Meine Mutter bräuchte dringend mal eine neue Brille, weigert sich aber, weil sie meint die Kasse würde nichts mehr dazuzahlen. Stimmt das? Gibt es auch keine Kassengestelle mehr?
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Die normalen gesetzlichen Krankenkassen leisten keine Zahlungen beim Brillenkauf. Es gibt aber viele Krankenzusatzversicherungen, die Brillen jährlich bis zu einem gewissen Betrag komplett übernehmen. Würde folgendes Empfehlen. Fordere doch einfach einen unabhängigen und kostenlosen Tarif-Vergleich an. Es gibt Dienstleister, die sind darauf spezialisiert und vergleichen bis zu 80 Gesellschaften miteinander. Alles völlig unverbindlich. Hier gibt es einen guten Vergleichsrechner: www.finanzter.de/link/krankenzusatzversicherung

Habe mir gestern eine neue Brille beim Optiker geordert. Habe dort das selbe gefragt. Antwort: Seit 2003 bezahlt die Karnkenkasse nichts mehr. Nur bei Kindern und Jugendlichen gibt es einen kleinen Zuschuss
Doch, die Krankenkasse zahlt dazu, bei Kassenmodellen. Im Optikergeschäft nachfragen.
Das ist schon lange vorbei. In welchem Jahrhundert lebst du?
Gläser werden, denke ich schon von der K asse zum Teil übernommen.
Auch die Gläser nicht. Warum antwortest du, wenn du keine Ahnung hast
jetztgehtslos am 12. September 2008 17:51 Und dann gibt es dafür auch DHs
Weil die Däumchengeber auch Null Ahnung haben. Traurig!
bei schwer sehbehinderten Menschen zahlt die Kasse schon. Es gibt dafür Ausnahmen.
Die Kasse zahlt schon seit vielen Jahren nichts mehr zu einem Gestell. Diese sogenanten Kassenbrillen gibts aber immer noch beim Optiker das sind diese 10 € Geselle aber die heisen nur so die Kasse gibt da nix zu..sind nur die günstigsten gestelle im Laden.
Bei den Gläsern gibts seit 2003 auch nix mehr dazu ausser bei Kindern oder du hast mit Brille einen Visuns von unter 0.3

Die normalen gesetzlichen Krankenkassen leisten keine Zahlungen beim Brillenkauf. Es gibt aber viele Krankenzusatzversicherungen, die Brillen jährlich bis zu einem gewissen Betrag komplett übernehmen
Tremor am 12. September 2008 17:47 Fielmann ist derzeit der günstigste
DocChicago am 12. September 2008 18:18 Stimmt nicht! Außerdem Werbung! Gähn
Tremor am 12. September 2008 18:23 beweis das Gegenteil. das ist keine Werbung sondern tatsache. Wenn Du bei f... eine Brille kaufst die es woanders (gleiche Qualität) günstiger gibt, bekommst Du dein Geld zurück.
Geld-zurück-Garantie bei Fielmann besagt das wenn du das gleiche Produkt irgendwo günstiger findest bekommst dein Geld zurück. Problem bei der Sache ist a) weißt bei Fielmann nicht was für ein Glashersteller und welche Glasart sie nehmen ausser du bestehst auf dein Bestimmtes. Fielmann hat sehr viele Eigenmarken die kannst wo anders nicht finden. Daher kannst du in beiden Fällen die Preise der Optiker nicht vergleichen.
Von der HP eines großen deutschen Optikers kopiert:
Topmodische Brille für € 10. Gläser von Zeiss. Drei Jahre Garantie. Alle zwei Jahre eine neue. Nur bei Fielmann: die Nulltarif-Versicherung der HanseMerkur, € 10 Prämie pro Jahr, topmodische Brille aus der Nulltarif-Collection sofort: alle zwei Jahre eine neue. Einstärkengläser von Zeiss, drei Jahre Garantie. Jederzeit Ersatz bei Bruch, Beschädigung oder Sehstärkenveränderung. Für Brillen aus der Nulltarif-Collection bei Fielmann mit Gleitsichtgläsern € 50 Prämie pro Jahr
Billiger waren die Kassenbrillen auch nicht.
gut kommentiert....DH....und das mi der Versicherung ist Klasse bei Fielmann, denn dann gibt es wirklich eine neue Brille.
