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Zahlt die Haftpflicht, wenn man etwas Entliehenes beschädigt?

gefragt von endlichferien am 11.09.2008 um 20:57 Uhr

Meine Freundin hat eine Kamera geschrottet, die sie sich von einer anderen ausgeliehen hat. Besser gesagt, der Hund war es. Zahlt da ihre Haftpflicht oder muss sie selbst einspringen? Oder zahlt die Hundehaftpflicht (aber wie kann sie beweisen, dass er die Kamera vom Tisch gefegt hat und nicht sie)? Sie hat mich eben angerufen und war ziemlich aufgelöst, denn das war ein wirklich teures Gerät...

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pegolina
beantwortet von pegolina am 11. September 2008 20:59
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Sie soll erst mal bei der Hundehapftplicht anfragen.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 11. September 2008 21:11

Ja


anonym
beantwortet von Richardio am 25. September 2008 09:44
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Es gibt Versicherer die geliehen Sachen ohne wenn und aber bis zu einem gewissen Betrag in der Privathaftpflichtversicherung mitversichern. Leider gibt es in Haftpflicht nur eine Zeitwertentschädigung, wie wir dies von der Autoversicherung kennen...


anonym
beantwortet von CraftyKrauts am 12. September 2008 10:58
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Die Privathaftpflicht kommt für Schäden an entliehenen Gegenständen nicht auf. Die Regelung findet sich in § 4 I Nr. 5 AHB (Allgemeine Haftpflichtbedingungen). Versicherungsverträge setzten sich zusammen aus den regelmäßig für alle Haftpflichtverträge geltenden AHB sowie den BBR (Besonderen Bedingungen, z.B. für Privathaftpflichtvers, Tierhalterhaftpflichtvers, Bauherrenhaftpflichtvers. usw.). Da die Regelung in AHB getroffen gilt entsprechendes für Tierhalterhaftpflicht Hund, da auch diese auf AHB beruhen. Insofern ist es auch unerheblich, daß der logisch nicht mietende Hund den Schaden verursacht hat, da die Haftung den Halter erfaßt und die AHB den Ausschluß an den Schaden, nicht aber den Ablauf knüpfen.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 11. September 2008 21:15
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Soweit ich weíß, zahlt eine Versicherung nicht für geliehene Sachen. Meine Freundin hatte vor Jahren so einen Fall.Da hatte sie sich bei der Nachbarin eine Küchenmaschine ausgeliehen u. die ist ihr kaputtgegangen.Die Haftpflicht hat damals nicht bezahlt,an die Begründung erinnere ich mich leider nicht.Aber schaut doch einfach mal in der Versicherungsbedingungen nach.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 11. September 2008 21:00
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Wenn der Hund haftpflichtversichert ist, kann es klappen, aber ihr müsst schwindeln und sagen, dass die Freundin zu Besuch war und der Hund sich die Kamera einfach so geschnappt hat...


bulli66
beantwortet von bulli66 am 11. September 2008 21:00
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haftpflicht zahlt. dafür ist sie da


anonym
beantwortet von doris11 am 11. September 2008 21:00
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also wenn der Hund versichert ist,und sie eine haftpflichtversicherung hat,soll sie dort morgen anrufen,ich könnte mir schon gut vorstellen,bin mir fast sicher das sie diese Kamera zahlt. Weil wenn ich eine Brille von jemanden kaputt mach,zahlt mir das meine HH-Versicherung,also müßte das schon funktionieren.


Krume123
beantwortet von Krume123 am 11. September 2008 20:59
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Gerade hatte ich einen ähnlichen Fall mit einem geliehenen Zelt, was kaputt ging. Mir wurde geraten, nichts einzureichen, wo drinsteht, es war ein geliehener Gegenstand, denn das lehnt man ab.


regideur
beantwortet von regideur am 11. September 2008 20:58
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Die Haftpflicht wird zahlen.


anonym
beantwortet von Regin28 am 30. Oktober 2008 21:49
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Sie soll es doch einfach gleich morgen an die versicherung Gehen wo der hund versichert ist.

und wenn nicht soll sie es ihrer haftpflicht melden die zahlen dann ganz sicher sie darf nur nicht sagen das es der Hund war lg


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