fuechslein am 13.11.2008 um 17:59 Uhr
Zahlt die Haftpflicht wenn ich einen fremden Wagen fahre und diesen beschädige??? Ohne das ein anderer Beteiligt ist???

die Kfz.-Haftpflicht des Besitzers des Wagen, den du gefahren hast zahlt..und dr Besitzer kann dich zur Kasse bitten..die Privathaftpflicht zahlt nicht..
Den Schaden am Fahrzeug zahlt maximal die Vollkasko. Die KFZ Haftpflicht zahlt nur Schäden am Fremdfahrzeugen. Und Deine Haftpflicht zahlt nur wenn Du eine Fahrerhaftpflichtversicherung hast.

Dein, das würde die Vollkasko regeln, wenn eine besteht und das Kleingedruckte Dich als Fahrerin nicht ausschließt. Auch Deine Privathaftpflicht regelt solche Schäden nicht. Da musst Du selber zahlen.
Die KFZ-Haftpflicht des Halters zahlt, wird sich aber bei Dir, als Verursacher, schadlos halten.
gamasche am 13. November 2008 18:13 Negativ, die KFZ-Haftpflicht tritt nur für selbst verschuldete Schäden am Fahrzeug eines Unfallgegners ein.
Sicher?? Ich meine die zahlen und holen es sich dann vom Verursacher zurück? Aber ich kann mich auch irren. Werd mich mal anderweitig schlau machen. Sorry, falls ich hier was falsches zum Besten gegeben haben sollte.
gamasche am 13. November 2008 18:31 Ist doch hier auch ein Meinungsaustausch. Keiner kann alles wissen. Kein Grund für Entschuldigungen. Viel Spass noch!
maszenka am 6. Januar 2009 09:49 das sehe ich ein bißchen anders - ich denke schon, wenn jemand eine doch recht schwerwiegende Frage stellt, sollte man sich mit Beratung zurückhalten, wenn man von diesem "Fachgebiet" keine Ahnung hat.

Wenn Du ein Auto fährst u. das wird bei einem Unfall beschädigt, zahlt entweder bei Fremdverschulden die gegnerische Kfz-Haftpflicht oder bei Eigenverschulden die Vollkasko, sofern vorhanden. Möchte mich bei der VK aber nicht festlegen, wenn es nicht Dein Auto ist.
Vollkasko zahlt absolut alles. Aber die Schadensfreiheitsklasse des Halters wird angepasst.

also ist doch jemand beteiligt? personen oder sachschäden bezahlt immer die kfz-versicherung von dem fahrzeug welches schuld hat
Negativ. Er hat keine anderen Fahrzeuge beschädigt, für die die Haftpflicht aufkommen müsste. Ohne VK zahlt da niemand ausser er selbst oder der Besitzer des Fzg.
DH!
stimmt..diesen Fall zahlt die Volkasko..eigentlich ist ja nur die Grundaussage, das die PHV gar nicht zahlt bei sowas..