mystery2726 am 02.08.2009 um 22:43 Uhr
wenn ich einen befristeten arbeitsvertrag von einem jahr unterschreibe und kurz darauf schwanger werden würde, dann komme ich ja noch vor ablauf des Jahres in den Mutterschutz. Zählt die Zeit des Muterschutzes dann auch als abeitszeit beim Arbeitsamt? Ich meine ob die zeit des Mutterschutzes als anrechnung für einen neuen Alg1-Bezug gilt? da ich dann ja keine 12 Monate gearbeitet habe!
danke für die antwort