Ich saß gestern mit meinem Freund & einem Kumpel bei meinem Freund zu Hause am Tisch. Wir hatten alle unsere Laptops dort stehen und mein Kumpel hat an meinem eine Software installiert. Nach kurzer Zeit hat es komisch gerochen und wir haben gemerkt, das der Laptopdeckel "angebrannt" war, weil eine Kerze dahinter stand. Diese hatte niemand von uns bis zu diesem Zeitpunkt bemerkt; die Mutter meines Freundes hat sie anscheinend dort hingestellt. Der Laptopdeckel hat nun jedenfalls ein Loch und der Bildschirm hat schwarze Flecken. Jetzt ist meine Frage: Zahlt das die Haftpflichtversicherung von meinem Kumpel?Oder muss das die der Mutter übernehmen?Besteht überhaupt ein Recht auf Haftpflicht?
Die Geschichte für die Versicherung muß heißen: Ich lieh meinem Freund den Laptop damit er mir Sofware darauf installiert. Dummerweise erledigte er die Softwareinstallation vor der Kerze seiner Mutter, die diese in einem von Ihm unbemerkten augenblick angezündet hat. Er öffnete den Deckel ein wenig weiter nach hinten um besser über den Laptop zu schauen weil seine Mutter Ihm eine Frage gestellt hat. Dabei hat es den Deckel dann angebrannt. Dann zahlt das die Haftpflicht von Deinem Freund. Bei Deiner Geschichte könnte es Probleme geben also überleg nochmal genau ob es nicht wie von mir beschrieben gewesen ist.

Frag Deinen Versicherungsfachmann, das ist unterschiedlich.
also die voraussetzung für haftpflicht ist, dass eine fahrlässigkeit vorliegt, die hat in dem fall die mutter begangen, da sie die kerze da hingestellt hat. also müsste ihre versicherung zahlen. versucht es eben... viel glück! im zweifel lest vorher die AGB der versicherung!
Das ist ja kein Mißgeschick, sondern Fahrlässigkeit. Wenn Du einen guten Versicherungsagenten hast, wird er es zu Deinem Gunsten bearbeiten, ansonsten lass Dir eine gute Variante einfallen.
boriswulff am 21. Juli 2008 13:25 .. ansonsten lass Dir eine gute Variante einfallen.
Sowas nennt man dann auch Versicherungsbetrug oder?
aber wenn ich sage, dass ich ihn verliehen habe, zahlt die Haftpflicht doch nicht, oder?
Richtig. Für verliehene Sachen haftet normal die Versicherung nicht.
Nein aber für geliehende Sachen zahlt die Haftpflicht.