Penthesilea am 12.04.2007 um 21:36 Uhr

Es gibt Institutionen, die zahlen an Ehrenamtliche einen jährlichen Pauschalbetragtrag. Wenn Deine Ausgaben diesen Betrag übersteigen, musst Du jeden einzelnen ausgegebenen Posten mit Belegen nachweisen. Deshalb auf jeden Fall jeden Beleg aufheben! Hast Du im Jahr den Pauschalbetrag nicht bzw. nicht ganz verwendet, bleibt Dir der Restbetrag quasi als Geschenk.
Dann gibt es Stellen, da bekommt man gegen Quittung den ausgelegten Betrag ersetzt. Allerdings würde ich vor einer Geldausgabe immer fragen, ob der Betrag auch erstattet wird.
Bei Arbeitsaufnahme als Ehrenamtliche/r unterschreibt man einen Vertrag, in dem auch alles darüber steht.

Ich engagiere mich in einer offenen Hilfe für Behinderte. Ich erhalte einen Zuschuss zu den Fahrtkosten, die ich aber meist dazu benutze, um es in irgendeiner Weise der Hilfe zurückfließen zu lassen. Ich würde es kaum tun, wäre ich nicht von der Sache als solche überzeugt, etwas von dem zurückzugeben, was mir möglich ist.

Die Fahrtkosten werden erstattet. Ich sehe keinen Sinn ein Ehrenamt auszuüben und mir dann Gedanken zu machen, ob ich die Zeit, die ich als Aufwand habe enschädigt bekomme.
Bisher habe ich auf die Fahrtkosten verzichtet. Ich übe auch kein Ehrenamt beim DRK aus.
Darf ich eine Gegenfrage stellen? Was heißt ehrenamtlich? Doch so viel wie unentgeltlich! Also, wenn Du Dich beim Roten Kreuz ehrenamtlich engagieren willst, dann tu es und freue Dich wenn sich jemand bei Dir bedankt!
Das ist alles, was ich wissen wollte! Danke für die Info, critter!