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Zahlt das Amt mir die Miete?

gefragt von hotbabe69hotbabe69 am 25.02.2009 um 16:52 Uhr

Hallo, ich habe mich kürzlich von meinem Mann getrennt. Ich habe 3 Kinder und bin nun auf Wohnungssuche! Mein Vater hat mir angeboten, in seine freistehende Wohnung einzuziehen. Da ich aber noch nicht arbeiten kann (Kind 1 Jahr alt) und auf Harz4 angewiesen bin ist nun die Frage:

Zahlt das Amt mir auch die Miete wenn der Vermieter mein Vater ist? Ich will gleich sagen, dass ich tatsächlich Miete zahlen muss und nicht den Staat abzocken will, ansonsten würd ich gar nicht fragen, wenn ich keine Miete zahlen müsste! Also bitte keine blöden Kommentare dazu!

Wohnung würde auch innerhalb der Mietobergrenze liegen!

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Wohnung x 4.621 Miete x 3.297 Harz4 x 216

Susanne81
beantwortet von Susanne81 am 25. Februar 2009 16:54
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Komtm darauf wieviel über der Mietpbergrenze es liegt. Aber so grob gesagt ja da samt würde zahlen. Erkundige dich aber noch bei der ARGE.


Pinje
beantwortet von Pinje am 25. Februar 2009 16:53
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er muss dir einen normalen Mietvertrag machen und die Miete darf nicht so teuer und zu gross sein . Dann müsste es klappen


wim50
beantwortet von wim50 am 25. Februar 2009 16:53
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Wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wird, zahlt die Arge das auch.


anonym
beantwortet von BSE2810 am 28. Februar 2009 21:57
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Ungeachtet wer der Vermieter ist, der Nietvertrag ist anzuerkennen. Es handelt sich hier um einen Vertrag nach Recht und Ordnung. Beachte aber das Du vorher einen Antrag auf übernahme der Umzugskosten stellen muß. Die kaltmiete inclusiver nebenkosten, darf nicht mehr als 6,90 €/qm kosten hinzu kommen noch 1,30 €/qm Heizung dazu. In deinem Fall 90qm x 6,90€ plus 90qm x 1,30€ = 736,--€ Gesamtmiete


Moro1
beantwortet von Moro1 am 25. Februar 2009 17:45
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Natürlich bekommst Du das vom Amt bezahlt


ralli16
beantwortet von ralli16 am 25. Februar 2009 17:06
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Das Amt muß Dir eine Wohnung bis 90qm zahlen. Du hast Anspruch auf Alleinerziehendengeld. Du bist bis zur Vollendung des 3.Lebensjahres (Kind) nicht vermittelbar. Brauchst keine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Du kannst mit Deinem Vater einen eigenen Mietsvertrag abschließen. Er muß diese Einnahmen nur dem Finanzamt mitteilen.


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 25. Februar 2009 16:58
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Und sag deinem Vater, dass er die Anlage V bei der nächsten Steuererklärung abgeben sollte, wenn er das nicht schon weiss. Da sind die Ämter schnell im Infoaustausch.


hotbabe69
beantwortet von hotbabe69 am 25. Februar 2009 16:55
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vielen dank für eure Antworten!


kara222
beantwortet von kara222 am 25. Februar 2009 16:54
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Wenn du einen Mietvertrag mit deinem Vater hast, klar warum nicht?


yaomri
beantwortet von yaomri am 25. Februar 2009 16:53
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ja die Zahlen dir die Miete+ Lebensunterhalt


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