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Zahlt die Haftpflicht einen "angebrannten" Laptop?

gefragt von Lorena04 am 21.07.2008 um 12:59 Uhr

Ich saß gestern mit meinem Freund & einem Kumpel bei meinem Freund zu Hause am Tisch. Wir hatten alle unsere Laptops dort stehen und mein Kumpel hat an meinem eine Software installiert. Nach kurzer Zeit hat es komisch gerochen und wir haben gemerkt, das der Laptopdeckel "angebrannt" war, weil eine Kerze dahinter stand. Diese hatte niemand von uns bis zu diesem Zeitpunkt bemerkt; die Mutter meines Freundes hat sie anscheinend dort hingestellt. Der Laptopdeckel hat nun jedenfalls ein Loch und der Bildschirm hat schwarze Flecken. Jetzt ist meine Frage: Zahlt das die Haftpflichtversicherung von meinem Kumpel?Oder muss das die der Mutter übernehmen?Besteht überhaupt ein Recht auf Haftpflicht?


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Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 21. Juli 2008 13:06
1x
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Die Geschichte für die Versicherung muß heißen: Ich lieh meinem Freund den Laptop damit er mir Sofware darauf installiert. Dummerweise erledigte er die Softwareinstallation vor der Kerze seiner Mutter, die diese in einem von Ihm unbemerkten augenblick angezündet hat. Er öffnete den Deckel ein wenig weiter nach hinten um besser über den Laptop zu schauen weil seine Mutter Ihm eine Frage gestellt hat. Dabei hat es den Deckel dann angebrannt. Dann zahlt das die Haftpflicht von Deinem Freund. Bei Deiner Geschichte könnte es Probleme geben also überleg nochmal genau ob es nicht wie von mir beschrieben gewesen ist.

Kommentar von Lorena04 am 21. Juli 2008 13:09

aber wenn ich sage, dass ich ihn verliehen habe, zahlt die Haftpflicht doch nicht, oder?

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 21. Juli 2008 13:23

Richtig. Für verliehene Sachen haftet normal die Versicherung nicht.

Kommentar von Simple_avatar8smallMietnormade am 21. Juli 2008 13:32

Nein aber für geliehende Sachen zahlt die Haftpflicht.


Engelkinder
beantwortet von Engelkinder am 21. Juli 2008 13:01
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Frag Deinen Versicherungsfachmann, das ist unterschiedlich.


anonym
beantwortet von Karli123 am 21. Juli 2008 13:05
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also die voraussetzung für haftpflicht ist, dass eine fahrlässigkeit vorliegt, die hat in dem fall die mutter begangen, da sie die kerze da hingestellt hat. also müsste ihre versicherung zahlen. versucht es eben... viel glück! im zweifel lest vorher die AGB der versicherung!


marbeja
beantwortet von marbeja am 21. Juli 2008 13:05
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Das ist ja kein Mißgeschick, sondern Fahrlässigkeit. Wenn Du einen guten Versicherungsagenten hast, wird er es zu Deinem Gunsten bearbeiten, ansonsten lass Dir eine gute Variante einfallen.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 21. Juli 2008 13:25

.. ansonsten lass Dir eine gute Variante einfallen.

Sowas nennt man dann auch Versicherungsbetrug oder?



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