Hi, meine Schwester hat mir ausversehen in einer Disco die Brille vom Kopf gestoßen und diese ist dann auf den Boden gefallen. Nun war das Problem, dass eine Schaumparty stattgefunden hat und die Brille gebrochen ist. Gefunden haben wir dann nur noch das Gestell incl. 1 Glas, das zweite ist komplett verschollen. Ist das ein Fall für die Haftpflicht oder wie läuft sowas?
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Wenn die andere Person aus der Familie ist zahlt die Haftpflicht nicht.
Unter Familienmitgliedern ist nix mit Haftpflicht.
Hättest du sie von Fielmann mit der Versicherung, dann bekämst du eine neue Brille.

Puh,einen Versuch wäre es wert.
Ist eine Frage der Begründung und der Beweisbarkeit. Ggf.-Zeugen...es geht ja sicher um -500Euro oder so?
Weiss nicht,ob ich in den Bericht echt die Schaumparty der Disco erwähnen würde-wg.fraglichem Mitverschulden-..oder eher beim Wandern am Wochenende gestürzt...
Ich würde es auf jeden Fall darüber versuchen. Aber wie das nun bei der Versicherung ist, weil die deiner Schwester ja dann einspringen muss, kann ich dir leider nicht sagen. Erkundige dich doch einfach bei deiner Versicherung.
Brillen sind meistens nicht inkludiert und andere optische Geräte auch nicht.
Naja, das eine Glas fehlt halt. Daher muss ich wohl auch angeben, dass es eine Schaumparty war, oder? Wie soll das auch sonst wegkommen, kann mir kaum was anderes vorstellen :D
edit: Schade beläuft sich auf 400 € ja
Liebe/r jim81,
bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Viele Grüße
Klaus vom gutefrage.net-Support

Die Haftpflicht zahlt nur, wenn Du Schäden durch Familienmitglieder mit abgedeckt hast! Die Diskothek hat da garnix mit zu tun!
Der Haftpflicht melden dann siehst du was passiert gut ist es auch noch wenn du die Orginal Rechung hast.

dies ist der fall für deinen versicherungsmann, den du hoffentlich hast - generell hat mal jeder sozusagen einen kulanzschaden frei - warum versicherungsmann - dein 1. fehler = schwester...übrige schilderung usw., dein verswicherungsmann regelt dies für dich und weiß, was man schreibt - du nicht !!
ist es nicht so, dass das nur zählt, wenn man im gleichen haushalt wohnt? bei uns ist das nicht so. sie ist schon bald 30