moon73 am 11.01.2008 um 10:03 Uhr
Wenn man während der Probezeit aufgrund einer Krankmeldung gekündigt worden ist und dann weiterhin krankgeschrieben ist, zahlt dann die Krankenkasse Krankengeld, auch wenn man keinen Job mehr hat?

Du musst bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen. Der Arbeitgeber schickt der Krankenkasse dann eine Bescheinigung über den bisherigen Verdienst zu und die Kasse tritt dann nahtlos ein.
Das Gleiche passiert, wenn du innerhalb der ersten vier Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses krank wirst. Hier hat der AG auch keine Entgeltfortzahlungspflicht, auch hier springt dann die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Gute Besserung!
Ich würde sofort die KK anrufen und den Vorgang schildern. Die KK wird dir sicher weiterhelfen. (KK-Krankenkasse)
Hier gibt es auch ANtworten:http://www.123recht.net/forumtopic.asp?topicid=24433
Wieselchen1 am 11. Januar 2008 12:01 link funtkioniert nicht:
Die Seite die Sie angefordert haben, konnte nicht gefunden werden > http://www.123recht.net:80/forumtopic.asp?topicid=24433

Danke erstmal für die Antworten, und zwar ist die genauere Situation folgende: Mein Mann hat am 1. Januar einen Job angefangen, hat sich dann leider krankmelden müssen und wurde prompt gekündigt. :-(

das arbeitsverhältnis ist eines, die fortzahlungspflicht der kasse eine andere sache. solange korrekt und nahtlos eine berechtigung bestand ist weiter von der kasse zu zahlen, oder, wenn noch keine andere absicherung konkretisiert ist die zahlung durch die kasse auf zu nehmen.

Das ist eine vertrackte Situation. Weil du krank bist, wirst du kein Arbeitslosengeld beantragen können. Du stehst dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung.
Unabhängig warum die Kündigung ausgesprochen wurde: nach 6 Wochen erhältst du in der gesetzlichen Versicherung Krankengeld. Wenn du jetzt schon welches bekommst, frag bei der Krankenkasse nach. Möglicherweise musst du dich selbst versichern , um den Anspruch aufrecht zu erhalten.
Wieselchen1 am 11. Januar 2008 10:29 Das ist so nicht ganz richtig. Du musst auf jeden Fall zum Arbeitsamt, denn die Krankenversicherungsbeiträge werden dann ja von dort übernommen. Du bist also sofort über das Arbeitsamt krankenversichert, wenn du dich dort meldest.
Raimund1 am 11. Januar 2008 10:48 Leider nicht! Bei mir war das der Fall. Das Arbeitsamt hat meinen Antrag NICHT angenommen, weil ich zu dem Zeitpunkt krank geschrieben war. Du kannst das nur umgehen, in dem du dich dich gesund schreiben lässt, zum Arbeitsamz gehst und dann wieder krank schreiben lässt. Das könnte aber als Umgehung gewertet werden und die Streichung des ALG nach sich ziehen. Es ist eine wirklich saublöde Situation.
Wieselchen1 am 11. Januar 2008 12:04 Wie hat denn die Krankenkasse reagiert? Ich mache bei uns hier die Lohn- und Gehaltsabrechnungen und da ist es so, dass ich regelmässig mit so was zu tun habe. Ich bekomme Post/einen Anruf von der Krankenkasse und fülle dann eine entsprechende Bescheinigung aus, dann zahlt die Krankenkasse automatisch Krankengeld.
Raimund1 am 11. Januar 2008 21:18 In meinem Fall hatte ich beim Sozialgericht geklagt und dann den kürzeren gezogen.

erstmal ist Dein Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet und nach der sechsten Woche die Krankenkasse....
Raimund1 am 11. Januar 2008 10:12 richtig. Aber wenn das Arbeitsverhältnis vor den 6 Wochen endet? Geht aus der Frage leider nicht hervor
Genau so ist es richtig. Krankengeld wird dann bis zu 78 Wochen gezahlt.