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Zahl Haftpflicht bei Brillenschaden in Discothek?

gefragt von jim81 am 26.05.2009 um 14:00 Uhr

Hi, meine Schwester hat mir ausversehen in einer Disco die Brille vom Kopf gestoßen und diese ist dann auf den Boden gefallen. Nun war das Problem, dass eine Schaumparty stattgefunden hat und die Brille gebrochen ist. Gefunden haben wir dann nur noch das Gestell incl. 1 Glas, das zweite ist komplett verschollen. Ist das ein Fall für die Haftpflicht oder wie läuft sowas?


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subsonicx
beantwortet von subsonicx am 26. Mai 2009 14:01
1x
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Wenn die andere Person aus der Familie ist zahlt die Haftpflicht nicht.

Kommentar von jim81 am 26. Mai 2009 14:07

ist es nicht so, dass das nur zählt, wenn man im gleichen haushalt wohnt? bei uns ist das nicht so. sie ist schon bald 30


anonym
beantwortet von Regenmacher am 26. Mai 2009 14:01
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Unter Familienmitgliedern ist nix mit Haftpflicht.

Hättest du sie von Fielmann mit der Versicherung, dann bekämst du eine neue Brille.


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 26. Mai 2009 14:02
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Puh,einen Versuch wäre es wert.

Ist eine Frage der Begründung und der Beweisbarkeit. Ggf.-Zeugen...es geht ja sicher um -500Euro oder so?

Weiss nicht,ob ich in den Bericht echt die Schaumparty der Disco erwähnen würde-wg.fraglichem Mitverschulden-..oder eher beim Wandern am Wochenende gestürzt...


anonym
beantwortet von luckyly am 26. Mai 2009 14:02
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Ich würde es auf jeden Fall darüber versuchen. Aber wie das nun bei der Versicherung ist, weil die deiner Schwester ja dann einspringen muss, kann ich dir leider nicht sagen. Erkundige dich doch einfach bei deiner Versicherung.


susimwald
beantwortet von susimwald am 26. Mai 2009 14:02
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Brillen sind meistens nicht inkludiert und andere optische Geräte auch nicht.


anonym
beantwortet von jim81 am 26. Mai 2009 14:03
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Naja, das eine Glas fehlt halt. Daher muss ich wohl auch angeben, dass es eine Schaumparty war, oder? Wie soll das auch sonst wegkommen, kann mir kaum was anderes vorstellen :D

edit: Schade beläuft sich auf 400 € ja

Kommentar von support10 am 26. Mai 2009 14:19

Liebe/r jim81,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Klaus vom gutefrage.net-Support


hajottka
beantwortet von hajottka am 26. Mai 2009 14:05
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Die Haftpflicht zahlt nur, wenn Du Schäden durch Familienmitglieder mit abgedeckt hast! Die Diskothek hat da garnix mit zu tun!


anonym
beantwortet von Janni1979 am 26. Mai 2009 14:07
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Der Haftpflicht melden dann siehst du was passiert gut ist es auch noch wenn du die Orginal Rechung hast.


48Clemens
beantwortet von 48Clemens am 26. Mai 2009 23:00
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dies ist der fall für deinen versicherungsmann, den du hoffentlich hast - generell hat mal jeder sozusagen einen kulanzschaden frei - warum versicherungsmann - dein 1. fehler = schwester...übrige schilderung usw., dein verswicherungsmann regelt dies für dich und weiß, was man schreibt - du nicht !!


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