Hallo, ich habe mal eine Frage, angenommen person A fährt auf einem Supermarktparkplatz mit einem Einkaufswagen bei mir rein, dann zahlt doch nicht deren KFZ Versicherung, oder?
Angenommen Person A knallt mit seiner/ihrer Tür beim Aussteigen gegen meine, dann zahlt die aber doch oder?

im ersten fall zahlt die hafpflichtv. von a im 2. fall die kfz
Es kommt drauf an was der "Schieber" des Wagens gerade gemacht hat. Es gibt Gerichte, die sagen, dass das Beladen schon ab dem Verlassen des Marktes beginnt. Es gibt andere, die sagen, dass es ab dem Aufschließen des KFZ gilt. Noch anders siehts aus, wenn der Markt nicht gleich angrenzend zum Parkplatz ist. Man kann diese Frage so nicht ohne Probleme beantworten.
Gerd2 am 24. Juli 2009 00:35 das ist dann Sache der Privathaftpflichtversicherung und nicht der Kfz Haftpflicht. Diese tritt nur ein wenn der Schaden durch Kfz verursacht wurde. Mehr logisch geht doch nicht.
Deiner Meinung nach logisch, nur leider völlig falsch. Das Be- und Entladen ist ein Gebrauch des KFZs. Damit ist es, wenn du Fahrer, Halter, Eigentümer oder Besitzer des KFZs bist bei der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen (kleine Benzinklausel). Es gibt etliche Urteile diesbezüglich. Da sich die Gerichte jedoch auch nicht einig sind zahlt die Privathaft oftmals trotzdem (OFTMALS, bedeutet nicht ALLE). Aufgrund der Rechtsunklarheit ist ein Prozess dem Versicherer einfach zu teuer. Außer du warst gerade genau beim Einladevorgang. Aber richtig ist, und da kannst du noch so mit deiner selbst gestrickten Logik kommen, dass Schäden, welche beim Be- und Entladen entstehen über die KFZ-Haftpflichtversicherung versichert sind. Die Privathaft muss in diesen Fällen nicht leisten. Wenn du mir nicht glaubst, dann google bitte vorher. Dann reden wir weiter.
Gerd2 am 24. Juli 2009 14:20 jetzt mal zu Deiner Logik, wenn ich mit dem Einkaufwagen ein Kfz beschädige wieso sollte eine Kfz Haftpflicht dafür aufkommen. Ich kann doch mit dem Einkaufwagen über den Parkplatz laufen ohne ein Kfz besitzen zu müssen und wollte nur mein Fahradkorb z.B. aufüllen. Ergo kann auch keine Kfz Haftpfl. dafür aufkommen. NOchmals um MIssverständnisse auszuräumen, er meinte mit einem Einkaufwagen ein Kfz zu beschädigen, richtig? Nicht mit einem Kfz ein Kfz auf einem Privatparkplatz.
Wie oft denn noch? Bitte erkundige dich und google mal ein bischen. Es ist in der Rechtsprechung durchaus üblich, dass zu 2 exakt gleiche Risiken verschiedene Haftungsgrundlagen angesetzt werden. Z.B. wenn du gewerblich einen Hund hälst, so haftest du nicht so streng für Schäden, wie wenn du dir einen Hund privat kaufst. Es ist und bleibt aber der selbe Hund. Genauso ist es hier: Aus dem Betrieb eines KFZ entwickelt sich eine Gefahr, wenn man es beläd. Dies reicht dem Gesetzgeber dir hier die Betriebsgefahr des KFZ anzulasten und damit die Gefährdungshaftung. Richtig! Hättest du dein Fahrrad beladen würdest du nach erwiesenen Verschulden nach 823(1) BGB haften. Das interessiert aber den Richter nicht. Er sagt dir einfach ins Gesicht: Das Beladen eines KFZ ist ein Gebrauch dessen. Damit sind auch alle Schäden, auch wenn sie selbst nicht mit dem KFZ verursacht worden, über die KFZ-Haftpflicht zu zahlen. Ein und das selbe Risiko wird oftmals vom Gesetzgeber anders beleuchtet. Das ist normal und auch so gewollt. Auch wenn du z.B. ein Garagentor aufmachst um dein KFZ zu parken zahlt das die KFZ-Haftpflicht. Willst du den Rasenmäher rein schieben, dann zahlt das die Haus- und Grundstückshaftpflicht/Privathaftpflicht (bei einem selbstgenutztem EFH).
Das habe ich gerade noch gefunden: http://de.cars.yahoo.com/051125/292/4s1sf.html Passt wie die Faust aufs Auge.

