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zahle Kredit für Auto des Exfreundes

gefragt von MasterM am 06.06.2008 um 14:33 Uhr

Hallo

Reicht der Besitz eines Fahrzeugbriefes aus um ein Auto abzumelden, auch wenn der Besitzer nicht selbst im Fahrzeugbrief steht? Überall steht was anderes. Einer sagt der Brief reicht aus, andere sagen Fahrzeugschein sei wichtig. Der nächste, egal wer im Brief steht, der Besitzer des Briefes kann machen was er will.

Eine eindeutige Antwort wäre toll. Problem, meine Schwester zahlt für das Auto des Ex, er will den Kredit nicht übernehmen und das Auto auch nicht rausrücken. (japp war ziemlich dumm von ihr) Aber eine rechtliche Lösung muss es bei sowas doch auch geben.

Danke schonmal


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sabrinakimberly
beantwortet von sabrinakimberly am 6. Juni 2008 14:45
4x
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MasterM woher kommst du?

Kenne ein gleichen Fall, von Bekannten.

Der, der den Brief hat ist der Besitzer. Geh mit dem Brief zur Zulassungsstelle und melde den Wagen ab. Falls die von der Zulassungsstelle die Kennzeichen haben wollen, schilderst ihnen den Fall.

Ich würde mir den Wagen holen, schließlich ist es nicht SEIN Wagen, er bezahlt den Kredit nicht....


Hummelchen28
beantwortet von Hummelchen28 am 6. Juni 2008 14:39
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Wer den Brief hat, ist der Eigentümer. Darum behalten auch Banken den immer ein, wenn der Kredit noch läuft...


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 6. Juni 2008 14:40
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ich würde ihn anzeigen, denn rechtlich gesehen gehört das auto deiner schwester, sie hat den brief! wird allerdings sehr schwierig, wenn ihr pech habt setzt er das ding dann absichtlich gegen ne mauer und sie bleibt auf den schulden sitzen. ich würde mich an die zulassungsstelle wenden und fragen, was man da machen kann... notfalls wird das auto dann zwangsentstempelt.

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 6. Juni 2008 14:45

Ich denke des ist die beste Möglichkeit für deine Schwester

Kommentar von 3be54e58336d9b3050609a02bdcc014dsmallsabrinakimberly am 6. Juni 2008 14:46

Genau Zwangsentstempeln, gute Idee

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 6. Juni 2008 14:47

Gegen die Mauer? Glaube ich weniger, dann müsste er auch laufen und obendrein den Schaden ersetzen. ;-)

Kommentar von Dc61a2cce2e5b62d5f87df88cb2668efsmallCassiopeia78 am 6. Juni 2008 14:54

ich habe im fernsehen so einen fall gesehen, das auto war schrott, bei dem typ war nix zu holen und die mußten den autokredit abstottern...


Quandt
beantwortet von Quandt am 6. Juni 2008 14:45
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Wenn die Schwester im Besitz des Briefes ist, kann sie sogar die Möhre verkaufen. Vorher würde ich aber die Ordnungsmacht um Hilfe bei der Heraugabe bitten!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 6. Juni 2008 14:48

rdnungsamt um Hilfe bei der Herausgabe bitten? Dazu ist die Polizei bzw. der Gerichtsvollzieher!

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 6. Juni 2008 15:00

Ordnungsmacht steht da - und DAS ist die Polizei ;-)

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 6. Juni 2008 15:59

Danke für den "Tritt" in die Seite! ;-)


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 6. Juni 2008 14:49
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Wer den Brief hat ist Eigentümer des Fahrzeugs.
Ich würde da garnicht lange diskutieren.
Ruf doch mal den nächsten Gerichtsvollzieher an und frag ihn was er braucht um das Fahrzeug sicherzustellen oder sucht einen Abschleppunternehmer der das Fahrzeug seitlich (wie beim abschleppen wg. Falschparken) aufladen kann. Hinfahren und Auto abholen. Wenn sie den Brief hat kann sie ihr Eigentum nachweisen.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 6. Juni 2008 14:57
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Zunächst einmal: Der Besitz des Briefes trifft keine Aussage über die Eigentumsverhältnisse.

Grundsätzlich kann aber derjenige, der den Brief hat, das Fahrzeug abmelden. Allerdings muß er eine Erklärung über den Verbleib des Scheines abgeben, wenn er diesen nicht gleichzeitig vorlegen kann.

Die Frage ist aber, was Deine Schwester davon hätte, wenn sie das Fahrzeug abmeldet. Wenn sie Schuldnerin ist, ändert das ja nichts an ihrer Zahlungsverpflichtung und das Auto als körperlichen Gegenstand hat sie ja auch nicht.

Die Frage ist auch, wie der Kreditvertrag ausgestaltet ist. Wenn er unabhängig vom Kaufvertrag über das Fahrzeug ist (wie es oft vorkommt), und Käufer der Exfreund ist, dürfte dieser auch Eigentümer sein. Vermutlich hat sie aber einen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen. Diese müßte sie notfalls klageweise geltend machen.

Im Ergebnis wird sie wohl nicht darum herum kommen, einen Anwalt zu bemühen.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 6. Juni 2008 14:57
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Wenn Du den Brief in Händen hälst, gilst Du als rechtmäßiger Besitzer des Fahrzeuges und kannst das nach Belieben An.- und Abmelden wie Du möchtest......

Kommentar von MasterM am 6. Juni 2008 15:10

Danke, klingt schonmal vielversprechend. Einen Anwalt hatte ich ich auch schon geraten, nur meint sie, dass sie zwar eine Rechtsschutz hat, aber diese nicht zahlt, da es sich um einen Familienrechtsstreit handelt, weil es der Exfreund ist. (auch so ein Ding)

Ich werde ihr auf jeden Fall sagen, dass sie schnellst möglich auf die Zulassungsstelle gehen soll. Wenn er wirklich so abgemeldet werden kann , hätte ihr Ex keinen Nutzen mehr davon und sie könnte den Wagen dann endlich verkaufen um den Kredit auszulösen.

Achso der Kredit, das war ein ganz normaler, kein direkter Autokredit. Wenn es so einer gewesen wäre, hätte sich enfach nicht mehr zahlen brauchen und die Bank hätte sich das Auto schon geholt.


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