1

Zahlen für Garantie

Frage von Manuelo88 Manuelo88

Ein freier Autohändler verlangt beim Kauf eines Gebrauchtwagen 200 € für Garantie und Gewährleistung. Ist das in Ordnung das man da was zahlen muss oder sollte das gratis immer oben drauf sein?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 1
    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Nim doch einfach das Fahrzeug ohne die Vertragsgarantie vom Autohaus. Mich würde das schwer wundern wenn ein Händler unter Ausschluß von Garantie verkaufen kann.

    Kommentar von jotde01 jotde01jotde01

    wenn er das Fahrzeug nur im Auftrag eines Provitkunden verkauft und es nicht sein eigenes ist geht das schon.

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Dann kauft er nicht vom Händler sondern ein Privatfahrzeug. Das ist ein kleiner nicht unerheblicher Unterschied. Der Händler selber kann gar nicht ohne Gewährleistung verkaufen. Und wenn der Händler auf den Kaufvertrag steht würde ich ein bindendes Rechtsgeschäft mit dem Händler unterstellen. Weil es ja Augenscheinlich (eine Händlerrechnung liegt vor) vom Händler stammt. Und als absoluter Laie (Kunde) kann ich gar nicht richtig beurteilen welche Vertragsgestalltung der Händler betreiben möchte. Ich bin mir sicher dieser Argumentationskette würde so manches Gericht folgen.

  • 1
    Antwort von jbinfo jbinfo

    Dabei handelt es sich sicher um eine Zusatzversicherung von z.B. CarGarantie.

  • 0
    Antwort von jotde01 jotde01

    tja, das ist wie bei jedem Kaufangebot, man/frau kann es annehmen, oder nicht. Dieser Händler möchte halt für seine Garnatie Kohle sehen, während andere das anders regeln (oder im Preis verstecken). Ob sich die Ausgabe lohnt läßt sich nur am Wert des Fahrzeugs und seines Alters beurteilen, zu dem du nichts gesagt hast.

  • 0
    Antwort von linuxopa linuxopa

    Wenn er dir das Auto in eigenem Namen verkauft, er also der Vertragspartner ist, dann gilt die gesetzliche Gewährleistung.

    Wenn er dir das Auto im Auftrag des Vorbesitzers verkauft, dann ist er nur Vermittler und kann für die Garantie Geld verlangen. Die gesetzliche Gewährleistung gilt hier nicht.

  • 0
    Antwort von YuLy42 YuLy42

    Das ist Vertragsrecht - wenn du dich auf die entsprechende Klausel einläßt, ist sie ok. Ich finde die Klausel aber seltsam...

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.