Habe einen Unfallversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Falls ich durch einen Unfall berufsunfähig werde, zahlen dann beide Versicherungen? Brauche ich beide oder kann ich die Unfallversicherung auch kündigen?

Beides sind sinnvolle Versicherungen. Zum einen werden die meisten Berufsunfähigkeiten nicht durch Unfälle verursacht, sondern durch Krankheiten. Zum anderen führen viele Unfälle zu Zahlungen der Unfallversicherung, jedoch eher selten zu einer Berufsunfähigkeit. Die Schnittmenge ist also relativ klein, wo Du von beiden Geld erhältst. Eine davon zu kündigen, weil man die andere hat ist also eine unsinnige Schlussfolgerung.

Die Definition von "Berufsunfähig" legt die BU-Versicherung immer ganz anders aus, als der Versicherte...
Solange du dich irgendwie zum Arbeitsplatz schleppen kannst, ziehen die sich wie Kaugummi...
Zwar ist das Risiko einer unerwartet eintretenden Berufsunfähigkeit gerade für junge Berufsanfänger oft nur schwer vorstellbar, Laut statistischen Angaben muss jedoch jeder vierte Arbeitnehmer seine Berufstätigkeit aus zwingenden gesundheitlichen Gründen, wozu neben Krebserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rückenproblemen usw. auch die in letzter Zeit immer häufiger auftretenden psychischen Krankheiten zählen, vorzeitig aufgeben. Wenn die Gesundheit die Ausübung einer Berufstätigkeit nicht länger zulässt, ist ohne eine adäquate private Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der finanzielle Ruin jedoch bereits vorprogrammiert. Deshalb ist eine solide Berufsunfähigkeitsversicherung für all diejenigen unerlässlich, die bei einem gravierenden Krankheitsfall nicht von ihrem Erspartem leben könnten. quelle und weitere Informationen, man kann sogar kostenlos seinen BU berechnen lassen auf http://versicherung.info-kredit.com/berufsunfaehigkeit.php

ich würde beide lassen.
unfallversicherung ist klar, berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn du deinen beruf nicht mehr ausüben kannst.
nicht zu vergleichen mit erwerbsunfähig. also man könnte trotz berufsunfähigkeit(-srente) auch eine andere arbeit noch ausführen.
du solltest mal zu einem berater der verbraucherzentrale gehen, um checken zu lassen, was du für klauseln in den verträgen hast. das kann nie schaden (siehe antwort von 'hattemathe').
ja sicherlich. das eine ist eine ursache, das andere das resultat daraus. du bekommst auf jeden fall beide ausgezahlt!
romeo27 am 11. Oktober 2009 23:58 stimmt leider nicht
DickeBertha am 12. Oktober 2009 00:01 Unter den gesetzten Bedingungen schon.
angenommen er bekommt krebs, einen herzinfarkt....wenn er bereits erwachsen ist....welche leistung soll er dann aus der unfall bekommen? die formel für unfall ist PAUKE google nach dem begriff dann weißt bescheid ;)

kommt auf deinen berug an, wenn du durch einen unfall im rollstuhl sitzt, aber einen bürojob machst, bist du nicht berufsunfähig......dann zahlt aber die unfallversicherung !

ja di zahlen beide, erst zahlen lassen dann die kündigung

sicherlich müssen beide bezahlen! - aber - Unter der Definition Berufsunfähigkeit im Sinne des Vertrages liegen die Meinungen sehr oft weit enfernt von z.B. der Einschätung der Rentenversicherungsanstalt (natürlich zu Gunsten des Versicherers). Will damit sagen, was für den einen ein Eindeutigen BU Fall darstellt, muss der andere lange noch nicht so sehen.
Dann sollte man noch wissen, eine BUV ist in der Regel nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die einen Versicherungsnehmer im Falle eines Leistungsanspruches finanziell besser dastehhen lässt als vorher. (sollte also deine Unfallversicherung schon eine hinreichende Versorgung darstellen, kann sich unter Umständen die BUV Versicherung wehren) Dies ist allerdings sehr schwammig formuliert und lässt sich in der Regel mit gutem Rechtsbeistand aus der Welt räumen. Schließlich lässt man sich ja auch seine Genesung etwas kosten und dies sollte man in so einem Fall nachweisen können.
In jedem Fall ist zu anzumerken, sollte es sich bei den Leistungssummen um einen Betrag in der Regel über 1000,- Euro monatlich handeln, kannst Du dich erfahrungsgemäß, auf einen sehr wahrscheinlichen kommenden Rechtsstreit mit der Versicherung im Falle eines Leistungsantrages einstellen. ....
finde ich persönlich sehr pauschal gestellt, solche negativen erfahrungen habe ich nur mit der nürnbeger versicherung erlebt...die streiten alles erst mal ab ;)
lass dir die begriffe: berufsunfähig erwerbsgemindert invalidität und unfallrente erklären von deinem berater oder geh auf wikipedia ;) ansonsten beantworte ich deine frage jetzt mti einem JA
mein persönlicher tipp, eine krankentagegeldversicherung ab dem 43tag abschliessen diese zahlt bis zum eintritt deiner berufsunfähigkeit dein netto weiter, somit hast keinen finanziellen engpass bis dahin in höhe deines netto....ich persönlich finde diese absicherung noch wichtiger als bu da diese erst mal ja sofort zahlt lückenlos ab dem 43 tag, deshalb würde ich dann eine BU mit karrenzzeit nehmen.**