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Zahlt die Haftpflicht wenn ich einen fremden Wagen gefahren bin???

gefragt von fuechsleinfuechslein am 13.11.2008 um 17:59 Uhr

Zahlt die Haftpflicht wenn ich einen fremden Wagen fahre und diesen beschädige??? Ohne das ein anderer Beteiligt ist???

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Haftpflichtversicherung x 627 Haftpflicht x 415 Sachschaden x 23

andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. November 2008 18:00
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die Kfz.-Haftpflicht des Besitzers des Wagen, den du gefahren hast zahlt..und dr Besitzer kann dich zur Kasse bitten..die Privathaftpflicht zahlt nicht..

Kommentar von tamm0r am 13. November 2008 18:03

Negativ. Er hat keine anderen Fahrzeuge beschädigt, für die die Haftpflicht aufkommen müsste. Ohne VK zahlt da niemand ausser er selbst oder der Besitzer des Fzg.

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 13. November 2008 18:05

DH!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 13. November 2008 18:09

stimmt..diesen Fall zahlt die Volkasko..eigentlich ist ja nur die Grundaussage, das die PHV gar nicht zahlt bei sowas..


anonym
beantwortet von Mietnormade am 13. November 2008 18:04
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Den Schaden am Fahrzeug zahlt maximal die Vollkasko. Die KFZ Haftpflicht zahlt nur Schäden am Fremdfahrzeugen. Und Deine Haftpflicht zahlt nur wenn Du eine Fahrerhaftpflichtversicherung hast.


gamasche
beantwortet von gamasche am 13. November 2008 18:03
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Dein, das würde die Vollkasko regeln, wenn eine besteht und das Kleingedruckte Dich als Fahrerin nicht ausschließt. Auch Deine Privathaftpflicht regelt solche Schäden nicht. Da musst Du selber zahlen.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 13. November 2008 18:02
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Die KFZ-Haftpflicht des Halters zahlt, wird sich aber bei Dir, als Verursacher, schadlos halten.

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 13. November 2008 18:13

Negativ, die KFZ-Haftpflicht tritt nur für selbst verschuldete Schäden am Fahrzeug eines Unfallgegners ein.

Kommentar von TanteBertha am 13. November 2008 18:16

Sicher?? Ich meine die zahlen und holen es sich dann vom Verursacher zurück? Aber ich kann mich auch irren. Werd mich mal anderweitig schlau machen. Sorry, falls ich hier was falsches zum Besten gegeben haben sollte.

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 13. November 2008 18:31

Ist doch hier auch ein Meinungsaustausch. Keiner kann alles wissen. Kein Grund für Entschuldigungen. Viel Spass noch!

Kommentar von 3106311ddffb7c2be79d6d996c0b2ccbsmallmaszenka am 6. Januar 2009 09:49

das sehe ich ein bißchen anders - ich denke schon, wenn jemand eine doch recht schwerwiegende Frage stellt, sollte man sich mit Beratung zurückhalten, wenn man von diesem "Fachgebiet" keine Ahnung hat.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 13. November 2008 18:01
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Wenn Du ein Auto fährst u. das wird bei einem Unfall beschädigt, zahlt entweder bei Fremdverschulden die gegnerische Kfz-Haftpflicht oder bei Eigenverschulden die Vollkasko, sofern vorhanden. Möchte mich bei der VK aber nicht festlegen, wenn es nicht Dein Auto ist.

Kommentar von Mietnormade am 13. November 2008 18:08

Vollkasko zahlt absolut alles. Aber die Schadensfreiheitsklasse des Halters wird angepasst.


akademikus
beantwortet von akademikus am 13. November 2008 18:01
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also ist doch jemand beteiligt? personen oder sachschäden bezahlt immer die kfz-versicherung von dem fahrzeug welches schuld hat


anonym
beantwortet von hochglanz am 13. November 2008 18:01
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nein - GROSSES EVENTELL dein Privat-Haftpflicht - glaube aber auch da wird es schwer sein

Kommentar von 3106311ddffb7c2be79d6d996c0b2ccbsmallmaszenka am 6. Januar 2009 09:42

Ganz klares NEIN! Es gibt auch kein EVENTUELL!!!


HapsHaps
beantwortet von HapsHaps am 13. November 2008 18:00
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nein.


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