Tremor am 12. September 2008 18:06 Die Versicherung sollte man nicht so hoch loben, bevor man die Details kennt. Bitte erst mal lesen und überlegen ob sich die Versicherung für euch persönlich (Brillenabhängig lohnt) http://www.n-tv.de/797585.html
DocChicago am 12. September 2008 18:28 @Tremor. Du hast völlig recht. Hier mal die Fakten:
1.) "Gläser von Zeiss" - Klingt nach was besonderem. In Wirklichkeit handelt es sich um Clarlux Gläser. Ist die billigste Qualität aus Tschechien. Gibts bei jedem Optiker für den Preis.
2.) "Versicherung" - Kostet zehn Euro, zahlt im Schadensfall aber auch nur zehn Euro. Schade, wenn man dann eine Brille für 300 Euro gekauft hatte. Bei meinem Optiker gibts eine Versicherung für fünf Euro, die zahlt aber 75% der Gesamtschadenssumme.
3.) "Nulltarif" - Sieht so aus, als würden die Brillen verschenkt. Gibts aber nur im Zusammenhang mit der "Versicherung", für die man bis zu 50 Euro Prämie pro Jahr bezahlt. De facto kostet die Brille also auch mindestens 100.00 Euro. Für wie doof halten die den Verbraucher eigentlich?
Fazit: Da hier immer noch einige meinen, Werbung für die großen deutschen Optikerketten machen zu müssen, scheint deren Werbung ja zu funktionieren.
Du kannst die Leute dazu bringen, Fußmatten zu essen, wenn du nur oft genug im Fernsehen wiederholst, wie gesund das ist. Wenn die Fußmatten dann wegen der Fernsehwerbung auch völlig überteuert sind: Hauptsache der Verbraucher GLAUBT an die Message.

Soweit mir bekannt, ich bin Brillenträger, zahlt die Kasse nichts mehr. Die Optiker bieten aber günstige Gestelle an. Zur Zeit bei Apollo für z.B. ab ?49,-? Euro.
DocChicago am 12. September 2008 18:21 Werbung gähn
Übrigens: Bei Apollo gibt es jetzt 80% im sogenannten Sommerschlussverkauf. Mal abgesehen davon, das es "Sommerschlussverkäufe" nicht mehr gibt: Wieviel Vertrauen habt ihr zu einem Anbieter, der 80% geben kann? Ich jedenfalls fühle mich da verar....
Ganz einfache normale Gläser werden von der Kasse bezahlt.
Das ist schon lange vorbei. In welchem Jahrhundert lebst du?
Kasse zahlt nichts mehr.Aber aufpassen die Optiker fahren immer wieder Aktionen, wo man ein Schnäppchen machen kann.

Die X übernimmt die Kosten für Brillengläser, wenn Sie unter 18 Jahre alt und fehlsichtig sind. Ab 18 Jahren werden die Kosten gezahlt, wenn beide Augen schwer sehbeeinträchtigt sind. Aber erst bei einer Seheinschränkung von 30%.
Liegen diese Voraussetzungen vor und sind aus zwingenden medizinischen Gründen Kontaktlinsen notwendig, übernimmt die X im Ausnahmefall auch die Kosten für Kontaktlinsen. Auf gut Deutsch gesagt:Die Kasse zahlt bei Vollendung des 18 Lebensjahr nichts mehr. Und die Ausnahmeregelung betrifft nur Schwerstfälle.
So, gebe ich als Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) auch mal meinen Senf dazu, auch wenn ich im Studium nichts mit dem SGB zu tun hatte:
(ganz allg. gesprochen, vielleicht klärt das bereits einige Fragen und Bemerkungen hier)[/i]
[b][u]gesetzliche Krankassse = SGB V[/u][/b]
[b]§1[/b] Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. (...) Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.
= d.h. sie sind u.a. dazu verpflichtet medizinisch Notwendige Hilfe (hier Leistung) zu leisten
[b]§ 33[/b] [b]Abs. 1 [/b] Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen(...) Der Anspruch umfasst auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln, (...) soweit (...)erforderlich, die nach dem Stand der Technik zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und der technischen Sicherheit notwendigen Wartungen und technischen Kontrollen. Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen.
