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Zahlt die KK grundsätzlich ab dem 43. Tag der Krankschreibung?

gefragt von Rommykrabbe am 01.05.2008 um 23:34 Uhr

Oder zählen verschiedene Krankheiten extra? Bei mir erfolgte erst ne "normale" Behandlung der Symtome und erst nach 4 Wochen wurde über nen Bluttest Borreliose festgestellt. Und nun informiert die Kasse über die Krankengeldzahlung. Also nicht mehr Lohnfortzahlung. Ist das richtig?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 1. Mai 2008 23:37
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Das ist ja eine Erkrankung, daher bist Du nun wohl aus der Lohnfortzahlung rausgefallen und die Krankenkasse springt mit dem Lohnersatz ein.


Qetan
beantwortet von Qetan am 1. Mai 2008 23:40
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Das ist ganz korrekt. 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach Krankengeld.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 1. Mai 2008 23:41
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Wenn erkennbar ist, dass es sich um die gleiche Erkrankung handelt, dann tritt tatsächlich ab dem 43. Tag das Krankengeld in Kraft. Nur wenn du - ich sag mal - eine Lungenentzündung hattest und dir dann am nächsten Tag auf dem Weg zum Arzt ein Bein brichst, muss vom AG Entgeltfortzahlung geleistet werden.

LG

Wieselchen


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