Zahlt die Haftpflicht bei unabsichtlicher Sachbeschädigung im seeeeehr betrunkenen Zustand? ;)

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Versicherungen verweigern die Zahlung gern, wenn man "grob fahrlässig" gehandelt hat. In wieweit ein Vollrausch "grob fahrlässig" ist, ... die Versicherung wirds Dich wissen lassen. Wahrscheinlich bleibst Du auf den Kosten sitzen.

Ja Leute, also die meisten von euch lagen zu meinem Vorteil falsch...

Also muss auch noch dazusagen ich bin über einen Absatz gestolpert und nicht wirklich einfach reingelaufen, sondern wollte mich abstützen und die Scheibe hat irgendwie nicht so viel ausgehalten. Sowas kann nüchtern durchaus auch passieren, obwohl ich dann glaub ich den Absatz bemerkt hätte.

Mein Zustand wurde von der Polizei gar nicht aufgenommen, kein Test, nix. Hab mich auch recht seriös nach der Aktion verhalten, aber dass ich nicht nüchtern war haben die schon bemerkt.

Naja auf jeden Fall zahlt meine Versicherung (erst haben die gemeint, dass der Club selber zahlen muss bzw deren "Glasversicherung", aber haben dann nochmal angerufen und gemeint, dass sie es übernehmen).

Ach bevor ich das aus eigener Tasche zahl spend ich lieber wieder mal an gemeinnützige Organisationen. Und wer trinkt nicht mal einen über den Durst?

Also falls euch mal was ähnliches passiert...nicht verzagen Haftpflicht fragen :P

Gute Frage - zumal wir ja nicht wissen, inwieweit dein Rauschzustand zu Protokoll genommen wurde. Dass es in Clubs und Diskos nicht immer ganz nüchtern und vielleicht auch mal ausgelassener oder dichtgegedrängt zugehen kann, ist ja dem Ort der Lokalität geschuldet...

Lass uns doch wissen, wie das Ganze ausgegangen ist.

Nein, die Versicherung zahlt nicht für Sauftouren. Wenn der Schaden nicht schuldhaft verursacht war, dann zumindest der Rausch.

Es sei denn, es kann glaubhaft nachgewiesen werden, dass das auch in nüchternem Zusatnd hätte passieren können.

Da ist mal ein (nüchterner) Lehrer durch einen Türrahmen gelaufen, durch den man immer gelaufen ist. Nur hatte man unzwischen nach Jahren doch mal eine Scheibe eingesetzt. Das ist höhere Gewalt.

Ich würde als Haftpflicht nicht zahlen! Ist doch im Strassenverkehr dasselbe!