Hallo zusammen!
Vor einiger Zeit (mitte April) war ich mit meinem Hund draussen am spielen als eine Frau mit ihrem Hund vorbei kam, meiner ging direkt auf ihn los! Er ist allerdings knapp 20 cm gross, mit ohren 25 cm ;-) ! Jetzt soll er allerdings dem anderen Hund eine Bisswunde zugefügt haben, was ich mir nicht vorstellen kann, da er sogar beim fressen seines futters probleme hat! Jetzt will die gute Frau Geld von uns! Dazu muss ich auch sagen das sie Tierheilpraktikerin ist und ihren Hund selbst behandelt hat und uns nun die Rechnung zukommen lies! Laut der Rechnung muss unserer den anderen Hund fast zerfleischt haben! Daraufhin haben wir uns entschlossen nicht zu zahlen! Der Hund ist zwar Versichert aber ich seh nicht ein das sie für sowas noch Geld kassieren soll! Jetzt hat sie einen Rechtsanwalt eingeschaltet der das Geld einklagen will! Ich will aber immer noch nicht zahlen weil ich mir keiner Schuld bewusst bin! Deswegen meine Frage : Zahlt die ARGE einen Anwalt? Mir wurde das so gesagt, aber ich kann nirgends was darüber finden! Und darf sie ihren Hund überhaupt selbst behandeln und mir das in Rechnung stellen?
Schonmal Danke im vorraus!
Da hast Du ja eine feine Dame als Klägerin. Die ARGE zahlt natürlich keinen Anwalt. Jedoch kannst Du über einen Beratungsschein und nachfolgender Prozesskostenhilfe eine Anwalt kostenlos einschalten um Dein Recht zu bekommen. Vorrausgesetzt Du bist wirklich finanziell bedürftig. Evtl bekommt man diese Vergünstigungen nur bei einzelnen Rechtsangelegenheiten (Sozialrecht bspw.) Frage bei Deinem Amtsgericht nach. Und noch ein Tipp. Die geldgeile Klägerin könnte ganz schnell aufgeben wenn Du Ihr mitteilst das Du leider auf Hartz4 angewiesen bist und bei Dir gar nix zu holen ist.Lass Ihr doch mal Deinen aktuellen Bescheid zukommen. Das ist durchaus realistisch... Viel Glück!

Wenn Dein Hund versichert ist, dann setz Dich bitte mit der Versicherung in Verbindung. Bei unberechtigten Forderungen kann es unter bestimmten Umständen sein, dass Deine Versicherung per Anwalt gegen diese Forderung vorgeht. LG TawaGirl
aline1507 am 28. September 2008 03:50 Ja, das ist die einfachste Lösung. Du schilderst deiner Versicherung den Fall und wenn sie meinen das hat Aussicht auf Nichtzahlung, werden sie einen Anwalt einschalten. LG!

Die ARGE hat kein eigenes Geld, sondern sie zahlt bekanntlich alles aus Steuergeldern.
Warum sollte z.B. ich über meine Steuern deine Hundeprobleme lösen? Wie kommst du auf die Idee? Bitte kümmere dich doch selbst darum, es ist dein Hund!
Es gibt aus meiner Sicht wichtigere Probleme, die ich gern mit meinen Steuern unterstützen würde.
Die Fragestellerin ist sich unsicher. Ich finde es übrigens sehr wichtig das Bedürftige Ihr Recht bekommen können ohne ein Vermögen an einen Anwalt zahlen zu müssen. Ohne solche Regelungen, bekäme nur noch die Reichen Recht. Und das ist schon genug der Fall
und ich zahl keine versicherung damit sich so jemand etwas geld nebenbei verdient!
cyberoma am 28. September 2008 01:06 Ein Hund ist ein Privatvergnügen. Ich finde es einfach nicht richtig, bei jedem Problem nach der ARGE bzw. dem Geld der Mitmenschen zu rufen, statt mal selbst nach einer Lösung zu suchen und Verantwortung zu übernehmen, in diesem Fall für das eigene Vergnügen, einen Hund zu haben.
Irgendeiner muss das doch mal sagen.
wim50 am 28. September 2008 01:16 Dass Bedürftige kostenlosen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen können, hat seinen Grund. Er wurde oben genannt. Mehr muss dazu nicht gesagt werden.
cyberoma am 28. September 2008 01:19 @ wim50: Maulkorb für mich? ungern.
wim50 am 28. September 2008 01:35 Ich verteile keine Maulkörbe. Es geht lediglich um Chancengleichheit, selbst wenn die mit Sicherheit nicht gewährleistet ist. Das hat was mit Grundrechten zu tun.
@ Cy: Mach einen Vorschlag wie eine mittellose Hartz4-Empfängerin das Problem selbst lösen sollte. Klein beigeben. Die Versicherung zahlt schon? Die Versicherung erhöht dann die Beiträge. Konsequent zu Ende gedacht für Alle. Das Problem ist doch hier nicht das unterstellte überhöhte Anspruchsdenken von Ruhrpott sondern die asoziale Geldgeilheit der Klägerin.
cyberoma am 28. September 2008 09:57 Sie soll es genauso lösen, wie jeder andere es lösen würde.
Stufe eins: mit der Gegnerin reden, sich einigen. Stufe zwei: der Hund ist haftpflichtversichert, ist dies ein Versicherungsfall? Ja? dann geltend machen, Sache erledigt. Alternative: sie möchte, wie sie schreibt, die Versicherung nicht in Anspruch nehmen - wieso eigentlich nicht? - dann Stufe drei: den teuren Rechtsweg beschreiten, diesen aber bitte selbst bezahlen, denn der ist nun ihr Privatvergnügen, wenn es auch anders gegangen wäre.
Es geht um einen Hund! Nicht um Recht, Leib und Leben des Hartz-IV-Empfängers, für das ihm selbstverständlich alles zusteht.
cyberoma am 28. September 2008 10:59 Übrigens prüft die Haftpflichtversicherung, ob die Ansprüche berechtigt sind, lehnt sie ggf. ab - mit Begründung - und zahlt dann nicht. Das ist gegenüber dem gegnerischen Anwalt ein starkes Argument und reicht vielleicht schon aus, um die Sache einschlafen zu lassen.

