Plagenius am 05.08.2009 um 18:40 Uhr
Situation: Person A fährt Person B mit dem Einkaufswagen auf den Fuß----> Bäderdehnung
Person B kann eine angetretene reise Reise nicht weiterführen und muss mit dem Zug nach Hause fahren
WAs zahlt in diesem Fall die Haftpflichtversicherung von Person A?
Bitte nur antworten, wer Ahnung hat
Grundlage der Haftung ist höchstwarscheinlich §823 BGB; Verschuldenshaftung:
Heilbehandlungskosten.
Bahnfahrt zweiter Klasse.
Angemessene Rückführungskosten des stehengelassenen Pkw von B.
Mit einem guten Anwalt bekommt B Geld für entgangene Urlaubsfreuden...
Je nach Situation auch Schmerzensgeld.

das handeln die Versicherungen unterschiedlich. die meisten werden nicht zahlen
Quatsch!
Hallo an "belmondo". Haben selten so einen verquirlten Stuss gelesen. War die Antwort jetzt ne A.b.m.-maßnahme von Dir-weil zwischen d. Abendessen u. Tagesschau noch etwas Zeit über war? Mein Wissen beziehe ich aus den passenden Büchern-Sozialgesetzbuch, oder das B.G.B. Bevor ich einer Person Flausen in den Kopf setze(ihm geht der Popo eh auf Grundeis wg. Regressansprüche=Portemonaise aufhebeln)- kommt son Ochse daher und verunsichert ihn mit Unwissenheit noch mehr. Mann - steck mal lieber die Birne in Fachliteratur-die Bibel zählt auch dazu-falls der Stoff Dir zu schwer sein sollte. Mann-Mann-Mann.
Person A hat eine Rechtsgutverletzung begangen. Folgeschäden, wie z.B. die verfrühte Heimreise, sind dann versichert. Geklärt muss nur noch werden welche Haftpflicht zahlt. Privathaftpflicht oder, wenn unmittelbar beim Einladen in ein KFZ, die KFZ-Haftpflicht, da das Be- und Entladen eines KFZs auch ein Gebrauch dessen ist.
Die bereits gegebenen Antworten finde ich eigentlich ganz gut und auch sehr plausibel, aber eine endgültige Antwort wird dir doch wohl nur deine Versicherung geben. Frag doch am besten bei der mal nach.
ein Hallo v. einer Frau an Euch. Bevor der arme Kerl ganz konfus wird und nicht weiter weiß: Mach nen Termin beim Anwalt aus, denn darauf wird die ganze Sache rauslaufen. Das 1. Beratungsgespräch ist umsonst, da JEDER RA dazu verpflichtet ist! Also kostet Dich DAS wenigstens schon mal nichts- auch brauchst Du beim Anwalt NICHT SOFORT unterschreiben ob er Dich vertreten soll.Sieh doch mal in Deinen Unterlagen nach, ob Du Rechtschutzversichert bist. Die/der Verletzte will mit absoluter Sicherheit Dein Bestes: DEIN GELD!!!
Das sehe ich auch so. DH
DH!