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Zahlreiche Probleme, u.a. Schimmerl in der Mietwohnung

gefragt von angelic08angelic08 am 29.09.2009 um 10:44 Uhr

Guten Morgen an alle!

Meine Freundin und ich sind vor einem Monat in eine Wohnung gezogen die einen Schimmelfleck in einer Ecke im Wohnzimmer hat. Bei der Wohnungsbesichtigung versicherte uns der Makler dass der Schimmel so schnell wie möglich entfernt wird, es sei "eine Sache von 5 Minuten". Der Schimmel ist durch einen Wasserrohrbruch von dem Mieter über uns entstanden, er ist gelb und der Putz blättert ab. Außerdem ist uns aufgefallen dass er mittlerweile schon im Zimmer nebenan ist und langsam aber trotzdem wachst, die Ränder sind auch schon dunkelgrau. 2 Wochen nach unserem Einzug kam ein Gutachter, er teilte uns mit dass man erst die Ursache ermitteln müsste und sie davon ausgehen dass es ein Loch im Dach ist. Seitdem hat sich keiner mehr gemeldet, unseren Makler interessiert das alles nicht obwohl wir ständig angerufen haben. Hinzu kommt dass wir nur einen Wohnungsschlüssel haben, 2 Wohnungs-, 2 Postkasten-, 2 Lift- und Kellerschlüssel haben wir noch nicht erhalten, die Wohnzimmertür lässt sich nicht schließen und wir haben bis auf eine Steckdose keinen Strom in der Küche. Wären das alles Gründe damit wir unsere Wohnung fristlos kündigen und die dreimonatige Kündigungsfrist nicht einhalten müssen?

Danke für alle Antworten!

Lg

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Wohnung x 4.616 Schimmel x 946

Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 29. September 2009 11:04
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Das hört sich bereits nach einer Pilzkultur an, die immer weiter wächst, weil anscheinend die Ursache der Feuchtigkeit immer noch nicht behoben ist und es munter weiter geht. Ich wäre da ehrlich gesagt niemals eingezogen, wenn ich so einen Flecken gesehen hätte. Aber Ihr solltet dem Vermieter eine Frist setzen. Ferner werden sicherlich Trockenautomaten zum Einsatz kommen - von wegen 5 Minuten-Angelegenheit. Ich würde fristlos kündigen, wenn er dieser Frist nicht nachkommt und der bekäme zwar Miete - aber ordentlich gekürzt aufgrund dieses erheblichen Mangels.

Kommentar von Simple_avatar3smallangelic08 am 29. September 2009 11:12

Unser Makler hat ausserdem versprochen dass eine Taubenabwehr an den Balkonen gemacht wird, fällt das dann unter einen mündlichen Vertrag?

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 29. September 2009 11:16

Wenn Du Dir das nicht hast schriftlich geben lassen, dann kannst Du meistens nichts machen. Er kann behaupten, es Dir nie gesagt zu haben. Mir hat man auch schon so viel mündlich versprochen - immer alles schriftlich geben lassen - ist leider so, dass man häufig vernatzt und hingehalten wird. Ihr seid bei Schimmel auf jeden Fall auf der rechtlichen Seite - das ist ein ganz empfindlicher PUnkt für den Mieterschutz.


anonym
beantwortet von Pumuckl70 am 29. September 2009 10:53
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Ich würde versuchen, den Mietvertrag rückwirkend für nichtig erklären zu lassen, ebenso wie die Maklerrechnung ist alles unter Vortäuschung falscher Tatsachen entstanden. Dokumentiert alles schön, macht alles schriftlich, macht reichlich Fotos und versucht, die Aussagen nochmal schriftlich zu bekommen (Gutachter) und sofort aus der Wohnung, Schimmel ist nicht ohne!

Kommentar von Simple_avatar3smallangelic08 am 29. September 2009 10:57

Können wir einen Gutachter auch über den Konsumentenschutz anfordern?


swallowtail
beantwortet von swallowtail am 29. September 2009 10:46
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Warum seid ihr dann überhaupt eingezogen?

Ich würde die Wohnung schnellstens wieder verlassen, die Gründe rechtfertigen einen dazu.

Kommentar von Simple_avatar3smallangelic08 am 29. September 2009 10:52

Es war unsere erste Wohnungsbesichtigung, und wir waren so naiv dem Makler (der zugleich unser Vermieter ist) zu glauben. Ich hätte noch eine Frage: Dass wir die Kaution zurückbekommen wissen wir, aber durch die Mängel steht uns eigentlich schon noch ein Teil von der Provision zu oder nicht?

Kommentar von Simple_avatar9smallswallowtail am 29. September 2009 11:00

Das weiß ich nicht. Sprich mit dem Makler darüber.

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 30. September 2009 14:10

Der Makler ist gleichzeitig der Vermieter? Dann steht im doch gar keine Provision zu, oder??


anonym
beantwortet von Padri am 30. September 2009 12:39
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Ihr müsst eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Behebung (2 Wochen) machen. Bis dahin könnt Ihr die Miete mindern, je nach Größe und Ausmaß des Schimmels. Ein Mieterverein kann evtl. helfen bei dem Prozentsatz der Minderung. Allerdings rate ich zum baldigen Auszug aus der Wohnung. Man muss nicht gleich das erstbeste nehmen. Makler und Vermieter dürfen übrigens nicht dieselbe Person sein.


Klaus4972
beantwortet von Klaus4972 am 29. September 2009 10:50
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Was steht den im Übergabeprotokoll? Sind die Mängel aufgeführt? Wenn nicht sieht es schlecht aus. Dann muss die 3-monatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Nicht das der Vermieter meint, das vorher keine Mängel vorhanden waren und die Schlüssel vollzählig waren. Es soll ja "schwarze Schafe" geben. Wichtig ist immer das Übergabeprotokoll.

Kommentar von Simple_avatar3smallangelic08 am 29. September 2009 10:56

im Übergabeprotokoll ist das Fehlen der Schlüssel und auch der Schimmel im Wohnzimmer angeführt, jedoch nicht dass der Schimmel auch schon im Zimmer daneben ist.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 29. September 2009 10:47
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Glaube, daß eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, würde dann natürlich auch sämtliche Gründe darin aufführen und auch die Nichtbeseitigung der Schäden, trotz vorheriger Zusage, anführen.


anonym
beantwortet von PeterSchmitt2 am 29. September 2009 10:46
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Alleine schon der Schimmel ist eine Unzumutbarkeit. In diese Wohnung jemanden einziehen zu lassen grenzt schon an Körperverletzung. http://www.medizinauskunft.de/artikel/special/2403schimmel.php

Und dann noch die ganzen anderen Mängeln ...


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