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Zahlen für Garantie

gefragt von Manuelo88 am 30.06.2008 um 10:15 Uhr

Ein freier Autohändler verlangt beim Kauf eines Gebrauchtwagen 200 € für Garantie und Gewährleistung. Ist das in Ordnung das man da was zahlen muss oder sollte das gratis immer oben drauf sein?

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anonym
beantwortet von Mietnormade am 30. Juni 2008 10:21
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Nim doch einfach das Fahrzeug ohne die Vertragsgarantie vom Autohaus. Mich würde das schwer wundern wenn ein Händler unter Ausschluß von Garantie verkaufen kann.

Kommentar von jotde01 am 30. Juni 2008 10:39

wenn er das Fahrzeug nur im Auftrag eines Provitkunden verkauft und es nicht sein eigenes ist geht das schon.

Kommentar von Mietnormade am 30. Juni 2008 10:44

Dann kauft er nicht vom Händler sondern ein Privatfahrzeug. Das ist ein kleiner nicht unerheblicher Unterschied. Der Händler selber kann gar nicht ohne Gewährleistung verkaufen. Und wenn der Händler auf den Kaufvertrag steht würde ich ein bindendes Rechtsgeschäft mit dem Händler unterstellen. Weil es ja Augenscheinlich (eine Händlerrechnung liegt vor) vom Händler stammt. Und als absoluter Laie (Kunde) kann ich gar nicht richtig beurteilen welche Vertragsgestalltung der Händler betreiben möchte. Ich bin mir sicher dieser Argumentationskette würde so manches Gericht folgen.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 30. Juni 2008 10:19
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Dabei handelt es sich sicher um eine Zusatzversicherung von z.B. CarGarantie.


anonym
beantwortet von jotde01 am 30. Juni 2008 10:21
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tja, das ist wie bei jedem Kaufangebot, man/frau kann es annehmen, oder nicht. Dieser Händler möchte halt für seine Garnatie Kohle sehen, während andere das anders regeln (oder im Preis verstecken). Ob sich die Ausgabe lohnt läßt sich nur am Wert des Fahrzeugs und seines Alters beurteilen, zu dem du nichts gesagt hast.


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 30. Juni 2008 10:21
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Wenn er dir das Auto in eigenem Namen verkauft, er also der Vertragspartner ist, dann gilt die gesetzliche Gewährleistung.

Wenn er dir das Auto im Auftrag des Vorbesitzers verkauft, dann ist er nur Vermittler und kann für die Garantie Geld verlangen. Die gesetzliche Gewährleistung gilt hier nicht.


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 30. Juni 2008 10:19
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Das ist Vertragsrecht - wenn du dich auf die entsprechende Klausel einläßt, ist sie ok. Ich finde die Klausel aber seltsam...


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