Hallo, ich habe mich kürzlich von meinem Mann getrennt. Ich habe 3 Kinder und bin nun auf Wohnungssuche! Mein Vater hat mir angeboten, in seine freistehende Wohnung einzuziehen. Da ich aber noch nicht arbeiten kann (Kind 1 Jahr alt) und auf Harz4 angewiesen bin ist nun die Frage:
Zahlt das Amt mir auch die Miete wenn der Vermieter mein Vater ist? Ich will gleich sagen, dass ich tatsächlich Miete zahlen muss und nicht den Staat abzocken will, ansonsten würd ich gar nicht fragen, wenn ich keine Miete zahlen müsste! Also bitte keine blöden Kommentare dazu!
Wohnung würde auch innerhalb der Mietobergrenze liegen!
Komtm darauf wieviel über der Mietpbergrenze es liegt. Aber so grob gesagt ja da samt würde zahlen. Erkundige dich aber noch bei der ARGE.

er muss dir einen normalen Mietvertrag machen und die Miete darf nicht so teuer und zu gross sein . Dann müsste es klappen

Wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wird, zahlt die Arge das auch.
Ungeachtet wer der Vermieter ist, der Nietvertrag ist anzuerkennen. Es handelt sich hier um einen Vertrag nach Recht und Ordnung. Beachte aber das Du vorher einen Antrag auf übernahme der Umzugskosten stellen muß. Die kaltmiete inclusiver nebenkosten, darf nicht mehr als 6,90 €/qm kosten hinzu kommen noch 1,30 €/qm Heizung dazu. In deinem Fall 90qm x 6,90€ plus 90qm x 1,30€ = 736,--€ Gesamtmiete

Das Amt muß Dir eine Wohnung bis 90qm zahlen. Du hast Anspruch auf Alleinerziehendengeld. Du bist bis zur Vollendung des 3.Lebensjahres (Kind) nicht vermittelbar. Brauchst keine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Du kannst mit Deinem Vater einen eigenen Mietsvertrag abschließen. Er muß diese Einnahmen nur dem Finanzamt mitteilen.

Und sag deinem Vater, dass er die Anlage V bei der nächsten Steuererklärung abgeben sollte, wenn er das nicht schon weiss. Da sind die Ämter schnell im Infoaustausch.

Wenn du einen Mietvertrag mit deinem Vater hast, klar warum nicht?