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Zahlt die Hausratversicherung bei Einbruch ohne Spuren?

gefragt von Suedwind am 04.07.2008 um 15:51 Uhr

Ich habe neulich eine Sendung gesehen in der wurde gezeigt, dass Profi Einbrecher praktisch keine Einbruchsspuren hinterlassen. Wie ist das denn dann wenn was gestohlen wird und es sind keine Spuren sichtbar, zahlt die Hausratversicherung oder gehen die dann von Versicherungsbetrug aus?


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ImGampi
beantwortet von ImGampi am 4. Juli 2008 15:55
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Ein Schelm der böses dabei denkt..:-)) Eine kleine Spur sollte schon da sein..


anonym
beantwortet von Mimose11 am 4. Juli 2008 15:53
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Ich glaube bei der Versicherung haben die schon solche Experten, die auch geringste Spuren von Gewalteinwirkung am Gebäude erkennen können und dann werden sie auch zahlen.


DatSchoof
beantwortet von DatSchoof am 4. Juli 2008 15:56
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Fakt für einen Diebstahl ist, das was fehlt. Wenn was fehlt, dann ist das schließlich auch eine Spur, denn vorher war ja da was, was jetzt weg ist. Wenn man einen Diebstahl zur Anzeige bringt, dann kann man seinen Schaden auch bei der Versicherung geltend machen. Alles weitere wird dann untersucht werden. Sollte sich rausstellen, dass doch nichts geklaut wurde, liegt ein Betrug vor, denn einen anderen Grund gibt es wohl nicht etwas verschwinden zu lassen, oder? Und dann gibt es auch böse Ärger. Ansonsten gilt im Zweifel für den Angeklagten und die Versicherung zahlt.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 4. Juli 2008 16:13

Nur ganz aktuelle Verträge haben auch den einfachen Diebstahl mitversichert...


wj2000
beantwortet von wj2000 am 4. Juli 2008 15:52
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Wenn Diebstahl mit versichert ist und man eine Anzeige gemacht hatte zahlt in der Regel auch die Versicherung.

Kommentar von HUMANIST am 4. Juli 2008 19:31

"...in der Regel..." haben die Wikinger rote Bärte hätt ich fast geschrieben, ööh?

Die Abhandlung des Versicherungsfalls ist so individuell wie die Phantasie des Schadensreferenten & die Glaubwürdigkeit des Versicherten und seiner Schadensmeldung.

Erfahrungen aus dem Versicherungsschadensservice.

lg HUMANIST


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 4. Juli 2008 15:55
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Das kann Probleme geben. Ich hatte vor Jahren mal einen Kellereinbruch. Die haben mit einem Nachschlüssel gearbeitet. Da wollte die Versicherung nicht zahlen!


Kommentar von 8fe0d55fc92c604317b3cd3326faf923smallDatSchoof am 4. Juli 2008 16:00

Das liegt daran, dass sie einen Nachschlüssel gemacht haben. Den müssen die ja irgendwo her bekommen haben. Wenn du deinen Schlüssel verlierst, dann zahlt auch keine Versicherung, wenn danach deine Wohnung leer ist.


anonym
beantwortet von dolabella am 4. Juli 2008 16:01
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"Praktisch keine" bedeutet nicht "ohne". Aber - um mal einen hypothetischen Fall zu konstruieren - wenn jemand aus Deinem Umfeld Deinen Schlüssel entwendet, während der Mittagspause nachmachen lässt, sich Zugang zu Deiner Wohnung verschafft und nicht groß rumsucht, sondern zielstrebig Dein Arbeitszimmer aufsucht um den dort stehenden Laptop zu entwenden; dann wird es ziemlich problematisch für Dich nachzuweisen, dass es sich um einen Diebstahl handelt.

Kommentar von 8fe0d55fc92c604317b3cd3326faf923smallDatSchoof am 4. Juli 2008 16:04

Wieso? Der Laptop ist doch weg! Sie kann doch beweisen, dass sie vorher einen gehabt hatte und nun nicht mehr.

Kommentar von Simple_avatar3smallResistance am 4. Juli 2008 16:08

Sie kann sicher beweisen, dass sie einen Laptop hatte, trotzdem zahlt die Versicherung nicht.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 4. Juli 2008 16:11

Es handelt sich dann nicht um den versicherten Einbruchdiebstahl.

Kommentar von HUMANIST am 4. Juli 2008 19:28

tja fast, dolabella & kabark.

bei dem von Dir geaschilderten Fall handelt es sich um die Klausel "Einschleichdiebstahl" der auch nachzuweisen ist. Die Zeit, bis der Schlüssel wieder bei Dir zurückgelegt wird grenzt den Radius der (vom Dieb) erreichbaren Schlüsseldienststellen exakt ein. Erfahrungen aus dem Versicherungsschadensservice.

lg HUMANIST


anonym
beantwortet von HUMANIST am 4. Juli 2008 19:38
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Liebe(r) Suedwind, "Auszugehen von..." hat der Schadensreferent nur von den Fakten, die ihm der Versicherte in der SM mitteilt. Ein Gutachten eines Experten kostet meist mehr Zeit & Geld als die Schadensablöse. Und den BESITZNACHWEIS sollte der VN auf jeden Fall erbringen können. Zumal es sich bei dem von Dir geschilderten Fall um die Klausel "Einschleichdiebstahl" handelt und dieser auch zu entkräften wäre.

Das Zeitfenster, bis der Schlüssel wieder bei Dir zurückgelegt wird grenzt den Radius der (vom Dieb) erreichbaren Schlüsseldienststellen exakt ein.

Interne Erfahrungen aus dem Versicherungsschadensservice.

lg HUMANIST


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