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Zahlt die Haftpflichtversicherung nur, wenn ich als Elternteil dabei war als mein Sohn ein Auto zerkratzt hat?

gefragt von benjaminbluemchen am 06.01.2007 um 23:07 Uhr

Mein Sohn hat mit seinem Laufrad einen Kratzer an ein Auto gemacht. Zahlt die Haftplicht nur, wenn ich dabei war und somit mein Aufsichtspflicht nicht missachtet habe?


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anonym
beantwortet von ramir49 am 7. Januar 2007 10:37
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Deine Haftpflichtversicherung wird zahlen, denn schließlich ist sie für genau diese Fälle da!!!!

Wichtig hierbei ist: Du MUSST die Aufsichtspflicht verletzt haben!

Beispiel: Du bist mit Deinem Kind auf dem Gehsteig unterwegs, da kommt eine Nachbarin und verwickelt Dich in ein Gespräch. Du merkst nicht, wie Dein Kind schon 50m weitergefahren ist und dann den Schaden verursacht. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt?!


geheim
beantwortet von geheim am 7. Januar 2007 12:41
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Stimme ramir49 zu! Du musst auf jeden Fall deine Aufsichtspflicht verletzt haben! Fall bloß nicht darauf rein und sei erleichert, wenn die Versicherung dir mitteilt, du habest sie nicht verletzt. Menschen, die mit der Versicherung vorher nich keinen Kontakt hatten, wissen das nicht, dass das einer Absage gleichkommt. Du musst sie unbedingt davon überzeugen, dass du deine Aufsichtspflicht verletzt hast, im Notfall eben etwas übertreiben, so in etwa "Mein Kind ist immer sehr hibbelig, ich hätte das wissen müssen"... klingt paradox, war aber in mehreren Fällen genau SO^^ LG, geheim


anonym
beantwortet von einem Gast am 7. Januar 2007 03:56
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Kinder unter 10 Jahren sind im Straßenverkehr nicht haftbar zu machen. Eine mögliche zivilrechtliche Haftung ist nur bei der Verletzung der Aufsichtspflicht, oder bei entsprechendem Alter der Kinder möglich. Da dieser Unfall auch bei einem daneben stehendem Elternteil möglich ist, dürfte es schwierig werden, dass sich die Versicherung zur Zahlung bereit erklärt.

Gruß, Uwl

Kommentar von Rolfe am 7. Januar 2007 17:43

Das ändert aber nichts an der Verletzung der Aufsichtpflicht der Eltern

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 24. Februar 2007 11:28

Unsinn. Das Posting des Gastes trifft 100%ig zu.


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 7. Januar 2007 01:14
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Wende Dich an Deinen Versicherungsvertreter. Der wird Dir helfen, denn überall gleichzeitig kannst Du nicht sein. Und wenn Du Deinem Sohn das Laufrad-Fahren beibringen willst, kann keiner von Dir erwarten, dass Du in dem Tempo nebenher hechtest.

Im Gegensatz zu meinem Sohn, kann der Sohn der Nachbarin schon mit dem Laufrad fahren. Wahnsinn, welche Geschwindigkeit die sehr schnell haben.

Ich denke schon, dass die Versicherung zahlen wird. Ein Laufrad ist sehr gut für das Gleichgewichtstraining und vor allem wesentlich besser, als die Kinder auf ein Fahrrad mit Stützrädern zu setzen. Dann passieren später die richtigen Unfälle, weil die Kids nicht in der Lage sind, das Gleichgewicht zu halten.

Oh oh, ich glaube, ich fange wieder das Joggen an, damit ich dann fit für das Laufrad bin.


anonym
beantwortet von Dancer13 am 9. Februar 2009 16:28
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Wenn Dein Sohn unter 10 Jahre alt ist, wovon man bei einem Laufrad ja wohl ausgehen muss, haftet er für Unfälle im Straßenverkehr nach § 828 Abs. 2 BGB nicht selbst. Dann kommt nur eine Haftung der Eltern aus Verletzung der Aufsichtspflicht in Betracht (§ 832 BGB). Ob das Kind in Begleitung eines Elternteiles den Schaden verursacht hat oder nicht, spielt für die Leistungspflicht der Versicherung zunächst einmal keine Rolle. War ein Kind nicht in Begleitung seiner Eltern, richtet sich die Frage der Aufsichtspflichtverletzung danach, ob das Kind sich nach seinem Alter überhaupt schon alleine auf der Straße aufhalten durfte, wie lange es alleine war und ob seine Eltern es über die Verkehrsregeln und den Umstand, dass man fremdes Eigentum nicht beschädigen darf, ausreichend aufgeklärt hatten.


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