hibiscus am 13.08.2008 um 11:21 Uhr
Oder tritt die Versicherung nur in Kraft, wenn die Möbel über Nacht reingestellt werden?
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Die Sachen müssen Diebstahl sicher aufbewahrt werden.
Sind es Gartenmöbel? Die dürfen auch schon mal draußen stehen. Steht sicher in der entsprechenden Police drin.

Ich würd sagen, wenn die Gartenmöbel auf einem abgeschlossenen (mit Zaun oder ner Hecke oder...) Grundstück stehen, dann kommt sie wohl auch auf. Wer kommt denn auf die Idee, dass Nachts jemand auf ein geschlossenens Grundstück kommt und die Möbel zerstört/entwendet...und stellt sie deswegen rein?!? Wohl kaum einer! Ist das Grundstück "offen"... wohl eher nicht!
Dies sind aber nur Vermutungen; genau sagen kann ich's nicht!
warum soll die Versicherung zahlen, noch ist ja nichts passiert ...