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Zahlt die Hausratversicherung bei geliehenen Gegenständen?

gefragt von Dalmau am 09.04.2009 um 23:42 Uhr

Was passiert, wenn durch einen Wasserschaden oder ähnliches Dinge in der Wohnung kaputt gehen, die man nur vorübergehend ausgeliehen hat? Sind die dann mitversichert? Oder kommt dann die haftpflicht auf?

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Geld x 22.436 Versicherung x 5.628 Hausrat x 101

gamasche
beantwortet von gamasche am 9. April 2009 23:46
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Die Haftpflicht regelt bei eigenem Schuldanerkenntnis. Den Wasserschaden wirst Du ja nicht schuldhaft verursacht haben, oder? Das regelt die Haushaltsversicherung, auch bei geliehenen Gegenständen.


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 9. April 2009 23:46
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Wenn Schäden an Sachen dritter in deiner Hausrat enthalten sind, wird sie bezahlen müssen. Ob ansonsten deine Privathaftpflicht bezahlt, ist fragwürdig. Ich denke eher nicht.


anonym
beantwortet von kurtjohann am 9. April 2009 23:46
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das dürfte kein problem sein, wenn der gegenstand wirklich in deiner wohnung war und du die beschädigung nachweisen kannst


maspick
beantwortet von maspick am 9. April 2009 23:44
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Bei meiner Versicherung ist alles abgedeckt, was in meinem Haus vorhanden ist. Es wurde keine Liste gemacht vom Inventar. (Das ist wichtig !!)


Igitta
beantwortet von Igitta am 16. April 2009 16:34
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Ich habe eine Privathaftpflicht/Hausratversicherung und solche Schäden werden mir vergütet.


anonym
beantwortet von fannsi am 14. April 2009 20:36
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rein rechnerisch ist es möglich, wenn die videothek dir die defekte mietsache in rechnung stellt und du einen beleg mit der begründung bekommst, dürfte deine versicherung dafür aufkommen...mfg


anonym
beantwortet von sticky341 am 10. April 2009 17:09
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Wenn sich der Gegenstand in deiner Wohnung befand, dann muss die Hausratversicherung normalerweise bei einem Schaden zahlen. Das was gamasche sagt, stimmt nicht. Die Haftpflichtversicherung regelt auch Fälle, wo Schäden unabsichtlich verursacht werden, was hier der Fall ist. Sollte derjenige, von dem du den Gegenstand geliehen hast, Schadensersatz von dir verlangen, dann springt die private Haftpflichtversicherung ein. Allerdings zahlt immer nur eine von beiden Versicherungen, im vorliegenden Fall höchstwahrscheinlich die Hausratversicherung.


Mismid
beantwortet von Mismid am 10. April 2009 00:15
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kommt drauf an wie der Wasserschaden zu Stande kam. Wenn du jetzt ne Uhr in die Badewanne fallen läßt ist das kein Hausratsschaden! Das zahlt dann keine Versicherung. Wenn etwas auf einem Tisch liegt, müßte ja die ganze Wohnung unter Wasser stehen - sehr unwahrscheinlich. Bei einer Überschwemmung durch einen Fluß ist ein Wasserschaden vielleicht gar nicht abgedeckt wenn das Haus in einem Hochwassergefährdetem Gebiet steht


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