[b]Abs. 2[/b] Versicherte haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen (...), [für die] die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besteht der Anspruch auf Sehhilfen, wenn sie auf Grund ihrer Sehschwäche oder Blindheit, entsprechend der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Klassifikation des Schweregrades der Sehbeeinträchtigung, auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 aufweisen; Anspruch auf therapeutische Sehhilfen besteht, wenn diese der Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen dienen. Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in Richtlinien nach § 92, bei welchen Indikationen therapeutische Sehhilfen verordnet werden. Der Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen umfaßt nicht die Kosten des Brillengestells.
[b]Abs. 3[/b] Anspruch auf Versorgung mit Kontaktlinsen besteht für anspruchsberechtigte Versicherte nach Absatz 2 nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen. Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in den Richtlinien nach § 92, bei welchen Indikationen Kontaktlinsen verordnet werden. Wählen Versicherte statt einer erforderlichen Brille Kontaktlinsen und liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht vor, zahlt die Krankenkasse als Zuschuß zu den Kosten von Kontaktlinsen höchstens den Betrag, den sie für eine erforderliche Brille aufzuwenden hätte. (..)
Abs. 4
Ein erneuter Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen nach Absatz 2 besteht für Versicherte, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, nur bei einer Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien; für medizinisch zwingend erforderliche Fälle kann der Gemeinsame Bundesausschuss in den Richtlinien nach § 92 Ausnahmen zulassen.
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Zu klären ist hier (Bezogen auf die Eingangsfrage) zunächst: Warum dringend eine neue Brille erforderlich ist. Denn - und so entnehme ich es dem Willen des Gesetzgebers - ist es medizinisch ("schwere Sehbehinderung") bzw. therapeutisch notwendig muss die Krankenkasse auch eine neue Brille gewähren (Stichwort hier Instandsetzung, Ersatzleistung, dazu auch § 33 Abs. 1 SGB V). Die neue Brille muss [wohl] allerdings weiterhin nur die Behinderung bzw. Beeinträchtigung ausgleichen, eben "medizinisch Notwendige" Versorgung. Weiterhin sieht das Gesetz,wie sicherlich die meisten inzwischen wissen, hier nur einen Zuschuss vor. Für die Kosten darüberhinaus, insbesondere für Modelle bzw. Gläser die das medizinisch bzw. therapeutisch notwendige Maß überschreiten, gilt: Die kosten müssen selbst übernommen werden.
In allen anderen Fällen gilt [wohl], dass prinzipiell nichts von der Krankenkasse zugezahlt wird, was die Folge der Gesetzesänderung zum 01.01.2004 ist (Sparmaßnahme)
[í]--siehe hierzu auch das Hilfsmittelverzeichniss--[/i]
[b]Anmerkung: Es handelt sich hier nicht um eine individuelle Rechtsberatung, sondert gibt lediglich nur meine allg. Interpretation zum Sachverhalt wieder. Daher übernehme ich auch keine Gewehr für Richtigkeit!! [/b]
Ich habe eine kleine Brillen-Zusatzversicherung, wodurch mir das Brillengestell bezahlt wurde. Immerhin ein Anfang. Ich rate Dir zum Abschluss einer zusätzlichen Versicherung, die Dir im Notfall die Kosten für die Brille ersetzt. Innerhalb eines Jahres hatten sich bei mir vor langer schon einmal sehr verschlechtert. In diesem Fall war die Krankenkasse verpflichtet, da sie die Kosten übernehmen musste, wenn sich die Augen innerhalb eines Jahres um 1 dpt verschlechtern. Man erstattete mir den größten Teil der Kosten.
leute, einfach mal ins gesetz schauen:
§ 33 SGB V, dort unter Absatz 2:
(2) 1Versicherte haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen entsprechend den Voraussetzungen nach den Absatz 1. 2Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besteht der Anspruch auf Sehhilfen, wenn sie auf Grund ihrer Sehschwäche oder Blindheit, entsprechend der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Klassifikation des Schweregrades der Sehbeeinträchtigung, auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 aufweisen; Anspruch auf therapeutische Sehhilfen besteht, wenn diese der Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen dienen. 3Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in Richtlinien nach § 92, bei welchen Indikationen therapeutische Sehhilfen verordnet werden. 4Der Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen umfaßt nicht die Kosten des Brillengestells.