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Zahlt die Krankenkasse Krankengeld

gefragt von moon73moon73 am 11.01.2008 um 10:03 Uhr

Wenn man während der Probezeit aufgrund einer Krankmeldung gekündigt worden ist und dann weiterhin krankgeschrieben ist, zahlt dann die Krankenkasse Krankengeld, auch wenn man keinen Job mehr hat?

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Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 11. Januar 2008 10:27
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Hilfreichste Antwort

Du musst bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen. Der Arbeitgeber schickt der Krankenkasse dann eine Bescheinigung über den bisherigen Verdienst zu und die Kasse tritt dann nahtlos ein.

Das Gleiche passiert, wenn du innerhalb der ersten vier Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses krank wirst. Hier hat der AG auch keine Entgeltfortzahlungspflicht, auch hier springt dann die Krankenkasse mit Krankengeld ein.

Gute Besserung!

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 11. Januar 2008 11:53

Genau so ist es richtig. Krankengeld wird dann bis zu 78 Wochen gezahlt.


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anonym
beantwortet von vincent am 11. Januar 2008 10:33
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Ich würde sofort die KK anrufen und den Vorgang schildern. Die KK wird dir sicher weiterhelfen. (KK-Krankenkasse)

Kommentar von vincent am 11. Januar 2008 10:36

Hier gibt es auch ANtworten:http://www.123recht.net/forumtopic.asp?topicid=24433

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 11. Januar 2008 12:01

link funtkioniert nicht:

Die Seite die Sie angefordert haben, konnte nicht gefunden werden > http://www.123recht.net:80/forumtopic.asp?topicid=24433


moon73
beantwortet von moon73 am 11. Januar 2008 10:40
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Danke erstmal für die Antworten, und zwar ist die genauere Situation folgende: Mein Mann hat am 1. Januar einen Job angefangen, hat sich dann leider krankmelden müssen und wurde prompt gekündigt. :-(


curator
beantwortet von curator am 8. April 2008 14:49
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das arbeitsverhältnis ist eines, die fortzahlungspflicht der kasse eine andere sache. solange korrekt und nahtlos eine berechtigung bestand ist weiter von der kasse zu zahlen, oder, wenn noch keine andere absicherung konkretisiert ist die zahlung durch die kasse auf zu nehmen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 11. Januar 2008 10:11
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Das ist eine vertrackte Situation. Weil du krank bist, wirst du kein Arbeitslosengeld beantragen können. Du stehst dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung.

Unabhängig warum die Kündigung ausgesprochen wurde: nach 6 Wochen erhältst du in der gesetzlichen Versicherung Krankengeld. Wenn du jetzt schon welches bekommst, frag bei der Krankenkasse nach. Möglicherweise musst du dich selbst versichern , um den Anspruch aufrecht zu erhalten.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 11. Januar 2008 10:29

Das ist so nicht ganz richtig. Du musst auf jeden Fall zum Arbeitsamt, denn die Krankenversicherungsbeiträge werden dann ja von dort übernommen. Du bist also sofort über das Arbeitsamt krankenversichert, wenn du dich dort meldest.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 11. Januar 2008 10:48

Leider nicht! Bei mir war das der Fall. Das Arbeitsamt hat meinen Antrag NICHT angenommen, weil ich zu dem Zeitpunkt krank geschrieben war. Du kannst das nur umgehen, in dem du dich dich gesund schreiben lässt, zum Arbeitsamz gehst und dann wieder krank schreiben lässt. Das könnte aber als Umgehung gewertet werden und die Streichung des ALG nach sich ziehen. Es ist eine wirklich saublöde Situation.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 11. Januar 2008 12:04

Wie hat denn die Krankenkasse reagiert? Ich mache bei uns hier die Lohn- und Gehaltsabrechnungen und da ist es so, dass ich regelmässig mit so was zu tun habe. Ich bekomme Post/einen Anruf von der Krankenkasse und fülle dann eine entsprechende Bescheinigung aus, dann zahlt die Krankenkasse automatisch Krankengeld.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 11. Januar 2008 21:18

In meinem Fall hatte ich beim Sozialgericht geklagt und dann den kürzeren gezogen.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 11. Januar 2008 10:10
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erstmal ist Dein Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet und nach der sechsten Woche die Krankenkasse....

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 11. Januar 2008 10:12

richtig. Aber wenn das Arbeitsverhältnis vor den 6 Wochen endet? Geht aus der Frage leider nicht hervor


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