Lemasque am 17.10.2009 um 14:44 Uhr
Müssen Ärzte auch Krankenversicherungsbeiträge bezahlen? Oder sind die davon befreit?
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Ärzte, die eine Praxis haben, sind selbstständig - als Selbstständiger ist es seit neuestem Pflicht, eine KV zu haben (Gesundheitsreform). Die Art der KV (gesetzlich oder privat) können sie selbst bestimmen.

Die zahlen auch, sind aber i.d.Regel privat versichert.
midnightjoker am 17. Oktober 2009 14:49 ...genau so isses!

warum sollten die nicht bezahlen müssen? die könne sich ja nicht selbst behandeln
Warum sollen Äzte nicht zahlen? Oder bekommen die die Medikamente kostenlos und können sich selbst am offenen Brustkorb operieren?

hallo Lemasque,
natürlich zahlen ärztInnen auch krankenversicherung. und zwar je nach beschäftigungsverhältnis und je nach verdienst gesetzliche oder wahlweise private krankenversicherung - genau wie andere bürgerInnen auch.
so dermaßen halbgöttlich, dass sie selbst nicht krank werden können, sind die "weißkittel" nun auch wieder nicht ;-)
Die Krankenversicherungspflicht gilt für alle Deutschen, so natürlich auch für Ärzte. (Eingeschränkt nur bei Beamte, hier zieht die Beihilfe oder die Freie Heilfürsorge) Allerdings sind die meisten Ärzte privat krankenversichert und dieses bei relativ wenigen privaten Krankenversicherungen, die sich eben auf die Ärzteschaft spezialisiert haben. Es sind natürlich nicht alle Ärzte selbständig (Freiberufler), die Meisten in Krankenhäusern tätigen, auch manche der in grossen Arztpraxen tätigen Ärzte haben ganz normale Anstellungsverträge, sind Angestellte der Klinik etc. In diesem Falle kommt das gleiche Vorgehen wie bei jedem anderen Angestellten zum Tragen: Sie müssen drei Jahre lang über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen um wechseln zu können. (Aktuell montl. 4.050,- Euro brutto). Gerade bei Ärzten ist dieser Wechsel dann zumeist usus. Daher wird vielen Ärzten bereits im Studium eine Anwartschaft auf die private KV angeboten. Gruß Shakotai
Kyra700 am 19. Oktober 2009 00:16 Na, da irrst du dich aber gewaltig. Mein Mann ist Beamter und auch er muss für alles seinen Eigenanteil zahlen. Er bekommt zwar Zuschüsse, aber z. B. für Zähne zahlt er genauso wie alle anderen auch und muss eine Zusatzversicherung abschließen, ebenso für Brillen, wenn er das nicht von vorn herein gemacht hat. Zusatzleistungen müssen extra versichert sein, auch bei Beamten. So viel dazu!
Wieso sollte ein Gynäkologe kostenlose Zahnarztbehandlung erhalten können? Bloß weil jemand einen Pilotenführerschein hat, bezahlt er auch für einen Flug als Passagier.

Mit Sicherheit, nur sind die allesamt privatversichert!!!!
ach ja? das ist mir aber neu.
midnightjoker am 17. Oktober 2009 17:02 ....na siehste, man lernt nie aus!
Kyra700 am 19. Oktober 2009 00:13 wenn nicht, dann sollte man sich echt Sorgen machen, ob die eigentlich überhaupt noch ein Einkommen haben. Bald haben wir vielleicht keine Ärzte mehr. Ab einer bestimmten Einkommenhöhe muss man sich privat versichern. So ist das nun mal. Also meine Ärzte sind alle privat versichert, ebenso wie alle Beamte... Die würden in einer gesetzlichen sich dumm und dusselig zahlen und könnten nicht rechnen. In der privaten Versicherung zahlt man einen Festbetrag und nicht nach % vom Gehalt.
Das geht rein rechtlich überhaupt nicht. Alle müssen sich gesetzlich versichern im Angestelltenverhältnis bis sie 3 Jahre über der Beitragsermessensgrenze lagen. Dann können sie erst in die private wechseln wenn sie wollen. Das ist nicht anders als bei allen anderen Berufen auch.
das wärs! natürlich müssen sie bezahlen, wie alle anderen auch.

ärzte sind selbststandig und können sich daher privat versichern. sie können es aber auch bleiben lassen.
Kyra700 am 19. Oktober 2009 00:14 ja, aber dann sind sie echt dumm. Glaubst du, dass sie im Ernst Geld zu verschenken haben? Siehe meine Antwort oben!
Früher, als Ärzte aus den besseren Kreisen sich rekrutierten, war es ein Ethos sich gegenseitig kostenlos zu versichern. Daher sind auch heute noch viele Ärzte nicht versichert! Für einen Arzt ist es in der regel billiger, sich bei sich selbst zu versichern. Inzwischen, durch die idiotische Versicherungspflicht, ist es anders geworden. Diese Pflicht ist aber ein Witz, denn zB ein kleiner Handwerksmeister, der bisher keine Versicherung hatte, weil er sie sich schlicht nicht leisten konnte und für den nun nur der sog. Basistarif der Privaten KV in frage kommt, dieser aber 600 € im Monat kostet, wird zum Sozialfall. Wenn der Staat eine Versicherungspflicht eröffnet muß er dazu passend einen Zugang in die Staatliche Versicehrung anbieten - die in der regel viel viel billiger ist. Die Leute in der Privaten Versicherung zahlen pro Familie in der Regel mehr als Tausend € - eagl ob sie sich das überhaupt leisten können!!!
Till
ab einem bestimmten Einkommen zahlst du auf alle Fälle in eine private und nicht in die gesetzliche Krankenversicherung. Und auch ein Arzt kann mal krank oder operiert werden ... Deine Vorstellung finde ich ja ganz niedlich aber ich glaube sie nicht. Er muss im Falle einer Krankheit sogar noch viel besser versichert sein, denn er verdient nur dann, wenn er auch Patienten behandelt und nicht, wenn er zu hause im Bett liegt.
Wenn du als Angestellte über der Beitragsbemessungsgrenze liegst, kannst du in die PKV wechseln, musst aber nicht, d. h. du kannst weiterhin in der GKV bleiben, als freiwilliges Mitglied. Das bedeutet für dich später, wenn du Rente bekommst, dass du weiterhin in der GKV bist und dann entsprechend deiner Rente Beiträge bezahlst. Ein Selbstständiger - egal ob Arzt oder anderer Beruf - kann natürlich auch in die GKV eintreten, der Beitrag richtet sich nach seinem Einkommen, wird berechnet nach Einreichen der Steuererklärung. Er ist nicht verpflichtet, in die PKV zu gehen.
Der Verdienstausfall bei Krankheit wird von Selbstständigen durch eine andere Versicherung - die Krankentagegeldversicherung - abgedeckt. Hier kann sich jeder entsprechend seinem Einkommen absichern und dabei noch festlegen, ab welchem Tag ab Krankheitsbeginn er Krankentagegeld erhalten will (je früher, desto höher die Beiträge).