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Zahlt Auslandskrankenversicherung auch nach Fristablauf wenn man nicht reisefähig ist?

gefragt von moorhuhn54 am 14.11.2008 um 14:39 Uhr

Auslandskrankenversicerungen sind ja normalerweise auf ein paar Wochen begrenzt. Aber was passiert, wenn man im Ausland so krank ist, dass man nicht rückreisefähig ist? Muss man dann selber zahlen, oder springt die Versicherung dann trotzdem in die Bresche?

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Versicherung x 5.646 Krankheit x 3.431 Ausland x 2.254 Fristen x 77 Auslandskrankenversicherung x 35

Mucka
beantwortet von Mucka am 16. Dezember 2008 15:59
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Ich habe eine Familienversicherung abgeschlossen mit Versicherungsschutz für Reiserücktritt, Reiseabbruch, Reisekranken und Reiseunfall. http://www.secure-travel.eu/tmg-reiseversicherung/travel-card-familie.php Hier steht ebenfalls in den Versicherungsbedingungen: Ist die Rückreise zu einem in § 1 Abs. 7 genannten Zeitpunkt aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich die Leistungspflicht für entschädigunspflichtige Versicherungsfälle bis zum Eintritt der Transportfähigkeit.


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 14. November 2008 16:07
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Guckst du Bedingungen:

Hier ein Beispiel der europäischen Reiseversicherung: § Abs. 2 Reisekrankenversicherung

  1. Sofern ein Krankenrücktransport bis zum Ende der versicherten Reise wegen Transportunfähigkeit der versicherten Person nicht möglich ist, erstattet die EUROPÄISCHE die Kosten der Heilbehandlung bis zum Tag der Transportfähigkeit.

anonym
beantwortet von quincy am 14. November 2008 14:44
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wenn medizinische bedenken gegen einen rücktransport sprechen, dann muss die versicherung weiter zahlen. da bin ich mir eigentlich ziemlich sicher, alles andere fände ich jedenfalls ziemlich heftig


Maultier
beantwortet von Maultier am 14. November 2008 14:42
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Ich würde mal sagen, es zählt der Zeitpunkt, an dem die Erkrankung auftritt. Natürlich darf man dann nicht noch ein paar Tage dranhängen ohne sich mit der Versicherung kurzzuschließen.


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