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Zahlt da die Haftpflicht ?

gefragt von Sandysky79Sandysky79 am 11.08.2009 um 21:35 Uhr

Meine Tochter war mit meiner Tante Brombeeren Pflücken. Meien Tochter ist 7 Jahre. Als meine Tochter wirklich dringend zur Toilette musste. Sie hat es aber inne gehalten keinem was gesagt. Ja und dann hatte sie Durchfall und es kam doch raus. Meine Tante hat sie beim heimfahren dann auf ner Tüte sitzen lassen. Aber weil auf der Hinfahrt eben das mit dem Durchfall war und es meiner Tochter peinlich war sagte diese nix. Der Autositz hat nun etwas aufgezogen. Nun muss der Sitz vom Auto in ne Reinigung. Das ganze Auto stinkt. Sie will es zwar erst so versuchen. Aber da ich ja versichert bin dachtr ich das könnte doch auch die Versicherung übernehmen und sie könnte es wo reinigen lassen oder? Ist ja nicht das ganze Auto nur eben der eine Sitzt der nun echt megadoll nach kaka stinkt. Übernimmt sowas die Haftpflichtversicherung?

Grüsse Natascha


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luzy0160
beantwortet von luzy0160 am 11. August 2009 21:42
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Selbstverständlich zahlt die private Haftpflicht da es sich ja nicht um einen Schaden handelt den ein Fahrzeug gemacht hat sondern eine Person eine fremde Sache beschädigt hat. in dem Fall Deine Tochter den Sitz Deiner Tante.


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ziuwari
beantwortet von ziuwari am 11. August 2009 21:37
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könnte sein...

fragen kostet nix


susi24
beantwortet von susi24 am 11. August 2009 21:38
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Ja, aber wenn Du diesen Vorfall schilderst, werden die sich wegschmeißen. Versuch es.


Mismid
beantwortet von Mismid am 11. August 2009 21:38
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wenn es dein Auto ist übernimmt , da es deine Tochter war. Wenn es das Auto der Tante ist auch nicht, weil die ja mitdran Schuld ist.


goetzschlimme
beantwortet von goetzschlimme am 11. August 2009 21:37
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Welche Haftficht Versicherung?



anonym
beantwortet von hundini am 11. August 2009 21:38
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Müßte eigentlich. Am besten einfach mal bei der Vers. anfragen.


ratznase51
beantwortet von ratznase51 am 11. August 2009 21:38
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Frag einfach mal bei der Versicherung nach,fragen kostet nichts.


alster1620
beantwortet von alster1620 am 11. August 2009 21:39
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soweit ich weiss, gilt die haftpflichtversicherung nicht unter familienangehörigen (auto deiner tante). frag mal nach und lies die statuten deiner versicherung.


alex888
beantwortet von alex888 am 11. August 2009 21:43
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Kinder unter sieben Jahren sind nicht deliktfähig. Das bedeutet, dass für Schäden, die dabei angerichtet werden das Kind nicht haftbar gemacht werden kann, also auch nicht die Eltern, da eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht schwer nachweisbar ist. Es gibt Haftpflichtversicherungen, die auch in diesem Fall leisten. Das muss man im Einzelfall im Versicherungschein/ Bedingungen nachlesen. In diesem Fall ist das Kind sieben Jahre alt, bzw. älter. Hier sollte die Versicherung leisten. Also mal bei der Gesellschaft anfragen und Schadenformular anfordern.


anonym
beantwortet von schaunai am 11. August 2009 21:48
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soweit mir bekannt ist,zahlt die haftpflicht bei familiären angelegenheiten nicht.frage am besten deinen versicherungsvertreter !!!!


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