Was passiert, wenn durch einen Wasserschaden oder ähnliches Dinge in der Wohnung kaputt gehen, die man nur vorübergehend ausgeliehen hat? Sind die dann mitversichert? Oder kommt dann die haftpflicht auf?

Die Haftpflicht regelt bei eigenem Schuldanerkenntnis. Den Wasserschaden wirst Du ja nicht schuldhaft verursacht haben, oder? Das regelt die Haushaltsversicherung, auch bei geliehenen Gegenständen.

Wenn Schäden an Sachen dritter in deiner Hausrat enthalten sind, wird sie bezahlen müssen. Ob ansonsten deine Privathaftpflicht bezahlt, ist fragwürdig. Ich denke eher nicht.
das dürfte kein problem sein, wenn der gegenstand wirklich in deiner wohnung war und du die beschädigung nachweisen kannst

Bei meiner Versicherung ist alles abgedeckt, was in meinem Haus vorhanden ist. Es wurde keine Liste gemacht vom Inventar. (Das ist wichtig !!)

Ich habe eine Privathaftpflicht/Hausratversicherung und solche Schäden werden mir vergütet.
rein rechnerisch ist es möglich, wenn die videothek dir die defekte mietsache in rechnung stellt und du einen beleg mit der begründung bekommst, dürfte deine versicherung dafür aufkommen...mfg
Wenn sich der Gegenstand in deiner Wohnung befand, dann muss die Hausratversicherung normalerweise bei einem Schaden zahlen. Das was gamasche sagt, stimmt nicht. Die Haftpflichtversicherung regelt auch Fälle, wo Schäden unabsichtlich verursacht werden, was hier der Fall ist. Sollte derjenige, von dem du den Gegenstand geliehen hast, Schadensersatz von dir verlangen, dann springt die private Haftpflichtversicherung ein. Allerdings zahlt immer nur eine von beiden Versicherungen, im vorliegenden Fall höchstwahrscheinlich die Hausratversicherung.
kommt drauf an wie der Wasserschaden zu Stande kam. Wenn du jetzt ne Uhr in die Badewanne fallen läßt ist das kein Hausratsschaden! Das zahlt dann keine Versicherung. Wenn etwas auf einem Tisch liegt, müßte ja die ganze Wohnung unter Wasser stehen - sehr unwahrscheinlich. Bei einer Überschwemmung durch einen Fluß ist ein Wasserschaden vielleicht gar nicht abgedeckt wenn das Haus in einem Hochwassergefährdetem Gebiet steht