graumeliert am 08.08.2009 um 11:27 Uhr
Ich wollte mal wissen ob man eigentlich auch noch Steuern auf die Rente bezahlen muss?

Ja, aber erst ab über ca. 1.416,- Euro Rente. >Einkünfte zählen mit!
Ein Teil der Rente ist steuerpflichtiges Einkommen.
Bei der Höhe dieses Teils kommt es auf das Jahr des Rentenbeginns an.
Weitere Informationen findest du hier: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/alterseinkuenftegesetz-ratgeber.htm

Das ist bei der Renten-Steuer zu beachten Ab Oktober drohen Nachzahlungen Von Christian Kerl (Quelle Braunschweiger Zeitung)
Ab Oktober müssen Rentner mit Kontrollen der Finanzämter rechnen – auf mehrere Millionen Senioren könnten dann Steuernachzahlungen zukommen. Die Ankündigung des Bundesfinanzministeriums hat viele der 20 Millionen Rentner verunsichert. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Renten-Steuer: Wieso sind Rentner steuerpflichtig? Die Besteuerung der Renten ist 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz als Konsequenz eines Verfassungsgerichtsurteils neu geregelt worden. Seither müssen Rentner auf mindestes 50 Prozent ihrer Bezüge Steuern zahlen, wenn ihre Einkünfte – gesetzliche Renten, Lebensversicherungen, Riester-Rente und anderes – eine bestimmte Grenze überschreiten. Diese sogenannte nachgelagerte Besteuerung wird nach und nach erhöht – während im Gegenzug die Rentenversicherungsbeiträge schrittweise steuerfrei gestellt werden. Für Beamtenpensionen bleibt laut Finanzministerium alles beim alten, sie wurden bislang schon besteuert. Wie viele Rentner sind betroffen? Schätzungen gehen von höchstens 5 der 20 Millionen Rentner aus. Durchschnittsrenten sind bislang steuerfrei. Die große Mehrheit der Rentner, die keine wesentlichen anderen Einkünfte haben, sind damit derzeit nicht betroffen: Wer 2005 in Rente gegangen ist, bleibt laut Bundesfinanzministeriums bei einer Jahresrente von 19 000 Euro verschont, bei einem Ehepaar gilt eine Grenze von 38 000 Euro. Wie wird die Steuer berechnet? Die Berechnung ist kompliziert, im Einzelfall geben die Finanzämter Auskunft. Denn der Anteil der zu versteuernden Rente steigt für jeden neuen Rentenjahrgang von anfangs 50 Prozent um zwei Prozentpunkte an – bis Renten, die 2040 beginnen, zu 100 Prozent steuerpflichtig sind. Beispiel: Bei Rentenbeginn 2005 oder früher sind 50 Prozent der Altersbezüge steuerpflichtig. Von einer Altersrente von 1000 Euro müssten also 500 Euro versteuert werden, macht im Jahr 6000 Euro im Jahr. Aber: Weil schon das steuerfreie Existenzminimum bei 7834 Euro liegt, besteht gar keine Steuerpflicht. Bei Rentenbeginn im vergangenen Jahr lag der steuerpflichtige Anteil schon bei 56 Prozent – für den Alleinstehenden mit einer Jahresrente von 12000 Euro würden jetzt also schon 6720 Euro steuerpflichtig. Das liegt aber immer noch unter dem steuerfreien Existenzminimum. Außerdem können noch weitere Steuerfreibeträge (Spenden, Versicherung, Behinderte) angerechnet werden. Wie wird kontrolliert? Bisher verzichteten die Finanzämter weitgehend auf Kontrollen. Bis Oktober müssen Banken, Sparkassen, Lebensversicherungen und die Deutsche Rentenversicherung aber an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen melden, in welcher Höhe sie Altersbezüge auszahlen. Diese Rentenbezugsmitteilungen werden dann von den Finanzämtern geprüft. Wer steuerpflichtig ist, aber keine oder eine unvollständige Steuererklärung abgegeben hat, muss mit Nachzahlungen rechnen. Dies könnte bis zu drei Millionen Menschen betreffen. Gibt es eine Härtefallregelung? Eine Bagatellgrenze für Nachforderungen gibt es offiziell nicht. Schon nach geltendem Recht sind aber Stundungen und der Erlass der Steuerschuld bei Härtefällen möglich. Mittwoch, 05.08.2009

Ab dem 1.1.2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Danach muss jeder Rentner, der 2005 in Rente ist 50 % seiner gesamten Einkünfte versteuern. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 % bis 2020 und danach nur noch jährlich 1 % bis 2040. Maßgebend für diesen zu versteuernden Anteil ist das Jahr des Renteneintrittes und bleibt dann immer gleich.In 2009 ist der Prozentsatz 58%.
Der Freibetrag für jeden Bürger beträgt 8004 EUR p.a.
Die KV wird auch von allen Einkünften berechnet.
wenn die Rente eine bestimmte Summe übersteigt , musst Du Steuern zahlen,
Wenn Deine Rente eine bestimmte Summe übersteigt, muß darauf Steuern gezahlt werden. Eine Schwester von mir (in Rente!) muß sogar jedes Quartal eine Steuervorauszahlung leisten.

Ab einer Rente von 1600 Euro für Alleinstehende und 2800 Euro für verheiratete Bruttorente versteht sich

Ja muss man leider. Soll sogar keinen Freibetrag geben. Die Schweinebacken wollen selbst die Ärmsten der Armen schröpfen.
Wolfi0410 am 8. August 2009 14:02 Total falsch.