Hallo, ich habe nach dem Urlaub die uralte Nikonkamera meines Freundes transportiert. Leider funktionierte sie danach nicht mehr und kann auf Grund des Alters nicht mehr repariert werden. Jetzt frage ich mich, ob die Haftpflichtversicherung dafür aufkommt? Bin für jede Hilfe dankbar!
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Du hast sie für ihn transportiert? Vergiss es. Du hast sie in seinem Wissen und mit seinem Einverständnis transportiert? Vergiss es. In Fällen wie den von mir genannten hat sich die Kamera oder was immer aus Sicht der Versicherung in deinem Besitz befunden, und was in deinem Besitz ist, fällt nicht in den Haftungsbereich deiner Haftpflichtversicherung. Hausrat könnte vielleicht in Frage kommen, aber das ist meinerseits nur eine sehr vage Idee.
Nebenbei, ich glaube nicht, dass Haftpflicht mehr als Zeit- oder Wiederbeschaffungswert ersetzen würde.

Beim Transportieren geht sie nicht kaputt.
Du mußt sie schon fallenlassen.
So gibt es nix.
Laß Dich nicht auf Versicherungbetrug ein
Ist dein Name Programm oder woher weißt du, dass das Ding nicht gefallen ist?
Du weißt also ganz genau Bescheid? Es handelt sich um eine Nikon FS aus den 70ern, die durchaus beim Transport im Flugzeug, auch angesichts ihres fortgeschrittenen Alters, kaputt gehen kann.
Richtige Antwort. Besitzklausel, keine kurzfristige Gebrauchsüberlassung. Aber das mit der Hausrat ist falsch. ;-) In der Hausrat versichert man sich gegen ganz genaue Gefahren. Also Brand, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, etc. Aber nicht gegen "Herunterfallen" oder "plötzlich kaputt".
Ja, du hast vollkommen recht. Da bin ich irgendwie auf Abwege geraten. Glücklicherweise nur auf vage ;-)
Vielen Dank, das wollte ich wissen!
Dann vergib doch die hilfreichste Antwort/Stern.