Geg zum Gericht und versuche einen Beratungsschein zu bekommen. Ein Anwalt hann dir dann sagen, was zu tun ist. Die ARGE wird dir da gar nicht helfen.
Nun - das solltest Du wirklich der Tierhalterhaftpflicht übergeben - und zwar zusammen mit Deiner Darstellung des Falls. Die werden nicht so ohne Weiteres zahlen sondern ihre eigenen Anwälte beschäftigen.
Die ARGE hat ja nun wirklich nichts damit zu tun. Und wenn Du finanzielle Unterstützung brauchen solltest, gibt es die Prozeßkostenhilfe (falls Dein Fall Aussicht auf Erfolg hat...).
Du bekommst Beratungshilfe... Prozesskostenhilfe.... Aber melde das erst mal der Versicherung.... L.G.
Natürlich darf sie ihren Hund selbst behandeln und das in Rechnung stellen. Wenn ich Tischler bin und du zerstörst meine Küche reparier ich das auch selbst und hol keinen anderen Tischler. Ist ja logisch, oder? Und warum soll meine Arbeit weniger wert sein als die eines Kollegen?
Fakt ist, DEIN Hund hat einen anderen angegriffen und Schaden angerichtet. Übergib den Fall deiner Versicherung und gut ist!
Fakt ist das Du die Fakten nicht begriffen hast.

Was für ein Problem hast Du? Dein Hund hat einen anderen gebissen, Dein Hund ist versichert. Zahlen,geben,fröhlich sein ;-). Warum sollte die Arge oder jemand anderes dafür aufkommen? Überleg mal was Du schreibst.
wenn mein hund gebissen hätte würde ich auch zahlen! er hat ihm jedoch nur einen puschel fell rausgerupft!
wim50 am 28. September 2008 01:03 Das reicht doch wohl. Was meinst du, was eine Tierheilpraktikerin für einen Aufwand betreiben kann, um einen puschel fell wieder in Ordnung zu bringen. Von dem psychologischen Schaden ganz abgesehen. So was hat ein Hund fürs Leben und muss bis an sein seelischer Ende therapiert werden.
Dazu brauchst du die Arge nicht
Geh' zum Amtsgericht und beantrage Rechtsbeistand

Die ARGE wird sich da nicht einmischen, aber du kannst beim Amtsgericht einen Beratungsschein und Prozesskostenbeihilfe beantragen.
LG
Wieselchen

Im übrigen wird sich deine Haftpflichtversicherung um den Fall kümmern. Die zahlen ganz bestimmt keine Phantasieforderungen und werden sich die Sache ziemlich genaue betrachten.

Fand denn nach dem Vorfall ein Gespräch zwischen Euch statt. Konntest Du Dir ein Bild von der Wunde machen? Woher hat sie Deine Adresse, warum hat sie sie?
nein da kam noch steit auf weil sie meinen hund noch weggetreten hat! sie hat mich ja auch wegen beleidigung angezeigt!wurde aber fallen gelassen! sogar die polizisten haben die ausgelacht weil sie noch meinte das mein hund einen maulkorb bräuchte!
LeoMama am 28. September 2008 01:08 Sie hätte auf jeden Fall vor der Behandlung die sie bei Ihrem Hund durchgeführt hat, mit dir Kontakt aufnehmen müssen. Würde mir nen Anwalt suchen, dass mit den Kosten die anfallen, kann der Dir genau erklären.
Die ARGE zahlt bestimmt keinen Anwalt.
Du kannst aber Prozesskostenhilfe beantragen.
Wenn der Hund versichert ist, wieso lässt du die Versicherung den Fall nicht klären?

Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht
Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht · Deutscher Anwaltverein · Anwalt finden ... Hier präsentiert sich die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen ...
wim50 am 28. September 2008 00:48 Hunde fallen nicht unter das Sozialrecht.

Sie soll erst mal Beweiße bringen und ihren Hund zeigen !