkasko-Versicherung hast, würde ich die Rechnung da mal einreichen. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber vielleicht zahlt diese Versicherung.


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anonym
beantwortet von EugenSus am 20. Mai 2009 07:30
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Deine Kfz-Kassko-Versicherung zahlt, egal ob Teil-oder Vollkasko!!!

Kommentar von xxManuelaxx am 19. August 2009 14:09

Ja, stimmt, die versicherung hat alles bezahlt!


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 20. Mai 2009 06:54
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Grundsätzlich sind die Leistungen der Feuerwehr kostenfrei; bei Hilfeleistungen bei Kfz-Schäden kann jedoch der angefallene Aufwand dem Verursacher in Rechnung gestellt werden; manche Gemeinden machen dies, andere wiederum nicht; ich würde es auch bei nicht bestehender Vollkaskoversicherung der Versicherung melden; bei Brandschaden tritt ja auch die Teilkasko für entstandene Schäden ein; frag doch einfach mal bei Deiner Versicherung nach.


oschwab
beantwortet von oschwab am 20. Mai 2009 07:15
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Leistungen, die zur Kern-Tätigkeit der Feuerwehr gehören (retten - bergen - löschen - schützen) sind in der Regel kostenfrei. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann hier dennoch eine Kostennote durch die Gemeinde erstellt werden.

In diesem Fall war es eine reine technische Hilfeleistung, die - je nach Gemeinde - selbstverständlich in Rechnung gestellt werden wird.

Abgerechnet wird dabei das Fahrzeug, die Mannschaft, die Dauer des Einsatzes und der verbrauchte Ölbinder.


anonym
beantwortet von schwob26 am 20. Mai 2009 07:38
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Die Leistung der freiwilligenFeuerwehr werden weitergegeben, das regelt das Gesetz!!!!

Solange es um absicherung und Beseitigen der Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer geht zahlt dieses seine KFz Haftpflicht, dies steht in der Versicherungspolice.....

Glaub mir ich hatte diesen Fall 2 mal, einmal mit dem Auto (556,-€) und einmal mit dem Motorrad (332,-€) beides hat die Versicherung über die Haftpflicht abgewickelt


Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 20. Mai 2009 07:46

Tei l: falsch, es gibt keine gesetzliche Regelung dafür, das ist Gemeindesache. Steht in den Antworten oben schon.

Teil 2: Absolut richtig. Es ist an Schaden/bzw. Gefahrenabwehr an einem anderen, also zahlt die Haftplicht.

Die Frage ist aber, ob es sich lohnt. Einfach die Versicherung fragen, was besser ist - selbst übernehmen oder die Hochstufung in Kauf nehmen.

Kommentar von A481f435f8f65cd964baa441d3207574smallKessko am 20. Mai 2009 14:26

Ja, stimmt, meine Teilkaskoversicherung hat das auch damals bezahlt, als ich auf der Fahrbahn mal eine Ölspur mit dem Auto hinterlies.


19Dennis88
beantwortet von 19Dennis88 am 31. Mai 2009 01:01
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Zumindest innerhalb von Sachsen darf die Feuerwehr zur Beseitigung von Ölspuren gar nicht mehr herangezogen werden. Das müssen darauf spezialisierte Firmen erledigen.


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