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Zahlt die Krankenversicherung für eine Augen-OP?

gefragt von rainerle38 am 15.07.2007 um 21:22 Uhr

Gibt es bestimmte Voraussetzungen unter denen eine gesetzliche Krankenversicherung für eine Laser-OP der Augen zahlt (OP zur Beseitigung der Kurzsichtigkeit)?

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Augen x 2.230 Krankenversicherung x 1.058 Laser-OP x 4

anonym
beantwortet von olive am 15. Juli 2007 23:25
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Ja, das kann ich bestätigen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen ja noch nicht einmal etwas zum Brillengestell dazu. Dementsprechend haben die wohl kein Interesse dich vom Brillentragen zu erlösen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 15. Juli 2007 21:26
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laser-op zahlt keine krankenkasse.

meine tante hat es mal beantragt, wurde abgelehnt, dabei hat die wirklich starke kurzsichtigkeit.

da eher zahlen die einen blindenhund :o))

Kommentar von sssiimon am 30. September 2009 13:01

da musst du schon individuell nachfragen was gezahlt wird. Vorab kannst du hier schon einmal nachschauen http://www.humanisten-duesseldorf.de/private-krankenversicherung.html


anonym
beantwortet von Carla32 am 17. Juli 2007 09:25
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Nein, die Krankenkassen übernehmen keine Kosten für eine Laserbehandlung aufgrund Fehlsichtigkeit.

Nur ergänzend, siehe auch: "Wie sicher und erfolgreich ist eine Laser-OP": Eine LASIK (Laser-OP am Auge) sollte gut überlegt sein, da sie eben nicht rückgängig zu machen ist. In den meisten Fällen ist es daher sicher besser, sich eine schicke Brille (die gibt es heute auch mit extra-dünnen Gläsern) oder Kontaktlinsen (vom Spezialisten) anzuschaffen. Bei fast jeder LASIK enstehen zusätzlich sogenannte "Fehler höherer Ordnung", die das Sehen, vor allem bei Nacht erschweren können (z.B. Blendempfindlichkeit höher als vor der OP, Lichtkreise um Lichtquellen,...). Außerdem wird die Hornhaut bei der OP verdünnt, was u.U. ein Risiko darstellen kann (z.B. beim Sport-Ball auf's Auge oder so). Eine gute Alternative stellen die Intraokularlinsen dar. Sie werden anstatt, bzw. zusätzlich zur vorhandenen Augenlinse implantiert und gleichen so eine Fehlsichtigkeit aus, ohne etwas an der Form der Hornhaut, und damit an den Abbildungseigenschaften des Auges, zu ändern. Siehe http://bvmed.de/innovationspool/Produktarten/Intraokularlinsen/innovation/Neueph...


justii
beantwortet von justii am 16. Juli 2007 10:24
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Bei Kurzsichtigkeit muß nicht gelasert werden. Brillen und Kontaktlinsen sind eine adäquate Hilfe Wenn jemand mehr Lebensqualität haben möchte, dann kommt so eine OP ihm allein zugute. Er/Sie ist ja deshalb trotzdem nicht bereit, für die höhere Lebensqualität dann mehr Beitrag an die Kasse zu zahlen). Was also (außer höheren Ausgaben) hätte die Kasse davon, wenn sie die Laser-OP übernehmen würde? Wenn ich mir ein besseres Auto anschaffen möchte, weil damit mehr Komfort verbunden ist, dann kommt doch auch nicht die Frage, ob irgendwer diese Kosten übernehmen könnte... verwundertschau Bei wirklich erforderlichen Maßnahmen (z.B. beim Star) hat die Kasse die Laser-OP bei meiner Mutter in vollem Umfang übernommen. Gruß justii


anonym
beantwortet von chris68753 am 15. Juli 2007 21:32
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bei den gesetzlichen krankenkassen ist das völlig aussichtslos, das kann ich definitiv sagen.

bei den privaten krankenversicherungen ist derzeit noch unklar, ob bzw. in welchen fällen eine solche op gezahlt werden muss. meines wissens hat der bundesgerichtshof das noch nicht entschieden. bezöge sich aber ohnehin nur auf privatversicherte.


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