Zahle ich eine Gas Rechnung und eine Strom Rechnung extra?

7 Antworten

Du wirst alles, was Du wissen musst in Deinem Mietvertrag finden und bezahlen muss man das, was man verbraucht hat.

Mietvertrag/Nebenkosten nachsehen, da müssten die einzelnen Positionen doch aufgeführt sein.

Zahlen wir dann eine extra Gasrechnung und eine extra Stromrechnung oder ist eines schon in den Nebenkosten enthalten?

Kommt drauf an, was steht denn im Vertrag? Wenn es in den Nebenkosten steckt, dann wird es eine jährliche Abrechnung geben, denn Strom und Gas gibt es nicht als Flatrate, so viel ich weiß.

Danke dir für deine Antwort. Ich weiß eben nicht genau ob es in den Nebenkosten steht. Ich hab aber gehört wenn man einen Elektroherd hat und Strom und Wasser nur mit Gas erhitzt, dann kommt neben der Warmmiete und der Stromrechnung keine Extra Gasrechnung.

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@Moonoo
dann kommt neben der Warmmiete und der Stromrechnung keine Extra Gasrechnung.

Je nachdem, wieviel Strom und Gas ihr verbraucht, müsst ihr auch bezahlen. Die Frage ist also, ob es einen monatlichen Abschlag gibt, der schon in den Nebenkosten steckt, und das also jährlich mit abgerechnet wird, oder ob das an den Anbieter geht und nicht über die Nebenkosten.

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@Moonoo

Der Begriff Warmmiete besagt, das im Gegensatz zur sonst üblichen Kaltmiete die Heizkosten im Mietpreis eingerechnet sind. Wobei die meisten Wohnungen in über Kaltmieten vermietet werden, d.h. die Heizkosten separat abgerechnet werden.

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@ichweisnix

NIchtsdestotrotz wird auch bei einer Warmmiete eine jährliche Abrechnung über den tatsächlichen Verbrauch gemacht. Es wird nur lediglich mit der Miete ein monatlicher Abschlag im Voraus gezahlt.

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Gas und Strom zahlt man an den Anbieter, nicht an den Vermieter. Habt Ihr den gleichen Anbieter für Gas und Strom, erhaltet Ihr eine Rechnung. Anbieter sind z.B. die Stadtwerke.

Strom ist eigenlich immer separat und wird direkt vom EWerk abgerechnet also gar nicht über den Vermieter.

Bei Heizung und Warmwasser kommt es darauf an, was im Mietvertrag steht. Wenn das Gas direkt mit den Anbieter abgerechnet werden soll, muß es für die Wohnung einen eigenen Gaszähler geben. Und wenn es einen Zähler pro Wohnung gibt, dann wird meißt auch mit den Anbieter abgerechnet. Bei einer Zentralheizung, d.h. wenn mehrere Wohnungen über einen Heizkessel versorgt werden, wird die Heizung in der Regel über die Nebenkosten abgerechnet.

Extra nach Verbrauch=Zählerstand

Normal hast du einen Vertrag mit dem Anbieter, Strom und oder Gas.

Wenn du keinen hast ist es in der Nebenkostenabrechnung