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Zahlt das Amt mir die Wohung

gefragt von mymaS3 am 02.11.2009 um 1:53 Uhr

Guten Abend zusammen! Ich bin 23 Jahre Wohne zur Zeit noch bei meinen Vater und bin seit Fr. 30.10.09 Arbeitslos da ich meinen Führerschein abgeben musste ( Paketdienst Fahrer ). Mein Vater ist Selbständig und will ab Neujahr wegziehen da er ein Neues geschäft (300 Km entfernt) eröffnet und ich möchte nicht mitziehen. Meine frage ist nun Wenn ich bis Neujahr keinen Neue Arbeit gefunden habe was ich mal nicht hoffe zahlt mir das Amt die Wohnung bís ich Arbeitgefunden habe oder muss ich mit meinen Vater mit Wegziehen.

lg Manuel

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arbeitsamt x 1.202 recchht x 1

ooesmeroo
beantwortet von ooesmeroo am 2. November 2009 01:55
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eigendlich gibt es ja eine regel dass man bis 25 bei den eltern wohnen bleibt wenn man arbeitslos ist.ich denke du müsstes mit ziehen .

Kommentar von Schwob100 am 2. November 2009 01:59

nein bis 35 was ich gehört (gelernt hab) glaube ich

Kommentar von Simple_avatar4smallPucki1 am 2. November 2009 02:11

wenn Du es genau wissen willst geh mal auf diese Seite, dann weisst Du es sicher... http://www.gegen-hartz.de/


critter
beantwortet von critter am 2. November 2009 02:40
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Hast Du 12 Monate durchgehend gearbeitet? Dann bekommst Du erst einmal ALG1 und kannst Dir ein Zimmer, eine Wohnung suchen, wo Du willst und zu jedem Preis. Erst nach Ablauf der ALG1-Zeit tritt die Regelung mit den Eltern in Kraft, und Du musst zu Deinem Vater ziehen. Allerding rede auf jeden Fall gleich in der Früh mal mit der Sachbearbeiterin im Arbeitsamt, die erklärt Dir das ganz genau. Du musst Dich ja sofort arbeitslos melden.

Kommentar von mymaS3 am 2. November 2009 02:58

Ja 14 Monate habe fort gearbeitet


romeo27
beantwortet von romeo27 am 2. November 2009 01:58
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wenn der preis der wohnung dem satz der arge entspricht kannst du dort wohnen bleiben und bekommst alg2, sollte das nicht der fall sein kannst du innerhalb deiner stadt in eine gegeignete wohnung umziehen !


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 2. November 2009 01:56
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bekommst Du alg 1 ?

Kommentar von mymaS3 am 2. November 2009 02:02

Bekomme noch nichts bin erst seit zwei Tagen Arbeitslos!


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 2. November 2009 01:56
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Frag das Amt!


anonym
beantwortet von DennisBudu am 2. November 2009 01:56
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Du bekommsge denk icb mal das Ganz normale arbeitlosengeld...


anonym
beantwortet von Schwob100 am 2. November 2009 01:56
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nein normal nicht wenn du arbeitslos bist muss dein vater dich bist du 35 bist ernähren

Kommentar von Simple_avatar4smallPucki1 am 2. November 2009 02:01

Blödsinn, bis 25 Jahren ab dann zahlt die Arge

Kommentar von Schwob100 am 2. November 2009 02:09

wegen denne 10 jahren:d hab ich mich halt vertan

Kommentar von Simple_avatar4smallPucki1 am 2. November 2009 02:16

bei solchen Sachen ist es immer besser man fragt beim Amt nach und lässt sich dann noch den Namen des jenigen sagen, der einem diese Auskunft gegeben hat-ist besser.


anonym
beantwortet von Berny2 am 2. November 2009 01:55
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Frage mal das Amt.


HoneyForMoney
beantwortet von HoneyForMoney am 2. November 2009 01:55
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hmm ich kanns dir nicht sicher sagen, aber da ich davon ausgehe das du über 18 bist (wg führerschein) hast du ein recht auf eine eigene wohnung lg

Kommentar von Simple_avatar6smallPizdation am 2. November 2009 01:55

Was für ein Schwachsinn mit 18 hat man kein recht auf eine eigene Wohung ...Les die Frage da steht das Alter drinn

Kommentar von Simple_avatar4smallPucki1 am 2. November 2009 02:00

stimmt da setzt die Arge einen Riegel vor, ab 25 Jahre sieht es dann anders aus


Pizdation
beantwortet von Pizdation am 2. November 2009 01:55
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wenn du 25 bist ja ansonsten nur wenn es nich anders geht dh wenn du nirgendwo sonst hin kannst

Kommentar von Ad11500420dbb7bded5604ebb0cd9480smallziuwari am 2. November 2009 01:59

Ich bin 23 Jahre ... kannst Du lesen?

schreibt er

Kommentar von Simple_avatar4smallPucki1 am 2. November 2009 02:09

das sind immer noch 2 Jahre unter dem Alter wo Du von Recht auf eine Wohnung reden kannst!!

Kommentar von dantes am 2. November 2009 02:10

Redet er denn von diesem "Recht"?

Kommentar von Simple_avatar4smallPucki1 am 2. November 2009 02:14

nein aber ich


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