Bei unserem Sohn ist schon absehbar, dass er später mal eine Zahnspange benötigt. Übernimmt die gesetzl. Krankenkasse überhaupt noch die Kosten dafür, habe mal gehört, dass das auch gestrichen ist?
Bei uns war das vor vier Jahren aktuell.
Wenn sich seitdem nichts geändert hat, ist das so: es gibt vier oder fünf Dringlichkeitsstufen, nur die ersten beiden, wenn ich mich richtig erinnere, wurden bezahlt. Wir hatten das "Glück", dass die Messung der Kiefermissbildung unseres Kindes zwei Millimeter zu wenig ergab, d.h. die Krankenkasse bezahlte außer der Erstuntersuchung gar nichts.
Inzwischen sind wir knapp 4.000 Euro ärmer und vermuten, dass die Ärzte eventuell diese Untersuchungen gern ein wenig manipulieren, weil nichtsahnende Eltern ein bequemerer Verhandlungspartner sind als Krankenkassen. - Die Behandlung wurde wegen "der Schwere des Falles(!!!)" mit Bezug auf irgendein Gerichtsurteil recht oft mit dem Höchstsatz berechnet.
Mein Tipp: lasst bei Eurem Kind im Fall des Falles unbedingt eine zweite Untersuchung und einen zweiten Kostenvoranschlag machen - die Mühe zahlt sich u.U. aus.
Seit 2002 gelten die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Mit diesen neuen Regeln wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur noch für die Behandlung solcher Zahn- und Kieferfehlstellungen aufkommen, die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. Dies hat für viele Kinder leider zur Folge, dass sie eine kieferorthopädische Behandlung nicht über die Krankenkasse erstattet bekommen. Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen sind in einer Art Tabelle in fünf Behandlungsgrade eingeteilt. Nur bei den Graden 5, 4 und 3 hat der Versicherte einen Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse. Kosten für Behandlungen der Grade 1 und 2 werden nicht von der Krankenkasse übernommen, stellen dennoch in der Regel eine medizinische Notwendigkeit zur kieferorthopädischen Behandlung dar. Das war es wahrscheinlich, was der Kieferorthopäge euch erklärt hat und warum die Krankenkasse nicht zahlt.
Genau so ist es! Auch sollte man bei gewissen Fehlstellungen nicht zu früh mit einer Behandlung anfangen. Schon vor knapp 4 Jahren wurde mein Sohn vom zahnarzt zum Kieferorthopäden geschickt.Damals war die Fehlstellung recht gravierend. Der Kieferorth. riet damals schon abzuwarten. 1x jährl.gehen wir nur zur Kontrolle.Mittlerweile ist mein Sohn 11 u.hat nur noch eine minimale Fehlstellung die wirklich nur ein Fachmann sieht,( dies würde auch die Kasse nicht zahlen).
das ist doch nicht gestrichen worden.
die untersuchung und feststellung für die spange wird ganz gezahlt.
bei der spange selber müssen die eltern erst einmal einen teil finanzieren, den sie nach erfolgreicher behandlung aber zurückerstattet bekommen.
so soll erreicht werden, dass auch die eltern darauf achten, dass die spange auch getragen wird und die behandlung nicht umsonst war.
schurke am 23. August 2007 21:15 si, so kenne ich das auch. Ist ein Sparbuch ohne Zinsen.
Ich habe auch von einer Bekannten, die beim zahnarzt arbeitet gehört, daß die Behandlungsübernahme von der Schwere der Fehlstellung abhängt. Wie die genaue Unterteilung ist, das wurde bereits beschrieben. Daher ist es vielleicht gar keine schlechte Sache, eien Zusatzversicherung dafür abzuschließen. Man kann aber vielleicht auch bei der KK genaueres erfahren.
Wir haben beim Kieferorthopäden die Info bekommen, dass die Krankenkassen nur noch die reinen Behandlungskosten erstatten, die Materialkosten -die ja oft einen erheblichen Teil ausmachen- zahlen die gesetzl. Krankenkassen wohl nicht, würde mich da am besten mal bei eurer Versicherung direkt erkundigen.

Bis zum 18. Lebensjahr übernehmen das Kassen eigentlich. Am besten dort einfach mal nachfragen. Quelle: www.private-krankenversicherung.de