Wenn dir jemand mit einem Einkaufwagen "reinfährt" bezahlt die Haftpflichversicherung.
Wenn er mit der Tür dein Auto knallt ´seine KFZ Versicherung.
korrekte sachkundige Antwort!!
Nö, das ist viel zu undifferenziert. Falsche Antwort.

Wenn das Auto der Verursacher war: KFZ Wenn ein andere Gegenstand: Haftpflicht
Nö

falls der Einkaufswagenfahrer auf dem weg zu seinem Pkw war zahlts seine Autohaftpflicht, wenn er Fußgänger ist seine private Haftpflicht wenn vorhanden ansonsten aus seiner eigener Tasche.
Mit dem Einkaufswagen: Doch, wobei es drauf ankommt wann/wo das passiert ist. Gerichte sind sich da selbst nicht einig, wann das Be- und Entladen beginnt und endet. Aber das Be- und Entladen ist ein Gebrauch des KFZ und damit auch über die KFZ-Haftpflicht abgedeckt.

Welcher Einkaufswagen hat denn eine KFZ Versicherung(Haftpflicht würds zahlen)?? Bei der Autotür sieht das schon anders aus...:-)

Einkaufswagen reinfährt beim be-und entladen zahlt auch die KFZ Haftplicht........
Gerd2 am 24. Juli 2009 00:41 nein, was hat denn die Kfz Versicherung damit zu tun. Ein Kfz war nicht der Verursacher.
Goldinlay am 24. Juli 2009 00:47 Nochmals ! Beim Be-und Entladen mit dem Einkaufskorb zahlt die KFZ Haftpflicht....Wenn zum Bsp. der Einkaufswagen wegrollt und in deinen Rolls Royce donnert......
Natürlich war das KFZ der Verursacher. Das Beladen eines KFZs ist wie z.B. das Einsteigen oder die Reparatur ein Gebrauch des KFZs. Du solltest dich erst mal mit der Materie befassen und DANN reden. Nicht anders herum.

Die KFZ-Versicherung bezahlt Deinen Schaden in beiden Fällen!!
1hoss43 am 24. Juli 2009 00:38 Natürlich nur, wenn A mit seinem Auto beim einkaufen war, ansonsten ist seine Privathaftpflicht oder er selbst am zahlen.
Jein. Die KFZ-Haftpflicht würde auch zahlen, wenn z.B. mein Bekannter gerade die Einkäufe einläd. Natürlich will ich nicht, dass dies dann über meine KFZ-Haft läuft wegen der Hochstufung. Aber wenn der Geschädigte einen Anwalt nimmt, wird dieser immer auf die KFZ wegen der Gefährdungshaftung gehen. Da hast du keine Chance. Maximal kannst du an dem oben genannten Bekannten vielleicht im Innenverhältnis schnappen. Aber im Außenverhältnis? Keine Chance, da gesamtschuldnerische Haftung des Halters und "Beladers".
Es gibt auch noch den Fall das ich beim Eikauf nicht mit dem Kfz unterwegs war. Dann wird wohl oder üble meine Privathaftpflich zahlen.
Bei meiner Versicherung ist es so geregelt: Bei der Privathaftpflicht ist gerade dieser Fall mit dem Einkaufswagen(Be-u. Entladeschäden an fremden KFZ) enthalten - egal, ob ich selber mit dem KFZ oder zu Fuß vor Ort bin. Schaut in Eure Vers.bedingungen rein - die Versicherungen haben unterschiedliche Leistungsinhalte. Zu Fall 2, mit dem Türanschlagen zwischen 2 PKW zahlt meine KFZ-Haftpflicht (Schäden an Dritte),wobei auch hier zu beachten ist, ob ich den Schaden melde -es würde eine Rückstufung der SF Klasse beinhalten - vielleicht mit dem Geschädigten reden, ob man nicht privat übereinkommt (je nach Schadenshöhe)