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Zahlt die Hausrat-Versicherung den Neupreis oder den tatsächlichen Wert?

gefragt von matchball am 21.10.2007 um 12:14 Uhr

Richtet sich die Erstattung nach dem ursprünglich geleisteten Preis oder nach dem jetzigen Wert?


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HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 21. Oktober 2007 12:18
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Mußt Du in Deinen Versicherungsunterlagen nachlesen. Es gibt Neuwertversicherung und Zeitwertversicherung.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 21. Oktober 2007 12:30
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Hausratversicherungen sind immer Neuwertversicherungen, denn sonst bräucte ich nicht den Unterversicherungverzicht. Allerdings ist die Einschränkung bei Neuwert...Was kostet ein vergleichbares Gerät heute im Durchschnitt?


anonym
beantwortet von Proteus am 21. Oktober 2007 12:54
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Da hat andreas48 Recht. Der sog. Wiederbeschaffungswert ist maßgebend. Beispiel: Du kaufst ein Gerät für (zum Zeitpunkt des Kaufs übliche) 2000 €. Ein Jahr später tritt der Versicherungsfall ein. Jetzt bekommst Du solch ein (vergleichbares) Gerät aber schon für 750 €. Also wird sich bei der Versicherungsleistung an den 750 € orientiert. Gruß Proteus


anonym
beantwortet von Klabauter am 21. Oktober 2007 23:07
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Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungwert, meistens gehts nur um Neuanschaffungen nach dem Schadensfall.



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